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... zu den einzelnen Anträgen, finden Sie in der DAZ, die am 17. August erscheint – online verfügbar bereits am Nachmittag vorher.
Vom 13. bis 15. September wird dieses Jahr der Deutsche Apothekertag (DAT) stattfinden – turnusgemäß in Düsseldorf. Nun hat die ABDA die Anträge, die die Hauptversammlung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker dort diskutieren wird, an ihre Mitgliedsorganisationen verschickt. 38 sind es dieses Jahr und damit etwas mehr als 2016, als 33 Anträge zur Diskussion standen.
Mit 108 Seiten ist es etwas umfangreicher als vergangenes Jahr, aber immer noch deutlich schlanker als beispielweise 2015 oder 2014: das Antragsbuch für den Deutschen Apothekertag 2017. Die ABDA hat es vor Kurzem an die Kammern und Verbände verschickt. Die Hauptversammlung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker wird demnach dieses Jahr in Düsseldorf 38 Anträge diskutieren und annehmen, ablehnen oder zur weiteren Bearbeitung in einen Ausschuss verweisen. Das sind etwas mehr Anträge als im vergangenen Jahr, als sich der Apothekertag mit nur 33 Anträgen beschäftigen musste, aber immer noch deutlich weniger als 2015 (68) und 2014 (78). Dazu können noch sogenannte Adhoc-Anträge bei „besonderer Dringlichkeit“ kommen sowie Anträge, die sich aus der Diskussion der Hauptversammlung ergeben. Unter den nun vorliegenden Anträgen sind vier Leitanträge, zu denen die Antragskommission mehrere Einzelanträge zusammengefasst hat.
Die Anträge sind in Kapitel untergliedert. Auffallend ist, dass in diesem Jahr im Antragsbuch ein neues Kapitel hinzugekommen ist: „4. Digitalisierung“. Dafür gibt es keine Anträge zu den „Wirtschaftlichen Rahmenbedingungen“ – und damit wie schon im Vorjahr keinen Antrag, der eine Honorarerhöhung fordert. Die weiteren Kapitel „Sicherstellung der Versorgung“ (1.), „Pharmazeutische Kompetenz“ (2.), „Rahmenbedingungen der Berufsausübung“ (3.) und „Berufsständische Organisation“ (5.) sind gleich geblieben.
... zu den einzelnen Anträgen, finden Sie in der DAZ, die am 17. August erscheint – online verfügbar bereits am Nachmittag vorher.
Wenig überraschend fordert gleich der erste Antrag den Gesetzgeber auf, zur Sicherung des einheitlichen Arzneimittelabgabepreises den Versand verschreibungspflichtiger Arzneimittel zu verbieten. Da dies der geschäftsführende ABDA-Vorstand und die Landesapothekerkammer Hessen gefordert haben, wird über diese beiden Anträge als gemeinsamen Leitantrag abgestimmt. Es gibt keine Anträge, die andere Maßnahmen als Reaktion auf das EuGH-Urteil vom Oktober fordern. Die verfasste Apothekerschaft bleibt also dabei, dass die Beschränkung des Arzneimittelversands auf OTC-Arzneimittel das einzige Mittel ist, den einheitlichen Abgabepreis für Rx-Arzneimittel und damit die flächendeckende Versorgung weiterhin sicherzustellen.
Neben dem Antrag zum Rx-Versandverbot gibt es im ersten Kapitel „Sicherstellung der Versorgung“ unter anderem einen Antrag der LAK Baden-Württemberg, des Apothekerverbandes Nordrhein und der Apothekerkammer Berlin, die eine wirksame Bekämpfung von Lieferengpässen fordern. Dazu sei ein „Rabattvertragssystem mit Augenmaß“ notwendig, heißt es in dem Leitantrag. Insbesondere „versorgungskritische Wirkstoffe bzw. Arzneimittel für lebensbedrohliche, schwerwiegende und seltene Erkrankungen“ sowie Arzneimittel mit geringer therapeutischer Breite und wenigen Anbietern sollen zukünftig von Ausschreibungen ausgenommen sein.
Auch die Pharmaziestudenten haben Anliegen an die Apothekerschaft. Da ihr Verband, der BPhD, keine Mitgliedsorganisation der ABDA ist, kann er keine eigenen Anträge stellen. In inzwischen guter Tradition suchen sich die Studierenden deshalb „Paten-Organisationen“, die ihre Anträge in den Apothekertag einbringen. Dieses Mal stellen sie nur einen Antrag, den die Apothekerkammer Westfalen-Lippe eingebracht hat: Während des Praktischen Jahres soll im Rahmen des begleitenden Unterrichts ein Erste-Hilfe-Kurs absolviert werden müssen.
