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Koalitionsverhandlungen
Kauder: GKV-Honorare für Ärzte erhöhen
Die Frage der GKV-Finanzierung könnte in den anstehenden Koalitionsverhandlungen zwischen Union und SPD zu einem der umstrittensten Punkte werden: Die SPD will eine Bürgerversicherung und eine einheitliche Ärztevergütung – die Union will in beiden Bereichen die Zweigliedrigkeit erhalten. Ein interessanter Kompromissvorschlag kommt nun von Unions-Fraktionschef Volker Kauder: Demnach könnten die Kassen-Honorare der Ärzte schlichtweg erhöht werden.
In den anstehenden Koalitionsverhandlungen dürften viele Blicke auf die Verhandlungsgruppe Gesundheit gerichtet sein. Denn dort wird die SPD vermutlich versuchen, für sie wichtige Punkte nachzuverhandeln. Dass die SPD-Bürgerversicherung in einen eventuellen Koalitionsvertrag kommt, ist mehr als unwahrscheinlich. Allerdings gibt es in der Diskussion einige Kompromissmöglichkeiten: So könnte man beispielsweise Beamten den Wechsel in die GKV erleichtern, wie es derzeit etwa in Hamburg vorgelebt wird.
Und auch bei den Ärztehonoraren könnte sich einiges tun: Die SPD würde die verschiedenen Honorar-Systeme am liebsten ganz abschaffen. Möglich wäre aber auch eine Annäherung zwischen dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) und der Gebührenordnung der Ärzte (GOÄ). Noch bevor das erste Wort in den Koalitionsverhandlungen gesprochen wurde, macht Volker Kauder (CDU) nun einen Vorstoß in genau diese Richtung: „Bei der Gesundheitsversorgung will natürlich auch die Union Verbesserungen“, sagte Kauder den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Zwar lehne er die komplette Vereinheitlichung der Ärztehonorare ab. „Eine pauschale Angleichung der Ärztehonorare würde vermutlich fünf Milliarden Euro kosten“, sagte er. Dagegen wären „höhere Honorare für die Behandlung von Kassenpatienten“ aus seiner Sicht „ein sinnvolles Instrument“.
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Der SPD-Sonderparteitag hatte die Parteiführung am vergangenen Wochenende aufgefordert, in den Verhandlungen über eine neue große Koalition mehrere Punkte durchzusetzen. Dazu gehört – neben der Abschaffung von grundlos befristeten Arbeitsverhältnissen und einer „weitergehenden Härtefallregelung“ für den Familiennachzug von Flüchtlingen – die Überwindung der „Zwei-Klassen-Medizin“.
2 Kommentare
klar
von Karl Friedrich Müller am 23.01.2018 um 14:54 Uhr
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Honorare
von Dr.Diefenbach am 23.01.2018 um 13:24 Uhr
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