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Neue Vergütungsregeln
Gutachten: Kürzungen für Zyto-Apotheker und Großhändler
Die
derzeit kursierende Fassung des Gutachtens zur Apothekenhonorierung enthält
auch Empfehlungen, die Zyto-Apotheken und den pharmazeutischen Großhandel
betreffen. Auch dort geht es um deutliche Kürzungen: Die prozentuale Marge der Großhändler soll drastisch sinken.
Vom Gutachten, das das Bundeswirtschaftsministerium zur Apothekenhonorierung in Auftrag gegeben hat, kursiert noch immer nur die Zusammenfassung der Version vom 13. November. Doch die hat es sowohl für die Apotheken als auch für den Großhandel in sich. Demnach erwarten die Autoren, dass mittelfristig bereits ohne Honorarkürzungen etwa 7600 Apotheken-Unternehmen (Einzelapotheken oder Filialverbünde) von der Schließung bedroht sind. Dennoch empfehlen sie, die Apothekenhonorare insgesamt zu senken und versorgungskritische Landapotheken gezielt zu subventionieren.
Weniger Geld für Zytos
Die Autoren selbst erwarten gemäß der vorliegenden Zusammenfassung der Studie, dass ihre Vorschläge die größte Honorareinbuße bei den Zyto-Apotheken auslösen würden. Diese Apotheken würden derzeit erhebliche Gewinne durch eine mehr als kostendeckende Vergütung erzielen. Daher werde empfohlen, die Zuschläge für parenterale Zubereitungen von mindestens 50 Euro auf 33 bis 49 Euro zu senken.
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Mehr Geld für Standardrezepturen
Dagegen wird empfohlen, die Arbeitspreise für Standardrezepturen (bisher 3,50 Euro bis 8 Euro) deutlich auf 27 bis 60 Euro zu erhöhen. Die prozentualen Rezepturaufschläge sollen dagegen von 90 Prozent auf 4,8 Prozent sinken. Insgesamt verbliebe ein deutlich höheres Honorar für Standardrezepturen. Dies folgt der Logik des Gutachtens, die verschiedenen Aufgaben der Apotheken nicht untereinander querzusubventionieren, um Fehlanreize zu vermeiden. Darum solle auch der Beitrag zum Notdienstfonds deutlich von 16 Cent auf 26 Cent steigen.
Massive Einbußen beim Großhandel
Bisher wurde überwiegend aus den Passagen der Studie zu Apotheken zitiert. Doch zumindest in der bisher kursierenden Version, die auch DAZ.online vorliegt, werden auch massive Änderungen der Großhandelsvergütung vorgeschlagen. Demnach soll der Festzuschlag von 70 auf 96 Cent pro Packung steigen. Zugleich soll der prozentuale Zuschlag von 3,15 Prozent auf 0,54 Prozent sinken. Den Festzuschlag hätten die Autoren nur berechnet, weil der Gesetzgeber die flächendeckende Versorgung honorieren wolle. Dafür seien 96 Cent als kostendeckend ermittelt worden. Der prozentuale Zuschlag für den Großhandel sei dagegen kostenbasiert nicht zu begründen, weil zur Finanzierung des Warenbestandes nur vergleichsweise geringe Kosten entstünden. Auf das Verfall- und Bruchrisiko sowie auf umsatzabhängige Versicherungen und Beiträge wird zumindest in der Zusammenfassung nicht eingegangen. Dort wird auch nicht angesprochen, dass prozentuale Margen im Wesen jedes Handelsgeschäfts liegen, wie es der Großhandel betreibt.
Dagegen heißt es in der Zusammenfassung, der in dem bisherigen Zuschlag verankerte Wettbewerbsspielraum sei durch Kosten nicht zu hinterlegen. Maßnahmen des Wettbewerbs seien nicht vom Kostenträger zu finanzieren. Die Studie geht davon aus, dass die Wettbewerbsmaßnahmen des Großhandels ebenso wie OTC-Arzneimittel und Freiwahlartikel in Apotheken von der GKV quersubventioniert würden. Daher solle die Vergütung der Apotheken aus Rx-Arzneimitteln reduziert werden. Dies wiederum sollten Apotheken, Großhandel und Industrie innerhalb ihrer Rabattspielräume ausgleichen, heißt es in der vorliegenden Zusammenfassung der Studie.
Praktisch keine Einkaufsvorteile mehr
Damit können allerdings nur die Rabattspielräume für nicht preisgebundene Artikel gemeint sein, weil die prozentuale Honorierung des Großhandels für Rx-Arzneimittel bis auf einen winzigen Rest abgeschafft werden soll. Das wiederum würde den Apotheken eine weitere Einnahmequelle nehmen. Zu den vorgeschlagenen Einbußen aufgrund der geänderten Apothekenhonorierung käme dann noch der Wegfall der Einkaufsvorteile vom Großhandel. Denn ein Großhandel, der kein prozentuales Honorar erhält, kann dies auch nicht weitergeben. Die Folgen für die Apotheken wären also noch dramatischer, als es die bisherigen Veröffentlichungen erwarten lassen.
So bleibt nur das Fazit, dass das bisherige Versorgungssystem mit einem flächendeckenden Apothekennetz in der gewohnten Form nicht mehr zu finanzieren wäre, wenn diese Empfehlungen umgesetzt würden. Allerdings ist immer wieder anzumerken, dass die zitierten Aussagen aus einer Fassung vom 13. November stammen. Was seitdem geändert wurde, bleibt weiterhin offen.
8 Kommentare
Honorargutachten
von Lisa Müller am 08.12.2017 um 13:06 Uhr
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AW: Honorargutachten
von Benjamin Rohrer am 08.12.2017 um 13:31 Uhr
Kapierens einfach nicht - sog Gutachter
von Ratatosk am 08.12.2017 um 9:59 Uhr
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Farbe bekennen
von Wolfgang Müller am 07.12.2017 um 19:32 Uhr
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Solidarität?
von Ulrich Ströh am 07.12.2017 um 18:37 Uhr
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....auf´s Wesentliche reduziert
von Carsten Simons am 07.12.2017 um 18:34 Uhr
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Endlich
von Frank ebert am 07.12.2017 um 18:29 Uhr
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".....achten "
von Dr.Diefenbach am 07.12.2017 um 17:34 Uhr
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