Vorschlag für neues Verfahren

Mit Sozialkompetenz statt Wartezeit zum Medizinstudienplatz

Stuttgart - 10.07.2017, 17:00 Uhr

Medizinstudienplätze sind begehrt. Die Vergabekriterien stehen derzeit zur Diskussion. (Foto: dpa)

Medizinstudienplätze sind begehrt. Die Vergabekriterien stehen derzeit zur Diskussion. (Foto: dpa)


Die Zulassung zum Medizinstudium soll sich in Zukunft stärker an den Anforderungen an ärztliche Tätigkeiten ausrichten. Dass das derzeitige Vergabeverfahren das nicht tut, darin sind sich alle Beteiligten einig. Aber was macht man stattdessen? Die Bundesvertretung der Medizinstudierenden und der Medizinische Fakultätentag haben nun ein Konzept vorgelegt. Er sieht unter anderem die Abschaffung der Wartezeitquote vor.

Einen konkreten Vorschlag, wie man die Vergabe der Medizinstudienplätze in Zukunft regeln will, gab es bislang nicht. Es existierte lediglich die Vorgabe, dass sich die Auswahlkriterien stärker am späteren Beruf ausrichten müssen – und die lässt viel Spielraum. Nun liegt ein Entwurf für ein neues Vergabeverfahren vor. Ausgearbeitet haben ihn die Bundesvertretung der Medizinstudierenden (bvmd) und der Medizinische Fakultätentag (MFT).

In dem Papier heißt es, dass die Nachfrage nach Studienplätzen in Medizin in den letzten Jahren gestiegen sei. So kommen auf einen Studienplatz mittlerweile fünf Bewerber. Dadurch steigt auch die Kritik am Vergabemodus. Denn die Medizin gehört ebenso wie Pharmazie zu den Studienfächern, in denen die Studienplätze vor allem nach Abiturnoten und Wartezeit vergeben werden. Derzeit werden 22 Prozent der Plätze über die Abiturnote, 20 Prozent über die Wartezeitquote und die restlichen knapp 60 Prozent über nachgelagerte Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH) vergeben. Daneben gibt es eine Vorabquote für Studienbewerber aus dem Nicht-EU-Ausland, Härtefälle oder Sanitätsoffiziersanwärter der Bundeswehr. Die Wartezeit auf einen Studienplatz beträgt mittlerweile sieben Jahre. Nach Ansicht der Medizinstudierenden und des Fakultätentages ist das deutlich zu lang. Eine Abiturnote von 1,0 sei auch nicht mehr ausreichend, heißt es weiter. Eine weitere Differenzierung sei jedoch kaum möglich. 

Abiturnote plus Zusatzkriterien

Um der Problematik gerecht zu werden, schlägt der bvmd ein Modell vor, das die Wartezeitquote ersetzt und die Abiturnote durch weitere Kriterien für alle Bewerber ergänzt. Außerdem soll sowohl eine bundeseinheitliche Grundlage geschaffen werden als auch eine Profilierung der Universitäten durch eigene Kriterien mittels AdH weiterhin möglich sein. Konkret wird vorgeschlagen, die bisher separaten Quoten Wartezeit, Abiturnote und AdH durch eine gemeinsame Quote zu ersetzen, die sich addititv aus Punkten der vier Kriterien Abiturnote (max. 40 Punkte), Studierfähigkeitstest (max. 40 Punkte), berufspraktische Erfahrung (max. 10 Punkte) und Situational judgement test (max. 10 Punkte), also die Abfrage von aufgaben- und kontextbezogenem Wissen und sozialer Kompetenz, zusammensetzt. 

50 Prozent über standortspezifische Verfahren

Mit den Summen soll ein bundeweites Ranking erstellt werden, anhand dessenunter Berücksichtigung der Ortspräferenzen 50 Prozent der Plätze vergeben werden. Die restlichen Plätze können dann über standortspezifische Verfahren verteilt werden. Die Vorabquoten bleiben weiter bestehen. Innerhalb dieser Quoten solle aber mittels der oben genannten Kriterien ausgewählt werden. Laut bvmd benötigt das Modell noch einige Detailplanung. Vor allem müssen die schon vereinzelt in Deutschland vorhandenen Tests zusammengeführt und verbessert werden.

