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Apothekenvergütung
Wirtschaftsministerium veröffentlicht Honorar-Gutachten
Überraschung zum Jahresende: Völlig unerwartet und unangekündigt hat das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) eine finale Version des Gutachtens zum Apothekenhonorar auf seiner Internetseite veröffentlicht. Es fällt auf: Die Gutachter bleiben bei ihrer Meinung, dass das Fixhonorar auf 5,84 Euro abgesenkt werden muss. Und auch das Rx-Versandverbot halten die vom BMWi beauftragten Gutachter weiterhin für nicht notwendig.
Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat das in Auftrag gegebene Gutachten zum Apothekenhonorar völlig überraschend am heutigen Donnerstag veröffentlicht. Auf seiner Internetseite teilt das Ministerium mit: „Die Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) regelt für verschreibungspflichtige Arzneimittel die Preisgestaltung für den pharmazeutischen Großhandel beim Verkauf an die Apotheken sowie für die Apotheken bei der Abgabe dieser Arzneimittel an die Patienten. Das BMWi ist zuständig für die AMPreisV und hat im Februar 2016 das Forschungsprojekt ‚Ermittlung der Erforderlichkeit und des Ausmaßes von Änderungen der in der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) geregelten Preise‘ vergeben. Ziel des Forschungsprojektes war, für den Verordnungsgeber eine datenbasierte und damit belastbare, nachvollziehbare Entscheidungsgrundlage für zukünftige Änderungen der AMPreisV – und damit der Vergütung des pharmazeutischen Großhandels und der Apotheken – zu schaffen.“ Darunter steht das Gutachten zum Download bereit.
Das Dokument hat mit Anhängen knapp 260 Seiten und ist somit in etwa genauso lang wie die schon bekannten Vorab-Versionen. Und auch inhaltlich hat sich offenbar wenig geändert. Gleich in der Zusammenfassung erscheint eine Abbildung, auf der alle Änderungen an der AmPreisV der Gutachter zusammengefasst werden. Und auch nach der Überprüfung der Zahlen durch das Statistische Bundesamt bleiben die Gutachter grundsätzlich dabei: Das Fixhonorar der Apotheker müsste bei 5,84 Euro liegen, um kostendeckend zu sein.
Die Empfehlungen der Gutachter haben sich demnach leicht geändert – zum Positiven für die Apotheker. Hatten Sie in der vorigen Version eine Absenkung auf 5,80 Euro empfohlen, liegen sie jetzt bei 5,84 Euro. Die prozentuale Marge liegt im neuen Gutachten bei 5 Prozent, in der Vorab-Version hatte sie bei 4,8 Prozent gelegen. Den Notdienstzuschlag zum Notdienstfonds wollten die Gutachter erhöhen, damit die Notdienste kostendeckend durchgeführt werden können. Auch dabei bleiben sie, allerdings wollen sie den Apothekern jetzt nicht mehr nur 0,26 Euro pro Packung bezahlen, sondern 0,33 Euro.
Und somit fällt auch die gesamte Reduktion des Apothekenhonorars etwas seichter aus: Statt 45.000 Euro (Vorab-Version) wollen die Gutachter das Honorar jetzt "nur" noch um durchschnittlich 40.000 Euro pro Apotheke senken.
Die deutliche Absenkung des Honorars begründen die Gutachter in der finalen Version so: „Dass es in Summe zu einer deutlichen Reduzierung in der Vergütung kommt, liegt an dem bisherigen Übergewicht der rezeptpflichtigen Fertigarzneimittel in den Preisen der AMPreisV gegenüber OTC und Freiwahl aufgrund der den Umsatz stärker gewichtenden hälftigen Ansatz-Umsatz-Methode der ABDA zur Bestimmung des absoluten Festzuschlags.“ Allerdings schlagen die Gutachter als Lösung dieser Problematik vor: „Die Reduktion kann und sollte von Apotheken, Großhandel und pharmazeutischer Industrie innerhalb ihrer aktuellen Rabattspielräume ausgeglichen werden, damit auch in den Bereichen ohne Preisbindung, d.h. OTC und Freiwahl kostendeckend gearbeitet wird.“
Gutachter: Versandverbot nicht zu rechtfertigen
Und auch bei einer anderen wichtigen Schlussfolgerung bleiben die Agentur-Mitarbeiter: Das Rx-Versandverbot würde keine strukturellen Vorteile in der Versorgung mit sich bringen. Zumindest könne es nicht damit begründet werden, dass die Versorgungsstruktur mit einem Verbot geschützt werden müsste. Und so bleibt ein Schlüsselsatz, der viele Apotheker verärgern dürfte, weiterhin Teil des Papiers: „Ein Verbot des Versandhandels ist nicht vor dem Hintergrund der flächendeckenden Versorgung zu rechtfertigen, da der Versandhandel Arzneimittel direkt nach Hause liefert.“
In dem Kapitel, das sich dem Rx-Versandhandel widmet, beschweren sich die Agentur-Mitarbeiter insbesondere darüber, dass in der Diskussion um das Rx-Versandverbot und rund um die Auswirkungen des EuGH-Urteils zur Rx-Preisbindung die Ausgangslage vor dem Urteil vergessen werde. Denn vielen Apotheken sei es schon davor wirtschaftlich sehr schlecht gegangen. Welche Standorte das sind, sei nur schwer zu bewerten. Und eine pauschale Finanzierung wirtschaftlich gefährdeter Apotheken sei „nicht zulässig“.
