Apothekenvergütung

Wirtschaftsministerium veröffentlicht Honorar-Gutachten

Berlin - 21.12.2017, 14:10 Uhr

(Foto: dpa)

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Überraschung zum Jahresende: Völlig unerwartet und unangekündigt hat das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) eine finale Version des Gutachtens zum Apothekenhonorar auf seiner Internetseite veröffentlicht. Es fällt auf: Die Gutachter bleiben bei ihrer Meinung, dass das Fixhonorar auf 5,84 Euro abgesenkt werden muss. Und auch das Rx-Versandverbot halten die vom BMWi beauftragten Gutachter weiterhin für nicht notwendig.

Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat das in Auftrag gegebene Gutachten zum Apothekenhonorar völlig überraschend am heutigen Donnerstag veröffentlicht. Auf seiner Internetseite teilt das Ministerium mit: „Die Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) regelt für verschreibungspflichtige Arzneimittel die Preisgestaltung für den pharmazeutischen Großhandel beim Verkauf an die Apotheken sowie für die Apotheken bei der Abgabe dieser Arzneimittel an die Patienten. Das BMWi ist zuständig für die AMPreisV und hat im Februar 2016 das Forschungsprojekt ‚Ermittlung der Erforderlichkeit und des Ausmaßes von Änderungen der in der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) geregelten Preise‘ vergeben. Ziel des Forschungsprojektes war, für den Verordnungsgeber eine datenbasierte und damit belastbare, nachvollziehbare Entscheidungsgrundlage für zukünftige Änderungen der AMPreisV – und damit der Vergütung des pharmazeutischen Großhandels und der Apotheken – zu schaffen.“ Darunter steht das Gutachten zum Download bereit.

Das Dokument hat mit Anhängen knapp 260 Seiten und ist somit in etwa genauso lang wie die schon bekannten Vorab-Versionen. Und auch inhaltlich hat sich offenbar wenig geändert. Gleich in der Zusammenfassung erscheint eine Abbildung, auf der alle Änderungen an der AmPreisV der Gutachter zusammengefasst werden. Und auch nach der Überprüfung der Zahlen durch das Statistische Bundesamt bleiben die Gutachter grundsätzlich dabei: Das Fixhonorar der Apotheker müsste bei 5,84 Euro liegen, um kostendeckend zu sein.

Die Empfehlungen der Gutachter haben sich demnach leicht geändert – zum Positiven für die Apotheker. Hatten Sie in der vorigen Version eine Absenkung auf 5,80 Euro empfohlen, liegen sie jetzt bei 5,84 Euro. Die prozentuale Marge liegt im neuen Gutachten bei 5 Prozent, in der Vorab-Version hatte sie bei 4,8 Prozent gelegen. Den Notdienstzuschlag zum Notdienstfonds wollten die Gutachter erhöhen, damit die Notdienste kostendeckend durchgeführt werden können. Auch dabei bleiben sie, allerdings wollen sie den Apothekern jetzt nicht mehr nur 0,26 Euro pro Packung bezahlen, sondern 0,33 Euro.

Und somit fällt auch die gesamte Reduktion des Apothekenhonorars etwas seichter aus: Statt 45.000 Euro (Vorab-Version) wollen die Gutachter das Honorar jetzt "nur" noch um durchschnittlich 40.000 Euro pro Apotheke senken.

Die deutliche Absenkung des Honorars begründen die Gutachter in der finalen Version so: „Dass es in Summe zu einer deutlichen Reduzierung in der Vergütung kommt, liegt an dem bisherigen Übergewicht der rezeptpflichtigen Fertigarzneimittel in den Preisen der AMPreisV gegenüber OTC und Freiwahl aufgrund der den Umsatz stärker gewichtenden hälftigen Ansatz-Umsatz-Methode der ABDA zur Bestimmung des absoluten Festzuschlags.“ Allerdings schlagen die Gutachter als Lösung dieser Problematik vor: „Die Reduktion kann und sollte von Apotheken, Großhandel und pharmazeutischer Industrie innerhalb ihrer aktuellen Rabattspielräume ausgeglichen werden, damit auch in den Bereichen ohne Preisbindung, d.h. OTC und Freiwahl kostendeckend gearbeitet wird.“

Gutachter: Versandverbot nicht zu rechtfertigen

Und auch bei einer anderen wichtigen Schlussfolgerung bleiben die Agentur-Mitarbeiter: Das Rx-Versandverbot würde keine strukturellen Vorteile in der Versorgung mit sich bringen. Zumindest könne es nicht damit begründet werden, dass die Versorgungsstruktur mit einem Verbot geschützt werden müsste. Und so bleibt ein Schlüsselsatz, der viele Apotheker verärgern dürfte, weiterhin Teil des Papiers: „Ein Verbot des Versandhandels ist nicht vor dem Hintergrund der flächendeckenden Versorgung zu rechtfertigen, da der Versandhandel Arzneimittel direkt nach Hause liefert.“

