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Beitragsbemessungsgrenzen
2018: Höhere Kassenbeiträge für Gutverdiener
Auf Gutverdienender kommen im nächsten Jahr höhere Sozialabgaben zu. Grund dafür ist die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, die 2018 von 4350 auf 4425 Euro im Monat ansteigt.
Für die Berechnung der Beiträge in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung dient die Höhe des Brutto-Verdienstes. Dabei gilt: Je mehr man verdient, desto höher sind die Kassenbeiträge. Die Beitragsberechnung ist allerdings bei einem gewissen Brutto-gehalt gedeckelt, diese Grenze nennt sich Beitragsbemessungsgrenze. Jede Sozialversicherung hat eine eigene Bemessungsgrenze. Einkommen oberhalb dieses Deckels sind also beitragsfrei.
Die Grenzen werden jedes Jahr anhand der Einkommensentwicklung neu berechnet und angepasst. Die Festlegung einer Beitragsbemessungsgrenze bedingt eine degressive Beitragsstruktur: Je höher die Einnahmen über der Grenze liegen, desto niedriger wird der Anteil des Beitrags an den Einnahmen. Dieses Prinzip gilt in allen Zweigen der Sozialversicherung. Die Grenzen werden vom Arbeits- und Sozialministerium als Verordnung vorgelegt und vom Bundeskabinett beschlossen.
Und das sind die Werte für 2018: In der Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt diese Gehaltsschwelle von 6350 auf 6500 Euro im Westen und von 5700 auf 5800 Euro im Osten. In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung steigt der Wert von 4350 auf 4425 Euro im Monat. Für die meisten Beitragszahler verändert sich durch die Anhebung der Bemessungsgrenzen nichts. Gutverdiener zahlen dann hingegen mehr ein.
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