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DAPI-Auswertung
Apotheken geben immer mehr Cannabis auf Rezept ab
Die Zahl der Cannabisverordnungen zulasten der GKV nimmt seit Inkrafttreten des Cannabisgesetzes kontinuierlich zu. Auch die Zahl der abgegebenen Einheiten Cannabisblüten ist angestiegen. Das geht aus Abrechnungsdaten hervor, die das Deutsche Arzneiprüfungsinstitut ausgewertet hat. Wie vielen Patienten Cannabis verordnet wurde, darüber gibt es keine Informationen.
Im ersten Halbjahr 2017 wurden in Apotheken mehr als 10.000 Einheiten Cannabisblüten zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abgegeben: Auf ärztliche Verordnung wurden Patienten bis Ende Juni mit insgesamt rund 10.600 Cannabis-haltigen Zubereitungen oder unverarbeiteten Cannabisblüten versorgt (März: 564 Abgabeeinheiten; April: 1.468; Mai: 3.666, Juni: 4.921). Das Deutsche Arzneiprüfungsinstitut e.V. (DAPI) wertete Abrechnungsdaten aus öffentlichen Apotheken zulasten der GKV aus. Verordnungen auf Privatrezept wurden nicht erfasst.
Auch die Anzahl der Rezepte über Cannabisblüten und deren Zubereitungen, die Apotheken insgesamt belieferten, stieg stetig von Monat zu Monat (März: 488 Rezepte, April: 884, Mai: 1.518, Juni: 2.213). Insgesamt sind bislang etwa 5100 Rezepte eingelöst worden. „Deshalb gehe ich davon aus, dass immer mehr Patienten mit Cannabis versorgt werden. Dennoch bleibt es dabei, dass es kein ‚Allheilmittel‘ ist, sondern nur eine weitere, in jedem Einzelfall kritisch zu würdigende, therapeutische Option“, sagt Dr. Andreas Kiefer, Vorstandsvorsitzender des DAPI und Präsident der Bundesapothekerkammer.
Auswertungen, wie viele Patienten mit Cannabisblüten versorgt oder welche Mengen ihnen verordnet wurden, sind nicht möglich. Vor dem Inkrafttreten des Gesetzes hatten rund 1.000 Patienten eine Ausnahmegenehmigung für den Bezug von Cannabisblüten über Apotheken. Zusätzlich zu den Rezepturarzneimitteln oder den unverarbeiteten Blüten verordneten Ärzte von März bis Juni rund 12.500 Fertigarzneimittel mit Cannabis-Inhaltsstoffen oder -Extrakten.
Kritik von den Grünen
Seit dem 10. März dürfen Apotheken Rezepturarzneimittel mit Cannabisblüten auf ärztliche Verordnung abgeben. So richtig rund zu laufen scheint es allerdings nicht. So zog beispielsweise die Grünenfraktion vor Kurzem eine negative Bilanz. Für viele Patienten wie auch Ärzte sei mit dem Gesetz die Erwartung verbunden gewesen, dass der Zugang und die Versorgung mit Cannabis als Medizin nun erleichtert werden, schreibt sie in einer Kleinen Anfrage an die Bundesregierung. „Rückmeldungen von betroffenen Patientinnen und Patienten sowie Presseberichte zeigen jedoch, dass es vielfältige Probleme bei der Umsetzung des Gesetzes gibt“, betont die Fraktion.
So sei das Antragsverfahren für die Kostenerstattung bei den Kassen weiterhin aufwendig. Viele Patienten berichteten, dass ihre Krankenkasse die Kostenerstattung nicht genehmigt, obwohl der behandelnde Arzt die Notwendigkeit der Therapie mit Cannabis bestätigt habe, schreiben die Grünen. „Auch in Fällen, in denen bereits eine Ausnahmegenehmigung nach § 3 Absatz 2 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) vorliegt, wird die Kostenerstattung mitunter nicht genehmigt“, bemängeln sie. Außerdem waren die gestiegenen Kosten für Medizinalhanf kritisiert worden.
2 Kommentare
Cannabis
von giehr.frank am 12.09.2017 um 6:59 Uhr
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AW: Cannabis - Knappschaft
von woewe am 13.09.2017 um 12:30 Uhr
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