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Nach dem AMVSG
Streit um Exklusivität von Impfstoff-Verträgen
Stroppe: Keine Einschränkung auf bestimmte Hersteller
Das Bundesgesundheitsministerium ist allerdings weiterhin anderer Auffassung. Und diese hat Staatssekretär Lutz Stroppe (CDU) nun dem GKV-Spitzenverband, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung sowie Pharmaverbänden und dem Bundesversicherungsamt mitgeteilt. In dem Schreiben, das DAZ.online vorliegt, steht ausdrücklich: „Seit dem 13. Mai 2017 können die Ärztinnen und Ärzte wieder die Impfstoffe jedes Impfstoffherstellers verordnen. Eine Einschränkung der Verordnung auf Impfstoffe bestimmter Hersteller besteht nicht. Auch bei Beachtung der wirtschaftlichen Versorgung gemäß § 12 SGB V ist nicht allein auf den bisherigen Vertragsimpfstoff abzustellen. Die Krankenkassen haben die verordneten Impfstoffe zu erstatten, soweit die Leistung im Rahmen der Schutzimpfungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses erfolgt. Diese basiert auf den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission.“
Stroppe verweist auf den Gesetzeswortlaut: Gestrichen wurde nicht nur die Grundlage für die Rabattverträge an sich, sondern auch die der Formulierung, wonach die „Versorgung der Versicherten ausschließlich mit dem vereinbarten Wirkstoff“ erfolgt. Daraus folge qua Gesetz der sofortige Wegfall der Exklusivität der Rabattverträge. Hätte man die Exklusivität fortbestehen lassen wollen, hätte dies ausdrücklich geregelt werden müssen. Der Staatssekretär verweist zudem auf die Entstehungsgeschichte der Gesetzesänderung sowie ihren Sinn und Zweck, die diese Interpretation stützten.
Seinen Brief schließt Stroppe mit dem Satz: „Inwieweit es aufgrund des Wegfalls der Exklusivität zu einer Anpassung oder Aufhebung bestehender Verträge kommt, ist Angelegenheit der Vertragspartner selbst.“
Ob die Ärzte sich von diesen Aussagen beeindrucken lassen, ist fraglich. Schließlich geht es auch für sie darum, sich vor möglichen Rückforderungen seitens der Kassen zu schützen. Und diese zeigten sich schon bei den Zyto-Verträgen mit Apotheken unnachgiebig gegenüber dem BMG. Grippeimpfstoffhersteller ohne Vertrag – insbesondere die von Vierfachimpfstoffen – werden die Mediziner hingegen vermutlich weiterhin auf die Auffassung des BMG verweisen. In der Hoffnung, wieder Fuß in dem derzeit von sehr wenigen Herstellern dominierten Ausschreibungsmarkt zu fassen.
2 Kommentare
Sie könnten dann etwa auch Vierfachimpfstoffe verwenden?
von Michael Mischer am 29.06.2017 um 8:54 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: Offenlegung der Rabattverträge?
von KVogel am 29.06.2017 um 10:46 Uhr
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