Frankreich

Wettbewerbshüter nehmen den Arzneimittelmarkt unter die Lupe

Remagen - 27.11.2017, 12:30 Uhr

Das OTC-Monopol der französischen Apotheken ist den  Wettbewerbshütern ein Dorn im Auge. (Foto: picture alliance)

Das OTC-Monopol der französischen Apotheken ist den  Wettbewerbshütern ein Dorn im Auge. (Foto: picture alliance)


Das französische Apothekenwesen ist relativ streng reguliert. Die Wettbewerbsbehörde des Landes will den Sektor wieder einmal durchleuchten, um zu checken, an welchen Stellen der Wettbewerb blockiert wird und welche Regeln vielleicht gelockert werden könnten. 

Die französische Wettbewerbsbehörde will sich mit einer sektoriellen Untersuchung einen Einblick verschaffen, ob der Wettbewerb im Arzneimittelsektor angemessen funktioniert. Sie soll über mehrere Monate laufen. Im Einzelnen wird eine ganze Reihe von Fragen adressiert, die die Wettbewerbssituation entlang der Distributionskette für Arzneimittel beleuchten. Dazu gehören die Gewährung von Rabatten durch Hersteller und Großhändler an Einkaufsgemeinschaften und Apotheken, die Entwicklung des Online-Handels mit OTC-Medikamenten, die mögliche Liberalisierung des Apothekenmonopols für nicht rezeptpflichtige Arzneimittel sowie die Bedingungen für die Preisbildung erstattungsfähiger Präparate.

Bei der Untersuchung will sich die Behörde auf Aussagen der Marktakteure stützen, ebenso wie auf eine Analyse der entsprechenden Situation in den Nachbarländern. Am Ende der Studie könnte eine Empfehlung an den Gesetzgeber stehen, an welchen Punkten Wettbewerbsbehinderungen gesehen werden und wo eventuell mit gesetzgeberischen Maßnahmen Abhilfe geschaffen werden sollte. 

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Großhändler und Einkaufsgemeinschaften benachteiligt

Die Bedeutung der Gesundheitswirtschaft für die Volkswirtschaft und laufende Entwicklungen sorgen dafür, dass die französische Wettbewerbsbehörde regelmäßig ein Auge auf den Sektor hat. In seiner vorherigen Untersuchung aus dem Jahr 2013 hatte die Behörde unter anderem ein ungleiches Kräfteverhältnis bei den Verhandlungen der Einkaufspreise für nicht erstattungsfähige Medikamente zwischen der Pharmaindustrie und den Zwischenhandelsstufen (Großhändler, Einkaufsgemeinschaften) festgestellt. Nach Meinung der Wettbewerbshüter hatten die Hersteller sich darauf verlegt, den Zwischenhändlern keine nennenswerten Preisnachlässe zu gewähren und stattdessen den Direktverkauf an Apotheken zu privilegieren. Vor allem kleinere Zwischenhändler hätten eine schwache Verhandlungsbasis und seien demzufolge nicht in der Lage, für die Patienten wettbewerbsfähige Preise zu erzielen, so die Kritik. Die Behörde will nun untersuchen, inwieweit sich die Wettbewerbssituation in der Arzneimitteldistribution in der Zwischenzeit geändert hat. 



Dr. Helga Blasius (hb), Apothekerin
redaktion@daz.online


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