Den vollständigen Entwurf finden Sie hier. 

Auch andere Gesundheitsberufe wollen Reformen

Im Januar dieses Jahres hatte sich die Bundesvertretung der Medizinstudierenden gemeinsam mit den Vertretern sechs anderer „gesundheitsbezogener Studiengänge“, darunter der Bundesverband der Pharmaziestudierenden in Deutschland, in einer gemeinsamen Stellungnahme unter anderem zu dieser Thematik geäußert. Darin hieß es, das derzeitige Procedere, bei dem der Abiturnote ein hoher Stellenwert eingeräumt wird, werde dem modernen Anspruch eines interessierten Studierenden überwiegend nicht mehr gerecht. Fach- und Berufsqualifizierungen, wie abgeschlossene Ausbildungen in der jeweiligen Fachrichtung sowie absolvierte Praktika und das Interesse der Studierenden sollten stärker berücksichtigt werden. Zudem wurde ein einheitliches und einfacheres Bewerbungsverfahren gefordert. Derzeit stünden beispielsweise bei der Angabe des bevorzugten Studienortes oft taktische Überlegungen im Vordergrund und nicht die tatsächliche Ortspräferenz des Bewerbers, weil die angegebene Ortspräferenz über den Erfolg einer Bewerbung entscheiden kann. Diese „Zweckentfremdung“ ließe sich durch getrennte Verfahrensschritte – also die Vergabe des Studienplatzes einerseits und die Zuweisung eines Hochschulstandortes mit Berücksichtigung des Ortswunsches andererseits – aufheben, so der Vorschlag. Die Medizinstudierenden sind somit die ersten der Unterzeichner der gemeinsamen Stellungnahme, die einen konkreten Vorschlag vorgelegt haben. 

Ärztepräsident Montgomery wünscht sich Assessment-Center 

Wenn es nach dem Willen von Ärztepräsident Frank Ulrich Montgomery geht, sollen sogenannte Assessment-Center bei der Bewerbung zum Medizinstudium eingeführt werden. Dabei werden die Kandidaten in der Regel ein bis zwei Tage auf den Prüfstand gestellt. Zum Beispiel, indem Situationen aus der Praxis nachgestellt werden, in denen sich die Teilnehmer des Assessment-Centers behaupten müssen. „Dort sollten fachliche und menschliche Voraussetzungen für den Arztberuf geprüft werden“, sagte Montgomery der „Rheinischen Post“.

Die Linke fordert hingegen, die Zahl der Studienplätze in knappen Fächern deutlich auszubauen – und Auswahlkriterien wie den Numerus Clausus so unnötig zu machen. Jeder zum Beispiel an Pharmazie Interessierte soll Zugang zum Studium erhalten, erklärte die hochschulpolitische Sprecherin der Linken gegenüber DAZ.online.



Dr. Mathias Schneider, Apotheker, Volontär DAZ
redaktion@daz.online


Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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1 Kommentar

Reform des Medizinstudiums

von sorglos am 09.08.2017 um 8:07 Uhr

Es ist ja nicht nur der NC, der einer Reform bedarf! Wie kann es sein, dass Medizinstudenten noch während des Grundstudium, ja sogar noch vor dem Physikum promovieren können? Da scheint Zeit genug zu sein, um das zusammenzuschreiben. Wenn dann das Staatsexamen bestanden ist, können sich die Mediziner sofort den Doktortitel an die Tür hängen. Das gibt es in KEINEM anederen Fach. Eine Promotion sollte eine wissenschaftliche Leistung sein und zu der bin ich in der Lage, wenn ich das Studium absolviert habe. Es gibt Studiengänge (Jura z.B.) da muß man eine bestimmte Note im Examen erreichen, um eine Promotion beginnen zu dürfen. Was Mediziner z.T. zusammenschreiben (Statisitiken auswerten etc.) das kann sich mit einer naturwissenschafltichen Promotion in keiner Weise vergleichen. Hier gehört eine umfassende Reform her!

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