In dem Kapitel, das sich dem Rx-Versandhandel widmet, beschweren sich die Agentur-Mitarbeiter insbesondere darüber, dass in der Diskussion um das Rx-Versandverbot und rund um die Auswirkungen des EuGH-Urteils zur Rx-Preisbindung die Ausgangslage vor dem Urteil vergessen werde. Denn vielen Apotheken sei es schon davor wirtschaftlich sehr schlecht gegangen. Welche Standorte das sind, sei nur schwer zu bewerten. Und eine pauschale Finanzierung wirtschaftlich gefährdeter Apotheken sei „nicht zulässig“.

Und so ziehen die Gutachter im Versandhandels-Kapitel das aus Sicht der Apotheker ernüchternde Fazit:


Die wirtschaftliche Lage der Vor-Ort-Apotheken ist bereits mit Stand 2015 als für 47 Prozent aller Apotheken-Unternehmen als schlecht anzusehen. Der europäische Versandhandel kann daher rein zeitlich nicht für die wirtschaftlich schwierige Lage vieler Apotheken verantwortlich gemacht werden. Die wirtschaftlichen Schwierigkeiten betreffen insbesondere städtische Kreise (5200 von 7600 Apotheken) und stehen damit nicht in direktem Zusammenhang mit einer flächendeckenden Versorgung. Die wirtschaftlichen Schwierigkeiten sind vor diesem Hintergrund weder durch das Verbot des Versandhandels noch durch die allgemeine Vergütung über die AMPreisV zu beheben.


Und auch an der Empfehlung von 2HM an die Bundesregierung hat sich nicht viel geändert. Die Agentur setzt sich nach wie vor für einen neuen Strukturfonds ein. Ganz gezielt sollen „relevante" Apotheken identifiziert und dann finanziell unterstützt werden. Dieser Fonds müsse in etwa 100 Millionen Euro enthalten und sollte in etwa 700 stark gefährdete Apotheken auf dem Land und weitere 1600 Apotheken wegen ihrer Bedeutung für die Versorgung bezuschussen. Neben dem Strukturfonds solle die finanzielle Unterstützung „im Rahmen von Zweig- und Notapotheken bereits vor der Schließung von Apothekenstandorten" untersucht werden.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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15 Kommentare

Inländerdiskriminierung

von florian becker am 22.12.2017 um 13:07 Uhr

Ich beginne ernsthaft zu überlegen, ob man nicht eine Klage einreichen sollte wegen Inländerdiskriminierung - nicht wegen dem Verbot der Boni, sondern wegen gesetzlich festgelegter Einkaufskonditionen, die die Ausländer nicht haben.
Wäre spannend, wie so was ausgeht..

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Paracelsusschatten auf die Apothekenzukunft?

von Heiko Barz am 22.12.2017 um 11:42 Uhr

Alle großen Player spielen ihr destruktives Spiel zur eigenen Gewinnmaximierung. Was letztlich dabei rumkommt sieht man exemplarisch beim Paracelsusdebakel. Dabei wurde wohl soviel Kapital entzogen, dass letztlich Alles den Bach runtergehen mußte.
So und nicht anders sieht auch die Zukunft der Deutschen Apotheken aus, wenn die verantwortungslosen Geldmaximierer obsiegen. Nur Alle die dort anhängigen Aktionäre werden vielleicht auch mal krank und stehen dann vor dem von ihnen durch Geldgeilheit verursachtem Chaos.
Und wenn dann das Kind im Brunnen liegt, wer wird dann wieder zur Kasse gebeten, Staat ( also wir alle ) oder die Kommunen, die dann die Gesundheitsversorgung aufrechterhalten und übernehmen müssen.

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Inhabergeführte Apotheke adé

von Dirk Krüger am 21.12.2017 um 18:16 Uhr

Es ist doch klar wie Kloßbrühe: hinter dem "Gutachten" stecken die großen Player auf dem Arzneimittelmarkt in Europa, die schon seit Jahrzehnten das deutsche Fremdbesitzverbot kippen wollen. Das Ziel wäre erreicht, wenn die Honorierung so kommt wie in dem Pamphlet vorgeschlagen. Denn: kein(e) einzige(r) Pharmazeut(in) hätte auch nur noch das leiseste Interesse an der Selbständigkeit, die nur noch ein Kamikaze-Unternehmen mit garantierter Insolvenz wäre. Ethik in der Pharmazie - sch... drauf - Geld ( der Aktiengesellschaften u.a. ) regiert die Welt. Fehlt nur noch Lauterbach als Gesundheitsminister und die Einführung der Einheitsversicherung. Boots und National Health Service lassen grüßen... Wie es in GB um die Gesundheitsversorgung bestellt ist, ist allseits bekannt.

