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Bundesrats-Beschluss
Länder fordern kostenfreie Verhütungsmittel für Geringverdienerinnen
Auch die "Pille danach" soll rückwirkend erstattet werden
Derzeit ist es so, dass die Krankenkassen die Kosten für Verhütungsmittel wie die Anti-Baby-Pille nur bis zum vollendeten 20. Lebensjahr übernehmen. Danach müssen die Frauen empfängnisverhütende Medikamente selbst finanzieren. Einkommensschwache Frauen, Hartz-IV-Empfängerinnen und Sozialhilfe-Empfängerinnen bekommen im monatlichen Regelsatz eine Pauschale von 15 Euro zur „Gesundheitspflege“, mit der auch Arzneimittel finanziert werden müssen.
Laut dem heutigen Beschluss des Bundesrates soll „allen Frauen ein gleichberechtigter Zugang zu Verhütungsmitteln ermöglicht“ werden. Außerdem sollen die „Kosten für ärztlich verordnete Verhütungsmittel für einkommensschwache Frauen und Frauen im Sozialleistungsbezug unbürokratisch übernommen werden und hierbei auch die rückwirkende Erstattung von vorverauslagten Kosten für Notfallkontrazeptiva berücksichtigt“ werden. Ebenso soll geprüft werden, inwiefern die entstehenden Mehrausgaben aus Bundesmitteln gedeckt werden können.
In der Begründung des Beschlusses heißt es, dass Studien belegten, dass einkommensschwache Frauen zunehmend aus finanziellen Gründen auf billigere und weniger sichere Verhütungsmittel umsteigen oder ganz auf Verhütung verzichten und dadurch das Risiko einer ungewollten Schwangerschaft in Kauf nehmen. Einige Bundesländer und Kommunen versuchten, dem über Fonds und Härtefallregelungen entgegenzuwirken. Erforderlich sei jedoch eine bundeseinheitliche Lösung, um für alle Frauen unabhängig vom Wohnort die gleichen Bedingungen zu schaffen, fordern die Bundesländer.
Die Länder wünschen sich außerdem, dass die Ergebnisse eines vom Bundesministerium für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend geförderten Modellprojekts (Zugang zu
verschreibungspflichtigen Verhütungsmitteln, Kostenübernahme,
Information und Beratung für Frauen mit Anspruch auf Sozialleistungen)
berücksichtigt werden.
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