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Bundesrats-Beschluss
Länder fordern kostenfreie Verhütungsmittel für Geringverdienerinnen
Das Bundesland Niedersachsen hat sich mit einem Entschließungsantrag zur Kostenbefreiung für Geringverdienerinnen bei Verhütungsmitteln durchgesetzt. Der Bundesrat beschloss am heutigen Freitag einen Antrag, nach dem einkommensschwache Frauen einen besseren Zugang zu Verhütungsmitteln bekommen sollen. Auch Notfallkontrazeptiva sollen rückwirkend erstattet werden. Der Beschluss wird nun der Bundesregierung zugeleitet.
Im August 2017 hatte die damals scheidende rot-grüne niedersächsische Landesregierung beschlossen, im Bundesrat einen entsprechenden Antrag einzubringen. „Niedersachsen startet eine Bundesratsinitiative, um die Kostenübernahme von Verhütungsmitteln für geringverdienende Frauen bundeseinheitlich gesetzlich zu regeln“, heiß es damals. Vor einigen Wochen behandelte der Bundesrat das Anliegen erstmals in einer ersten Besprechung, am heutigen Freitag folgte dann die Abstimmung des Antrages.
Darum geht es: Die kompletten Kosten für ärztlich verordnete Verhütungsmittel sollten „unbürokratisch übernommen“ werden. Es dürfe nicht sein, dass Frauen in prekärer wirtschaftlicher Lage weiter gezwungen sind, aus finanziellen Gründen auf weniger sichere Verhütungsmittel umzusteigen, und sich so dem Risiko aussetzen, ungewollt schwanger zu werden, erklärte die damalige SPD-Gesundheitsministerin Cornelia Rundt zu ihrem Vorhaben.
Die Ministerin erinnerte zudem daran, dass das Land die Kosten für eine Abtreibung tragen müsse, wenn die betroffenen Frauen bedürftig sind und einen gesetzlichen Anspruch haben. „Kein Geld für Verhütung, aber für den Schwangerschaftsabbruch – das ist menschenverachtend und muss korrigiert werden“, erklärte die SPD-Politikerin. Rund sagte auch, dass der derzeitige 15-Euro-Zuschuss nicht ausreiche für die Kosten der Verhütungsmittel, „erst recht nicht für die Kosten deutlich teurerer Langzeitverhütungsmittel“.
Auch die "Pille danach" soll rückwirkend erstattet werden
Derzeit ist es so, dass die Krankenkassen die Kosten für Verhütungsmittel wie die Anti-Baby-Pille nur bis zum vollendeten 20. Lebensjahr übernehmen. Danach müssen die Frauen empfängnisverhütende Medikamente selbst finanzieren. Einkommensschwache Frauen, Hartz-IV-Empfängerinnen und Sozialhilfe-Empfängerinnen bekommen im monatlichen Regelsatz eine Pauschale von 15 Euro zur „Gesundheitspflege“, mit der auch Arzneimittel finanziert werden müssen.
Laut dem heutigen Beschluss des Bundesrates soll „allen Frauen ein gleichberechtigter Zugang zu Verhütungsmitteln ermöglicht“ werden. Außerdem sollen die „Kosten für ärztlich verordnete Verhütungsmittel für einkommensschwache Frauen und Frauen im Sozialleistungsbezug unbürokratisch übernommen werden und hierbei auch die rückwirkende Erstattung von vorverauslagten Kosten für Notfallkontrazeptiva berücksichtigt“ werden. Ebenso soll geprüft werden, inwiefern die entstehenden Mehrausgaben aus Bundesmitteln gedeckt werden können.
In der Begründung des Beschlusses heißt es, dass Studien belegten, dass einkommensschwache Frauen zunehmend aus finanziellen Gründen auf billigere und weniger sichere Verhütungsmittel umsteigen oder ganz auf Verhütung verzichten und dadurch das Risiko einer ungewollten Schwangerschaft in Kauf nehmen. Einige Bundesländer und Kommunen versuchten, dem über Fonds und Härtefallregelungen entgegenzuwirken. Erforderlich sei jedoch eine bundeseinheitliche Lösung, um für alle Frauen unabhängig vom Wohnort die gleichen Bedingungen zu schaffen, fordern die Bundesländer.
Die Länder wünschen sich außerdem, dass die Ergebnisse eines vom Bundesministerium für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend geförderten Modellprojekts (Zugang zu
verschreibungspflichtigen Verhütungsmitteln, Kostenübernahme,
Information und Beratung für Frauen mit Anspruch auf Sozialleistungen)
berücksichtigt werden.
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