Und so ziehen die Gutachter im Versandhandels-Kapitel das aus Sicht der Apotheker ernüchternde Fazit:
Die wirtschaftliche Lage der Vor-Ort-Apotheken ist bereits mit Stand 2015 als für 47 Prozent aller Apotheken-Unternehmen als schlecht anzusehen. Der europäische Versandhandel kann daher rein zeitlich nicht für die wirtschaftlich schwierige Lage vieler Apotheken verantwortlich gemacht werden. Die wirtschaftlichen Schwierigkeiten betreffen insbesondere städtische Kreise (5200 von 7600 Apotheken) und stehen damit nicht in direktem Zusammenhang mit einer flächendeckenden Versorgung. Die wirtschaftlichen Schwierigkeiten sind vor diesem Hintergrund weder durch das Verbot des Versandhandels noch durch die allgemeine Vergütung über die AMPreisV zu beheben.
Und auch an der Empfehlung von 2HM an die Bundesregierung hat sich nicht viel geändert. Die Agentur setzt sich nach wie vor für einen neuen Strukturfonds ein. Ganz gezielt sollen „relevante" Apotheken identifiziert und dann finanziell unterstützt werden. Dieser Fonds müsse in etwa 100 Millionen Euro enthalten und sollte in etwa 700 stark gefährdete Apotheken auf dem Land und weitere 1600 Apotheken wegen ihrer Bedeutung für die Versorgung bezuschussen. Neben dem Strukturfonds solle die finanzielle Unterstützung „im Rahmen von Zweig- und Notapotheken bereits vor der Schließung von Apothekenstandorten" untersucht werden.
15 Kommentare
Inländerdiskriminierung
von florian becker am 22.12.2017 um 13:07 Uhr
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Paracelsusschatten auf die Apothekenzukunft?
von Heiko Barz am 22.12.2017 um 11:42 Uhr
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Inhabergeführte Apotheke adé
von Dirk Krüger am 21.12.2017 um 18:16 Uhr
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Streik?
von Peter Bauer am 21.12.2017 um 17:47 Uhr
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AW: Streik
von Bernd Jas am 21.12.2017 um 19:09 Uhr
Sie warten nicht auf´s Christkind sondern auf unseren Abgesang
von Bernd Jas am 21.12.2017 um 17:35 Uhr
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Bonbon Urteil - endlich im Original
von Andreas Grünebaum am 21.12.2017 um 17:20 Uhr
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von Gerrit Linnemann am 21.12.2017 um 17:19 Uhr
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Honorargutachten
von Trautmann am 21.12.2017 um 17:15 Uhr
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Fragen über Fragen
von Helga Stamm am 21.12.2017 um 16:39 Uhr
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von Armin Spychalski am 21.12.2017 um 17:22 Uhr
AW: Warum es richtig ist, Zahnärzten mehr Geld zu geben
von Andreas Grünebaum am 21.12.2017 um 19:10 Uhr
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von Christiane Patzelt am 21.12.2017 um 15:32 Uhr
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Die Apotheker treiben es auf die Spitze
von Armin Spychalski am 21.12.2017 um 15:27 Uhr
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Ja ist denn schon wieder Absurdistan ?
von Ratatosk am 21.12.2017 um 15:09 Uhr
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