Ab 1. März 2018

Droncit nur noch mit Rezept!

Stuttgart - 28.02.2018, 14:30 Uhr

Ab 1. März 2018 braucht Hundemädchen Lotta ein Rezept für die Entwurmung mit Droncit. (Foto: DAZ.online)

Ab 1. März 2018 braucht Hundemädchen Lotta ein Rezept für die Entwurmung mit Droncit. (Foto: DAZ.online)


Der heutige Mittwoch ist der letzte Tag, an dem Apotheken Hunde- und Katzenbesitzern das Tierarzneimittel Droncit® noch ohne Rezept mitgeben dürfen. Ab 1. März 2018 wird das Praziquantel-haltige Bandwurm-Arzneimittel von Bayer rezeptpflichtig. Was sollen Apotheken tun, die noch Droncit® „apothekenpflichtig“ im Tierarzneimittel-Schub haben?

Schon 2014 hatte der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht beim BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte) empfohlen, den Ausnahmen zu Praziquantel einen Riegel vorzuschieben. Generell untersteht das Anthelminthikum der Verschreibungspflicht – ausgenommen waren bis heute nur Zubereitungen zur Anwendung bei Hunden, Katzen und bestimmten Zierfischen.

Für Hund und Katze: Droncit® ab 1. März 2018 Rx

Bei dieser Empfehlung blieb es nicht. Die lediglich apothekenpflichtigen Ausnahmen wurden gestrichen und Praziquantel der Verschreibungspflicht unterstellt. Bereits im Februar 2016 verkündete das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz die dahingehend geänderte Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) im Bundesgesetzblatt. Allerdings wurde Droncit®-Hersteller Bayer eine Galgenfrist von zwei Jahren zum Abverkauf der apothekenpflichtigen“ Droncit®-Packungen eingeräumt. Diese endet mit dem heutigen Mittwoch.

Bayer: Droncit® sicher, wirksam, verträglich

Bayer hatte schon nach der Entscheidung 2016 betont, dass es keinerlei Bedenken hinsichtlich der Sicherheit und Wirksamkeit sowie der Unbedenklichkeit von Praziquantel in Droncit® zur Anwendung bei Hunden und Katzen gebe.

Droncit® vertreibt Bayer in vier Varianten: Droncit® 50 mg Tabletten für Hunde/Katzen zu je zwei oder 20 Stück, Droncit® Spot on als Lösung zur Anwendung bei der Katze und Droncit® Gel 9 Prozent für Pferde. Droncit® für Pferde untersteht auch jetzt bereits der Verschreibungspflicht..

Wenn Apotheken noch „apothekenpflichtiges“ Droncit® haben ...

... dürfen sie diese Ware ab morgen nicht mehr verkaufen. Bayer bittet, lediglich mit „apothekenpflichtig“ gekennzeichnetes Droncit® zurückzuschicken und bietet hierfür eine Sonder-Retourenregelung an. Diese berücksichtigt dabei Chargen, die seit Herbst 2017 im Verkauf sind. Das heißt: Bayer nimmt nicht alle Chargen zurück. Auf Nachfrage von DAZ.online erklärt der Konzern: „Eine generelle Rücknahme aller Chargen kommt aufgrund der frühen Kommunikation des Wechsels in die Verschreibungspflicht nicht in Betracht. Da der pharmazeutische Großhandel grundsätzlich diese Tierarzneimittel kurzfristig liefern kann/konnte, gehen wir nicht davon aus, dass eine Bevorratung von Droncit® in der Apotheke über mehrere Wochen/Monate erfolgt ist“.

Welche Droncit-Chargen dürfen Apotheker retournieren?

  • PZN 10116413 – Droncit® Spot on Katzen
    • Charge: KP0C771, KP0C772, KP0CB77
  • PZN 02359113 – Droncit® Tabletten für Hunde & Katzen, 2 Tabletten
    • Charge: KP0C2J8, KP0C621, KP0CDDH, KP0CNHK
  • PZN 01976832 – Droncit® Tabletten für Hunde & Katzen, 20 Tabletten
    • Charge: KP0CAJ4

Laut einer Information von Bayer erstattet das Unternehmen bei den genannten Chargen auch ohne Bezugsnachweis den aktuell gültigen Apothekeneinkaufspreis zu 100 Prozent.

Wohin geht die Droncit®-Retouren?

Bayer betont, dass ausschließlich frankierte Postsendungen angenommen und bearbeitet würde, eine Handlingsgebühr erstatte das Unternehmen allerdings nicht. Apotheker sollen retournierbares Droncit® an

Bayer Vital GmbH
C/o Pharmlog Logistik GmbH
Siemensstraße 1 (ab dem 16.04.2018: Edisonstraße 25)
59199 Bönen 

schicken.
Retouren sind ab 1. März 2018 möglich.



Celine Müller, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online (cel)
redaktion@daz.online


Diesen Artikel teilen:


0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.