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Streik?

von Peter Bauer am 21.12.2017 um 17:47 Uhr

Der Apotheker an sich ist größten Teils von absolut kleingeistiger Natur.Ein Streik oder ähnliche Aktionen hat deshalb noch nie geklappt und wird auch nie klappen.Dieses Gutachten kann zwar für eine neue Preisverordnung zu Rate gezogen werden,aber man kann durchaus davon ausgehen ,dass eine realistische Lagebeurteilung in der Politik bekannt ist.Das Gutachten kann aber als Druckmittel gegen uns Apotheker eingesetzt werden,vorrausgesetzt wir lassen dies zu ,sowie in der Vergangenheit geschehen.Die Apothekerschaft hatte noch nie Rückrat bewiesen,sondern die halbherzigen Aktionen der Vergangenheit waren nicht einmal den Aufruf zum Protest wert und es wurde viel Geld verbraten.Der einzig gangbare und effiziente Weg der Politik zu zeigen ,was mit uns zu machen ist und was nicht ist "N E i N" zu sagen."Du kannst das gerne so machen,aber nicht mit uns Apothekern".Dann wird ncit viel bis gar nichts geschehen-Wetten!!!Wenn dann die Politik wieder mit irgendwelchen negativen Folgen für uns droht ,muß man diese halt auch in Kauf nehmen und sich bewußt machen:Ohne uns Apotheker läuft auf dem Arzneimittelmarkt nichts-
gar Nichts!!!!Ohne Politik ,ohne Krankenkassen oder ohne Ärzte schon!!!Eine Woche ohne Apotheker und die gesamte Versorgung bräche zusammen!!Wahrscheinlich gäbe es sehr vielen Toten!!
W I R haben die Macht -nicht die anderen.Die können uns nur bitten,dass wir das weitermachen.Leider ist die Apothekerschaft zu kleingeistig und ich möchte fast sagen zu blöd,selbst nach Erkennen der Situation,dann auch mal demtentsprechend die Muskeln spielen zu lassen und unsere Interessen durchzusetzen.In solchen Situationen stehen dann eben oft die besonders "Schlauen" von uns an der vordersten Geschäftsfront und machen "Ihr Geschäft" zum Nachteil der Kollegen.Hört endlich auf rumzujammern und irgendeine Schuld bei irgendwem anders zu suchen.Übernehmen wir endlich die Verantwortung.Wir sind die Fachleute und nicht irgendwelche BWl- und Juristenschlaumeier.Dann tut es halt mal weh.Das ist meistens so ,wenn man sich aus seiner Komfortzone herausbewegt.Aber anders werden wir die Rolle des Trottels mit dem man alles machen kann nicht los.

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AW: Streik

von Bernd Jas am 21.12.2017 um 19:09 Uhr

14.03.2012 Berlin-Demo von Apothekerprotest:
Ca. 25 Kolleginnen und Kollegen waren dort.

Wär doch vieleicht noch mal einen Versuch Wert?!

Sie warten nicht auf´s Christkind sondern auf unseren Abgesang

von Bernd Jas am 21.12.2017 um 17:35 Uhr

"Apotheker! Das ist Dir ja vielleicht ´n zähes Pack.
Mit dem Fünfundzwanzig-Cent-Almosen haben wir ´s nich geschafft, dann müssen die sich das halt mal was kosten lassen, wenn sie unbedingt weiter Versorgen wollen.
Sagen wir mal 5,84 € das muss zur Auszehrung reichen."

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Bonbon Urteil - endlich im Original

von Andreas Grünebaum am 21.12.2017 um 17:20 Uhr

Ein leicht zu entkräftender Fehler liegt in der Grundannahme vor, für alle Packungen inklusive Rx, OTC, Ergänzungs- sowie "Freiwahl-" also Selbstbedienungssortiment einen gleich hohen Beratungsaufwand anzunehmen.

In Verbindung mit dem andernorts definierten Zeitaufwand von durchschnittlich 6 (5-7) Minuten für die Beratung ist dies im Hinblick auf die große Anzahl von Traubenzucker u.a. Mitnahmeartikeln leicht ad absurdum zu führen.

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Fragen über Fragen

von Gerrit Linnemann am 21.12.2017 um 17:19 Uhr

"Wie hoch waren wohl die Kosten für das sogenannte Expertengutachten ?"

lt. adhoc 451.664,50€

Wenn man sich überlegt, wieviele Leute wie lange für diesen Betrag arbeiten mussten und dann wird das Geld für so einen realitätsfernen, unbrauchbaren Mist aus dem Fenster geworfen, unfassbar!

Vielleicht hätte man mal ein paar Apotheken von innen anschauen sollen, statt sich hinter Fragebögen zu verstecken...

