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Rabattverträge
Bei drei von vier Arzneimitteln zahlen Patienten in der Apotheke zu
Für über 75 Prozent der Rabattarzneimittel werden zur Jahresmitte Zuzahlungen fällig. Das teilte die ABDA am heutigen Mittwoch mit. Während im Jahr nach Einführung der Rabattverträge noch 60 Prozent ganz oder teilweise von der Zuzahlung befreit waren, ist diese Quote seitdem kontinuierlich gesunken.
Die Bild-Zeitung hatte das Thema bereits im April dieses Jahres aufgegriffen: Die Zahl der zuzahlungsbefreiten Arzneimittel habe sich von 2011 bis heute fast halbiert, hieß es. Das Blatt hatte sich dabei auf Zahlen des Branchenverbandes Pro Generika und der ABDA berufen.
Nun hat die ABDA neue Zahlen veröffentlicht. Demnach ist zur Jahresmitte nur noch knapp jedes vierte Rabattarzneimittel (23,7 Prozent) teilweise oder komplett von der gesetzlichen Zuzahlung befreit. Zehn Jahre nach Inkrafttreten der Verpflichtung der Apotheken zur Abgabe von Rabattarzneimitteln im Jahr 2007 ist die Befreiungsquote kontinuierlich gesunken – von 60 Prozent (2008) über 42 Prozent (2012) auf 23 Prozent (2016).
So waren zum Beispiel direkt nach der Einführung der Rabattverträge bei der AOK alle Rabattartikel zuzahlungsbefreit. Nach Berechnungen des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) nehmen die Zuzahlungen für Arzneimittel, die Krankenkassen von ihren Versicherten in den Apotheken verlangen, derweil zu: Im Jahr 2007 waren es noch 1,6 Milliarden Euro, 2012 schon 1,9 Milliarden Euro, inzwischen sind es mehr als 2,1 Milliarden Euro (2016).
„Kassen könnten Versicherte entlasten“
„Die Versorgung der Patienten durch die Apotheken wird durch Rabattverträge teilweise erschwert, und es gibt zusätzlichen Erklärungsbedarf. Aber die Krankenkassen sparen dadurch jedes Jahr mehrere Milliarden Euro ein“, sagt DAV-Patientenbeauftragter Berend Groeneveld. „Es ist unverständlich, warum die Krankenkassen ihre Versicherten nicht an diesen Ersparnissen beteiligen.“ Groeneveld weiter: „Jede Krankenkasse hat bei jedem Rabattvertrag die Chance, ihre Versicherten zu entlasten, indem sie ihnen die Zuzahlung erlässt, zumal die Kostenvorteile aus den Rabattverträgen weiter ansteigen.“
Denn damit ein Arzneimittel von der Zuzahlung befreit werden kann, muss der Abgabepreis 30 Prozent unter dem Festbetrag liegen. Laut Branchenverband Pro Generika gibt es aber kaum Spielraum mehr. Denn der GKV-Spitzenverband habe in den letzten Jahren die Festbeträge derart stark abgesenkt, dass die Hersteller ihren Preis nicht weiter senken könnten, so Pro Generika.
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