Arzneimittel-Agentur

Wie viel verdienen die EMA-Mitarbeiter? 

Remagen - 09.10.2017, 09:20 Uhr

Wer sind eigentlich die, die Geschicke der Arzneimittel in Europa regeln? (Foto: vege / stock-adobe.com)

Wer sind eigentlich die, die Geschicke der Arzneimittel in Europa regeln? (Foto: vege / stock-adobe.com)


Im Zusammenhang mit der Verlegung der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) ist immer vom „Personal“ der Agentur die Rede. Was hat man sich hierunter vorzustellen, und warum könnten die Beschäftigungsregeln die Entscheidung der Mitarbeiter, welchen neuen Standort sie präferieren, mit beeinflussen? DAZ.online hat einen Blick hinter die Kulissen der prestigeträchtigsten europäischen Arzneimittelaufsicht geworfen. 

Die Beschäftigungsregeln bei der EMA folgen denen für den Europäischen öffentlichen Dienst. Die Agentur kennt prinzipiell keine Daueranstellung, sondern beschäftigt hauptsächlich „Temporary agents“ (5 Jahre, unbegrenzte Verlängerung möglich) und „Contract agents“. Bei den „Temporary agents“ werden je nach Art und Bedeutung ihrer Aufgaben mehrere Gruppen und zahlreiche Ränge unterschieden. „Contract agents“ bekommen fixe Zeitverträge, deren Länge sich an der Bedarfslage orientiert, bei einem Maximum von fünf Jahren. Auch sie werden in Funktionsgruppen und diverse Ränge unterteilt. Wie hoch die Personalfluktuation angesichts dieser Regelungen ist, ist nicht bekannt. Wer Interesse hat? Aktuelle Jobangebote finden sich hier.

Für das Basiseinkommen werden die Gehälter in Belgien oder Luxemburg als 100 Prozent genommen. Arbeitet ein EU-Gehaltsempfänger in einem anderen Mitgliedstaat, so wird sein Salär unter Berücksichtigung der lokalen Lebenshaltungskosten mit einem „Korrekturkoeffizienten“ angepasst. Die Unterschiede, die sich hieraus ergeben, sind beträchtlich: Am höchsten ist der Koeffizient für Großbritannien mit 141.8 Prozent. Damit bekommen EU-Beschäftigte in London fast eineinhalb mal so viel Grundgehalt wie ihre „Kollegen“ in Brüssel.

In Bulgarien und Rumänien zwei Drittel weniger Grundgehalt

Wohin der Zug für die EMA-Mitarbeiter auch immer gehen wird, sie werden auf jeden Fall am Ende des Monats weniger „in der Tüte“ haben. Unter Kostengesichtspunkten muss die Verlagerung deshalb nicht unbedingt negativ sein. Dies hat der EUobserver schon Mitte Juli dieses Jahres vorgerechnet. 

Am geringsten wäre der Unterschied im Grundgehalt, wenn die EMA nach Dänemark (Kopenhagen) käme (Korrekturkoeffizient: 133,1 Prozent). In den Niederlanden (Amsterdam) liegt der Koeffizient bei 108,1, in Österreich bei 104,7 und in Italien (Mailand) bei 97,9 Prozent. In Spanien (Barcelona) würde der Brüsseler Gehaltsstandard auf 88,1 Prozent abgesenkt. In Bulgarien und Rumänien dagegen müssten sie sich auf Basis des Korrekturkoeffizienten von 51,1 bzw. 63,8 Prozent mit etwa einem Drittel des Grundgehaltes zufriedengeben, das sie derzeit in London bekommen.

 



Dr. Helga Blasius (hb), Apothekerin
redaktion@daz.online


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