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Vorschlag für neues Verfahren
Mit Sozialkompetenz statt Wartezeit zum Medizinstudienplatz
Die Zulassung zum Medizinstudium soll sich in Zukunft stärker an den Anforderungen an ärztliche Tätigkeiten ausrichten. Dass das derzeitige Vergabeverfahren das nicht tut, darin sind sich alle Beteiligten einig. Aber was macht man stattdessen? Die Bundesvertretung der Medizinstudierenden und der Medizinische Fakultätentag haben nun ein Konzept vorgelegt. Er sieht unter anderem die Abschaffung der Wartezeitquote vor.
Einen konkreten Vorschlag, wie man die Vergabe der Medizinstudienplätze in Zukunft regeln will, gab es bislang nicht. Es existierte lediglich die Vorgabe, dass sich die Auswahlkriterien stärker am späteren Beruf ausrichten müssen – und die lässt viel Spielraum. Nun liegt ein Entwurf für ein neues Vergabeverfahren vor. Ausgearbeitet haben ihn die Bundesvertretung der Medizinstudierenden (bvmd) und der Medizinische Fakultätentag (MFT).
In dem Papier heißt es, dass die Nachfrage nach Studienplätzen in Medizin in den letzten Jahren gestiegen sei. So kommen auf einen Studienplatz mittlerweile fünf Bewerber. Dadurch steigt auch die Kritik am Vergabemodus. Denn die Medizin gehört ebenso wie Pharmazie zu den Studienfächern, in denen die Studienplätze vor allem nach Abiturnoten und Wartezeit vergeben werden. Derzeit werden 22 Prozent der Plätze über die Abiturnote, 20 Prozent über die Wartezeitquote und die restlichen knapp 60 Prozent über nachgelagerte Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH) vergeben. Daneben gibt es eine Vorabquote für Studienbewerber aus dem Nicht-EU-Ausland, Härtefälle oder Sanitätsoffiziersanwärter der Bundeswehr. Die Wartezeit auf einen Studienplatz beträgt mittlerweile sieben Jahre. Nach Ansicht der Medizinstudierenden und des Fakultätentages ist das deutlich zu lang. Eine Abiturnote von 1,0 sei auch nicht mehr ausreichend, heißt es weiter. Eine weitere Differenzierung sei jedoch kaum möglich.
Abiturnote plus Zusatzkriterien
Um der Problematik gerecht zu werden, schlägt der bvmd ein Modell vor, das die Wartezeitquote ersetzt und die Abiturnote durch weitere Kriterien für alle Bewerber ergänzt. Außerdem soll sowohl eine bundeseinheitliche Grundlage geschaffen werden als auch eine Profilierung der Universitäten durch eigene Kriterien mittels AdH weiterhin möglich sein. Konkret wird vorgeschlagen, die bisher separaten Quoten Wartezeit, Abiturnote und AdH durch eine gemeinsame Quote zu ersetzen, die sich addititv aus Punkten der vier Kriterien Abiturnote (max. 40 Punkte), Studierfähigkeitstest (max. 40 Punkte), berufspraktische Erfahrung (max. 10 Punkte) und Situational judgement test (max. 10 Punkte), also die Abfrage von aufgaben- und kontextbezogenem Wissen und sozialer Kompetenz, zusammensetzt.
50 Prozent über standortspezifische Verfahren
Mit den Summen soll ein bundeweites Ranking erstellt werden, anhand dessenunter Berücksichtigung der Ortspräferenzen 50 Prozent der Plätze vergeben werden. Die restlichen Plätze können dann über standortspezifische Verfahren verteilt werden. Die Vorabquoten bleiben weiter bestehen. Innerhalb dieser Quoten solle aber mittels der oben genannten Kriterien ausgewählt werden. Laut bvmd benötigt das Modell noch einige Detailplanung. Vor allem müssen die schon vereinzelt in Deutschland vorhandenen Tests zusammengeführt und verbessert werden.
1 Kommentar
Reform des Medizinstudiums
von sorglos am 09.08.2017 um 8:07 Uhr
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