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ApothekenRechtTag 2018
EU-Datenschutz-Grundverordnung: Was kommt auf Apotheken zu?
Zum 25. Mai 2018 tritt die europäische Datenschutz-Grundverordnung in Kraft. Damit kommen auch auf Apotheken viele Neuerungen zu. Rechtsanwalt Dr. Lukas Kalkbrenner zeigt am 16. März beim ApothekenRechtTag im Rahmen der INTERPHARM in Berlin auf, was Apotheken erwartet und gibt Tipps zur Umsetzung der neuen Vorgaben.
Zum 25. Mai 2018 tritt unionsweit und mit unmittelbarer Wirkung die europäische Datenschutz-Grundverordnung in Kraft. Da das neue Regelungsregime unter anderem bei der Verarbeitung sensibler Gesundheitsdaten – etwa bei der Bearbeitung von Rezepten – weitreichende Verschärfungen vorsieht, sind davon nicht zuletzt Apothekerinnen und Apotheker betroffen. Sie haben Verzeichnisse über alle Datenverarbeitungstätigkeiten in der Apotheke zu führen, in der Regel einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, sich mit der Datenschutz-Folgeabschätzung zu befassen und interne Maßnahmen zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Prinzipien umzusetzen. Anderenfalls drohen, je nach Verstoß, empfindliche Bußgelder von bis zu 4 Prozent des in Haupt- und Filialapotheken erzielten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahrs.
Der Freiburger Rechtsanwalt Dr. Lukas Kalkbrenner von der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB beleuchtet in einem Vortrag auf dem ApothekenRechtTag den konkreten Handlungsbedarf für Apothekenleiter als Verantwortliche. Zudem zeigt er auf, welche Maßnahmen konkret einzuleiten sind.
Programm-Infos:
Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung in der Apotheke – Was kommt auf uns zu? Tipps zur Umsetzung in der Apotheke.
Dr. Lukas Kalkbrenner, Freitag, 16. März 2018 um 14:00 Uhr, auf dem ApothekenRechtTag anlässlich der INTERPHARM in Berlin.
Das ausführliche Programm des ApothekenRechtTags und der Interpharm finden Sie im Internet unter www.interpharm.de
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