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Frankreich
Wettbewerbshüter nehmen den Arzneimittelmarkt unter die Lupe
Lockerung des Apothekenmonopols für OTC nicht umgesetzt
Begründet wird die jetzige Aktion auch damit,
dass vorherige Empfehlungen aus Sicht der Wettbewerbshüter nicht angemessen
befolgt worden seien. So hatte die Behörde in früheren Stellungnahmen bereits
eine begrenzte Öffnung des Apothekenmonopols für nicht rezeptpflichtige Medikamente
sowie eine Lockerung der Regeln für den Online-Verkauf von OTC-Arzneimitteln
befürwortet, was bis dato aber ohne Konsequenzen geblieben
sein soll. Darüber hinaus wird anvisiert, die Bildung von Apothekenketten, die
Öffnung der Kapitalgeber-Regeln für Apotheken und die Lockerung der Vorgaben
für die Arzneimittelwerbung zu prüfen. Auch diese Ideen sind nicht zum ersten
Mal auf dem Tisch. Die neuerliche Sektoruntersuchung der Wettbewerbsbehörde
könnte und soll all diese Steine nun wohl wieder ins Rollen bringen.
Bildung der Erstattungspreise ebenfalls auf dem Prüfstand
Die Preise für erstattungsfähige Arzneimittel werden in Frankreich zwischen den Herstellern und dem Wirtschaftsausschuss für Gesundheitsprodukte (Comité économique des produits de santé (CEPS) abgestimmt. Dabei werden der Zusatznutzen und die Arzneimittelpreise in anderen europäischen Ländern berücksichtigt. Der Prozess der Preisfestsetzung soll nun besonders daraufhin untersucht werden, ob dabei nicht noch andere Kriterien zum Tragen kommen sollten. In Bezug auf Generika will die Behörde prüfen, welche Auswirkungen die erhebliche Diskontierung der Hersteller an die Apotheken auf das Gleichgewicht in der Distributionskette für Arzneimittel hat. Außerdem soll gecheckt werden, ob sich diese Rabatte auch in den Preisen widerspiegeln, die die Patienten bezahlen müssen.
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