Gutachten zur Rx-Preisbindung

Noweda kontert Schulz-Asche

Berlin - 11.08.2017, 10:30 Uhr


Ablenkung durch Neiddebatte

Der Noweda-Chef rückt zudem den Begriff des in Schulz-Asches Augen „reichen“ Apothekers gerade. Bei den von ihr genannten Beträgen handele sich um Bruttoeinkommen. Abzuziehen seien nicht nur die Steuern in Höhe von mindestens 30 Prozent, sondern auch die – komplett allein zu tragenden – Beiträge zur Altersvorsorge. Zusatzeinkommen durch ein 13. Monatsgehalt, Weihnachts- oder Urlaubsgeld könnten Apotheker als Selbstständige indessen nicht erwarten. Darüber hinaus hätten sie wie jeder Selbstständige aus dem Betriebsergebnis Investitionen für den Erhalt und die Zukunftssicherung des Betriebes zu tätigen.

Ferner verweist Kuck auf die langwierige Ausbildung der Pharmazeuten und ihr unternehmerisches Risiko. „Insgesamt handelt es sich eben nicht um eine Entlohnung aus angestellter Tätigkeit, sondern um einen Unternehmerlohn“. Und der aus den von Schulz-Asche genannten Betriebsergebnissen resultierende Unternehmerlohn könne „wohl nur im Rahmen einer Neiddebatte als unangemessen bezeichnet werden“. 

Die „Vorab-Stellungnahme“ zum Gutachten könne daher „nur als Versuch gewertet werden, von dem eigentlichen Ergebnis der Studie abzulenken – nämlich dass der Rx-Versandhandel unter den nun vom EuGH ermöglichten Bedingungen erhebliche nachteilige Auswirkungen auf eine große Zahl von Vor-Ort- Apotheken haben wird“. 

Warum contra Vor-Ort-Apotheke?

Aus Sicht Schulz-Asches möge dieser geboten sein. Schließlich förderten die Grünen den Arzneimittelversandhandel von jeher. Aber es sei doch schwer nachvollziehbar, weshalb ausgerechnet diese Partei sich derart gegen die Vor-Ort-Apotheken in Deutschland positioniere, meint Kuck. Schließlich stünden Vor-Ort-Apotheken für frauenfreundliche, wohnortnahe Arbeitsplätze, die Belebung von Innenstädten, die Zahlung von Steuern in den Gemeinden und dezentrale mittelständische Versorgungsstrukturen. „Doch all das muss und soll ganz offensichtlich hinter den wirtschaftlichen Interessen der von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unterstützten EU-Arzneimittelversender zurücktreten“, konstatiert Kuck. „Ihr Lob für die Leistungen der inhabergeführten, wohnortnahen Apotheken in der von Ihnen auf Ihrer Internet-Seite zitierten Bundestagsdrucksache 11/11607 erscheint vor diesem Hintergrund als reine Lippenbekenntnisse“.  

Kein glaubwürdiges Wahlprogramm

Bestätigt werde dies dadurch, dass das Wort „Apotheke“ im Grünen-Bundestagswahlprogramm 2017 nicht ein einziges Mal erscheine. Aussagen des Wahlprogramms wie „Wir machen uns stark für lebendige Ortskerne, damit Innenstädte und Dorfkerne weiter Wohnorte bleiben“ und „Wir wollen eine qualitativ hochwertige, wohnortnahe Versorgung unabhängig von Alter, Einkommen, Geschlecht, Herkunft und Behinderung sicherstellen.“ wirkten nicht sonderlich glaubwürdig. 

Kuck bemüht sich erneut die Bedeutung der wohnortnahe Versorgung durch die Vor-Ort-Apotheken zu betonen: Diese sorgten zu jeder Tages- und Nachtzeit sowie an Sonn- und Feiertagen dafür, dass Patienten jederzeit die benötigten Arzneimittel erhalten können. Ist ein Arzneimittel ausnahmsweise nicht sofort verfügbar, beschaffe es die Apotheke innerhalb weniger Stunden über den Großhandel. Auf diese Weise würden täglich 3,6 Millionen Patienten kompetent versorgt – auch über Botendienste.  

Zum Abschluss des Briefes zeigt sich Kuck sicher, dass die Menschen in Deutschland ihre Vor-Ort-Versorgung durch die Apotheken zu schätzen wissen und in ihrer großen Mehrheit den von den Grünen unterstützten Versandhandel ablehnen. Das gelte jedenfalls dann, wenn sie über die Folgen eines ungehinderten Rx-Versandhandels informiert seien und entscheiden müssten zwischen der Versorgung durch ihre Vor-Ort-Apotheke und den „vermeintlichen finanziellen Vorteilen des Versandhandels durch Rabatte und Boni“. Wobei ihnen letztere  wegen des Sachleistungsprinzips ohnehin nicht zustehen könnten. 

Kuck kündigt zudem an, den Brief an Schulz-Asche den rund 9.000 Genossenschaftsmitgliedern weiterleiten.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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1 Kommentar

Was sagt sie ABDA?

von G. Wagner am 12.08.2017 um 1:08 Uhr

Bravo Herr Dr. Kuck! Warum muss ein solches Gutachten eigentlich von der Noweda und vom Deutschen Apotheker Verlag erstellt werden und warum wurden solche Daten nicht schon im Verfahren vor dem EUGH von unserer Berufsvertretung vorgetragen? Ich bin gespannt, ob die ABDA wenigstens jetzt auf die Aussagen von Frau Schulz-Asche reagiert. Oder ist man dort wieder einmal beleidigt, dass andere das Notwendige getan haben, das man eigentlich selbst hätte tun müssen? Interessant auch die Diskussion auf der Facebook-Seite von Frau Schulz-Asche, auf der ihr kräftig eingeheizt wird.

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