Doch es gibt durchaus weitere Anträge zum Pharmaziestudium: Die Landesapothekerkammer Baden-Württemberg fordert, mehr Studienplätze im Fach Pharmazie anzubieten, der Apothekerverband Rheinland-Pfalz schlägt einen Bonus bei der Studienplatzvergabe vor, wenn sich der Bewerber verpflichtet, nach dem Studium in einer Landapotheke zu arbeiten – ähnliche Regelungen gibt es seit einiger Zeit für angehende Mediziner. Die Apothekerkammer Niedersachsen beantragt, dass während des Studiums mehr Kenntnisse „zum evidenzbasierten Einsatz von Arzneimitteln aus dem OTC-Bereich“ zu vermitteln seien und „gemeinsame Ausbildungsinhalte für angehende Ärzte und Apotheker deutschlandweit forciert zu etablieren“.
Welche Aufgaben der Deutsche Apothekertag wahrnimmt und welche „Spielregeln“ dabei gelten, können Sie in der DAZ 2016, Nr. 41 nachlesen: „Die Spielregeln – Wer darf was auf der Hauptversammlung?“
Der geschäftsführende Vorstand der ABDA hat drei Anträge gestellt: Neben dem zum Rx-Versandverbot einen zur Stärkung der gesundheitspolitischen Zuständigkeit der Mitgliedstaaten in der EU und einen Antrag, um eine Rechtsgrundlage für Verträge über pharmazeutische Dienstleistungen zu schaffen. In Letzterem fordern der geschäftsführende ABDA-Vorstand sowie der LAV Baden-Württemberg, dass eine eindeutige Rechtsgrundlage für Verträge über „die Erbringung und Vergütung von pharmazeutischen Dienstleistungen“ zwischen dem Deutschen Apothekerverband bzw. Landesapothekerverbänden und gesetzlichen Krankenkassen geschaffen wird. Es sei nicht nur von den Apothekern, sondern auch von der Politik gewünscht, dass Apotheken verstärkt nicht an die Abgabe eines Arzneimittels gebundene Dienstleistungen erbringen. Bisher sind solche Verträge aber vom SGB V nicht abgedeckt, sodass sie nicht möglich sind, selbst wenn sich Krankenkasse und Apothekerverband geeinigt haben.
Zehn Anträge hat die Antragskommission der ABDA unter der Überschrift „Digitalisierung“ zusammengefasst. Wieder zur Diskussion steht beispielweise der Antrag der Apothekerkammer Hamburg aus dem letzten Jahr, die ABDA-Datenbank auch als App anzubieten. Der Apothekertag 2016 hatte nach intensiver Diskussion mit knapper Mehrheit beschlossen, den Antrag auf dieses Jahr zu vertagen. ABDA-Präsident Schmidt hatte von der Annahme des Antrags abgeraten; die ABDATA sei ein Datenbankspezialist, eine App stelle das grundsätzliche Geschäftsmodell infrage. Die Hamburger Kammer begründet ihren Antrag damit, dass es bereits zahlreiche Apps anderer Anbieter gebe, die Apotheker die digitale Entwicklung aber lieber selbst in die Hand nehmen sollten.
Und noch mehr Apps stehen auf der Wunschliste: Zum Beispiel eine für eine verbesserte Kommunikation zwischen Apotheken, aber auch zwischen Apotheke und Patienten. Die wünscht sich die LAK Hessen. „Beispielsweise könnte mit einer App eine Verfügbarkeitsabfrage von Arzneimitteln im Rahmen des Apothekennotdienstes (…) ausschließlich für Notarztpatienten“ gemacht und die Versorgung wesentlich vereinfacht werden, meint die Kammer. Eine ähnliche Idee hat die LAK Baden-Württemberg: Sie möchte, dass die ABDA in Zusammenarbeit mit den Softwarehäusern eine Plattform entwickelt, „die es dem Arzt oder Patienten ermöglicht, die Verfügbarkeit von im Notdienst verordneten Arzneimitteln in den Notdienstapotheken in einem vom Patienten zu definierenden Umkreis zu prüfen.
Was bedeutet es, wenn die Hauptversammlung einen Antrag „in den Ausschuss verweist“? Was unternimmt die ABDA, um die Anträge des Apothekertags umzusetzen? Über das „Schicksal“ der angenommenen und der in den Ausschuss verwiesenen Anträge informiert die ABDA die Landesapothekerkammern und -verbände im Rahmen der ABDA-Mitgliederversammlungen. Diesen bleibt überlassen, wie sie ihre Mitglieder, also die Apothekerinnen und Apotheker, darüber in Kenntnis setzen.
Die DAZ verfolgt das „Schicksal“ der Anträge ebenfalls. Was aus den Beschlüssen des Apothekertags 2016 geworden ist, können Sie in der DAZ 2017, Nr. 26, S. 22 nachlesen: „Top oder Flop?“.
Nur ein einziger Antrag beschäftigt sich in diesem Jahr mit der „Berufsständischen Organisation“. Die Apothekerkammer Nordrhein spricht sich darin für eine „starke und wahrnehmbare Präsenz der Berufsvertretung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker in Brüssel“ aus. Es sei zunehmend wichtig, EU-Entscheidungsträger anzusprechen und für spezifische Fragestellungen zu sensibilisieren, so die Begründung für diese nicht weiter präzisierte Forderung.
1 Kommentar
DAT
von Heiko Barz am 16.08.2017 um 10:59 Uhr
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