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Honorargutachten

von Trautmann am 21.12.2017 um 17:15 Uhr

So wird Politik gemacht zur Stärkung des Rx-Versandhandels: In dem man mittels Honorargutachten eine Zielvorgabe zu dessen Ergebnis im Auftrag vorgibt, das das bestehende Versorgungssystem der Vor-Ort-Apotheken wirtschaftlich massiv schwächt .Als Auftraggeber und Geldgeber ist dies ein Kinderspiel, das einen grandiosen Vorteil hat: Man braucht für die Übernahme der Handlungsempfehlung des Honorargutachtens in die eigene Politik keine politische Verantwortung zu übernehmen.Man beruft sich auf gekaufte ´"Experten".Wenn die Bundeswirtschaftsministerin eine brachiale Vernichtung eines gut funktionierenden, wirtschaftlich schwächelnden Apothekensystems in Deutschland genererieren, aber dafür keine Verantwortung übernehmen möchte, ist so ein Honorargutachten der perfekte Lösungsansatz. Mich interessiert mal, wieviel Bonus Frau Zypries bei ihrem letzten Vor-Ort-Besuch von Doc moris erhalten hat.

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Fragen über Fragen

von Helga Stamm am 21.12.2017 um 16:39 Uhr

Wie kommt es eigentlich, dass den Apothekern jeder Euro missgönnt wird ? Wer schreit, wenn der Zahnarzt den 4,5fachen Satz abrechnet ? Oder der Anwalt 250 Euro/Stunde verlangt ? Muss eine Krankenkasse Werbung im Kino und im Fernsehen zur PrimeTime machen ? wer fragt denn da nach den (völlig überflüssigen) Kosten ? Wie hoch ist das Gehalt der Kassenfunktionäre ? Kann man da nicht was einsparen ? Oder die Retax-Stellen ? Kann man auf die nicht ganz verzichten ? Oder wir legen einfach ein paar Krankenkassen zusammen und bauen mal ordentlich Personal ab - das würde eine Menge sparen. Aber nein, es muss mal wieder der Apotheker sein. Aber habe ich mich selbstständig gemacht, um weniger als meine Angestellten zu verdienen ?
Wie hoch waren wohl die Kosten für das sogenannte Expertengutachten ?
Fragen über Fragen - leider werden sie wohl unbeantwortet bleiben......

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AW: Gewinn erzielen??

von Armin Spychalski am 21.12.2017 um 17:22 Uhr

Weniger als die Angestellten verdienen? Ehrensache;). Gewinn erzielen, wo denken Sie hin? Das Zauberwort - auch bei den Standesvertretern- heißt "Kosten decken".

AW: Warum es richtig ist, Zahnärzten mehr Geld zu geben

von Andreas Grünebaum am 21.12.2017 um 19:10 Uhr

"Wer schreit, wenn der Zahnarzt den 4,5fachen Satz abrechnet?". Darauf verweist ein zeitgleicher Kommentar der Süddeutschen Zeitung. Dort wird unter dem Titel "Warum es richtig ist, Zahnärzten mehr Geld zu geben" argumentiert, dass die Zahnärzte bei einer besseren GKV-Vergütung ihre Patienten nicht mehr über teure Privatleistungen "abzocken" müssten.
(Kommentar von Hans von der Hagen, SZ 20.12.2017)

Dieses Timing

von Christiane Patzelt am 21.12.2017 um 15:32 Uhr

Unschlagbar!! Danke für dieses Weihnachtsgeschenk - nicht! Und wer jetzt meint, es bliebe alles beim Alten, der irrt!

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Die Apotheker treiben es auf die Spitze

von Armin Spychalski am 21.12.2017 um 15:27 Uhr

Merkt ihr Redakteure und Standesvertreter denn nicht, wie ihr dem Gutachten Bedeutung und Beachtung verleiht, in dem ihr es immer wieder bereits vor der Veröffentlichung diskutiert und die betriebswirtschaftlichen Auswirkungen hochrechnet? Warum wird nicht deutlich, dass dieses Gutachten gar keine Diskussionsgrundlage sein kann? Meines Erachtens geht es hier um die Abschaffung der kleinen Betriebe, die bislang die Versorgung in der Fläche aufrecht erhalten. Zu überlegen, wie wir mit dem reduzierten Honorar dennoch zurechtkommen könnten, erscheint mir pervers angesichts dessen, dass die Ärzte schon bei fehlenden regelmäßigen Honorarerhöhungen oder Niederlassungsprämien drohen, die Versorgung zu boykottieren. So helfen wir bei unserer eigenen Abschaffung mit, wie krank.

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Ja ist denn schon wieder Absurdistan ?

von Ratatosk am 21.12.2017 um 15:09 Uhr

Innerhalb der Rabattspielräume !? mehr muß man zur Kompetenzeinschätzung dieser sog. Experten wohl nicht mehr wissen.

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