In
der Politik wird der „sanfte Preiswettbewerb“ als vermeintlich moderater
Mittelweg diskutiert. Darum untersucht das Gutachten in einem ökonomischen
Modell, welche wirtschaftlichen Folgen diese Option für die Apotheken hätte.
Davon unabhängig mahnen die Gutachter, dass Boni den Steuerungszweck von
Zuzahlungen unterlaufen und auch beschränkte Boni im Widerspruch zum
EuGH-Urteil stehen. Ausländische Versender wären nicht an eine Beschränkung
gebunden, was den Sinn einer solchen Regelung infrage stellt.
Die
Gutachter argumentieren, dass die meisten Vor-Ort-Apotheken Boni von 2 Euro pro
Rx-Arzneimittel nicht finanzieren könnten. Darum würden sie nicht in den
Boni-Wettbewerb einsteigen, sondern erhebliche Umsätze an Versender verlieren.
Das wäre auch schon bei nur 1 Euro Bonus anzunehmen. Der modellierte
Umsatzverlust dürfte auch für den Fall gelten, dass der Gesetzgeber untätig
bleibt. Die Option der Aufhebung der Preisbindung wird nicht näher betrachtet,
weil die Apotheken damit noch stärker als durch den „sanften Preiswettbewerb“
geschwächt würden.
2 Kommentare
Zu spät
von Anita Peter am 24.08.2017 um 6:55 Uhr
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AW: Doch nicht zu spät?
von Christian Rotta am 24.08.2017 um 16:14 Uhr
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