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Können Einträge in e-Medikation verhindert oder gelöscht werden?
Das österreichische Gesundheitstelematikgesetz 2012 regelt, dass alle Bürger ohne weitere Voraussetzungen an ELGA teilnehmen können. Wer dies nicht möchte, kann sich abmelden („Opt-out-Regelung“). Die Abmeldung von ELGA kann komplett oder auch nur für einzelne ELGA-Funktionen wie z.B. e-Medikation oder e-Befunde erfolgen. Die Patienten können sich aber jederzeit wieder anmelden. Innerhalb der Funktion e-Medikation können sie den Eintrag einzelner Medikamente bei der Verordnung durch den behandelnden Arzt ablehnen („situatives Opt-out“). Das Arzneimittel erscheint dann zwar auf dem Papierrezept und in der Dokumentation beim Arzt, aber nicht auf der e-Medikationsliste des Patienten.
Die Liste beinhaltet ausschließlich Einträge des jeweils letzten Jahres. Vorherige Daten werden automatisch gelöscht. Die Patienten können ihre e-Medikationsliste auch selbst löschen, aber nur komplett und nicht einzelne Einträge. Diese Aktion kann nicht rückgängig gemacht werden.
Pilotprojekt in der Steiermark vorzeitig beendet
Nun soll es in Österreich also doch richtig losgehen mit der e-Medikation. Im letzten Jahr hatte man mit einem Piloten im Bezirk Deutschlandsberg in der Steiermark hiermit noch eine ziemliche Bauchlandung erlebt. Seit Ende Mai 2016 war dort ein Probebetrieb zur e-Medikation gelaufen. Die steirische Ärzteschaft soll von dem Projekt von Anfang an nicht so angetan gewesen sein. Unter anderem soll der Hausärzteverband massiv Stimmung dagegen gemacht haben. Vier Monate später kam dann das dicke Ende: Die Ärzte brachen die Teilnahme an dem Pilotversuch ab. Als Grund wurden vor allem technische Probleme angegeben, die nun erst mal gelöst werden sollten.
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