Techniker Krankenkasse

Versicherte beschweren sich häufiger über Behandlungsfehler

Berlin - 12.03.2018, 11:30 Uhr

Die meisten Versicherten-Beschwerden gibt es über Behandlungen beim Chirurgen. (Foto: Kzenon / stock.adobe.com)

Die meisten Versicherten-Beschwerden gibt es über Behandlungen beim Chirurgen. (Foto: Kzenon / stock.adobe.com)


Die Techniker Krankenkasse hat 2017 so viele Verdachtsmeldungen auf Behandlungsfehler verzeichnet wie noch nie. Ein Medizinrechtsexperte der Kasse führt dies darauf zurück, dass die Versicherten kritischer und selbstbewusster geworden sind.

Die Techniker Krankenkasse (TK) hat im vergangenen Jahr einen Rekord bei Verdachtsmeldungen auf Behandlungsfehler verzeichnet. 5500 Versicherte hätten sich 2017 an die Krankenkasse gewendet, weil sie bei sich einen Behandlungsfehler vermuteten. Das sei ein Anstieg um 16 Prozent im Vergleich zu 2016.

Die meisten Beschwerden gab es über Behandlungen beim Chirurgen (1477 Verdachtsfälle). Danach folgten Zahnärzte (920 Verdachtsfälle), Allgemeinmediziner (546 Fälle) und Orthopäden (351 Fälle). Auf die innere Medizin entfielen 221 Beschwerden, Gynäkologen kamen auf 219 und Augenärzte auf 216 Fälle. Im vergangenen Jahr hat die TK den Angaben zufolge mehr als 15 Millionen Euro von Ärzten und Kliniken für die Folgekosten von Fehlbehandlungen zurückgefordert.

Bei jeder dritten Meldung verhärten sich die Hinweise

Medizinrechtsexperte Christian Soltau erklärte: „Die Versicherten sind heute wesentlich kritischer und selbstbewusster als früher.“ Die „Götter in Weiß“ seien heute normale Dienstleister. „Deshalb klingelt bei unserer Beschwerde-Hotline auch häufiger das Telefon.“ Allerdings bestätige sich nicht jeder Verdachtsfall im Laufe der Überprüfung, unterstrich Soltau. Doch bei etwa jedem dritten Fall erhärteten sich die Hinweise auf einen Behandlungsfehler. Daneben dürfte es noch eine hohe Dunkelziffer an unentdeckten Behandlungsfehlern geben.

Sollte sich der Verdacht erhärten, kann die Krankenkasse medizinische Gutachten erstellen lassen. Diese sind für die gesetzlich Versicherten in der Regel kostenfrei und können auch für Schadensersatzverhandlungen mit dem Arzt, dem Krankenhaus, der zuständigen Haftpflichtversicherung oder vor Gericht genutzt werden. 

Arzneimittel: Schwere Beweislage

Die deutschen Gesetze müssten nach Soltaus Ansicht noch wesentlich stärker die Patienten schützen. Bisher müsse der Patient den Fehler eindeutig nachweisen. Das sei in aller Regel schwer. Beispiel Arzneimittel: Hier müsse ein Patient belegen, dass er es gemäß dem Beipackzettel eingenommen hat. „Da er das aber nicht beweisen kann und zusätzlich immer auch eine andere Ursache für einen unerwünschten Verlauf einer Behandlung denkbar sind, ist es in Deutschland fast unmöglich, einen Arzneimittelhersteller für ein fehlerhaftes Medikament zur Verantwortung zu ziehen", so der Medizinrechtsexperte. Noch schlechter sei es jedoch um den Patientenschutz bei Medizinprodukten wie künstlichen Gelenken, Herzschrittmachern oder Brustimplantaten bestellt. „Einmal zugelassen steht ihnen der europäische Markt offen und es gibt keine zentrale Beobachtung, wie häufig die Produkte versagen oder wie lange sie ihren Dienst tun“, so der Experte der TK.


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3 Kommentare

Versager in Weiß

von K. Putnik am 14.03.2018 um 8:35 Uhr

Vermutlich, ganz sicher sogar, gibt es noch wesentlich mehr Anlässe als Beschwerden. Da heißt z.B. bei einer Odyssee durch neun Arztpraxen gleicher Fachrichtung einer den /die anderen Kollegen unwissende Idioten, nur um selbst ebensowenig zu Wege zu bringen. Oder der patient wird mit einer Fehldiagnose abgespeist (konkret von einem Orthopäden), die durch naheliegendste Untersuchungsmethoden, die jeder Laie mit unter 10 Minuten Recherche herausfindet hätte vermieden werden können, bestätigt durch Physiotherapeuten schon allein durch Augenschein.

Vielleicht sollten sich einfach mal viele Ärzte nochmals ernsthaft Gedanken über ihre Berufswahl machen. Jeder Kfz-Mechaniker würde mit derlei Herangehensweisen schnellstens seinen Job los oder bankrott. Zu Recht.

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Die Statistik der Beschwerden

von Thomas am 13.03.2018 um 11:48 Uhr

Hallo Zusammen ,

es ist heute alles anders als früher die Medizin, den Wir alle werden Älter mit dem Fortschritt , deshalb kann man nicht immer den Ärzten oder den Kassen die Schuld geben , dass diese keine richtige Diagnose finden. Problem hier ist die Klassenaufteilung zwischen Privat und Gesetzlich Versicherten. Deshalb wird auch an vielen Ecken gespart, wo es auch nur geht, gerade in der Zahnmedizin , wird bei der gesetzlichen viel gespart , Fazit , wenn da es So weiter geht , werden die gesetzlich Versicherten bald ohne Zähne rumlaufen , denn ein Implantat oder Zahnbehandlung kostet so viel wie ein Monatsgehalt eines Leiharbeiters. Das ist soweit alles von meiner Seite. Vielen Dank.

Mit freundlichem Gruß

Herr Thomas Cancar HMI - Repräsentant

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Typisch TK Verwirrinfos

von Ratatosk am 12.03.2018 um 18:48 Uhr

Hier wollen die TK Funktionäre wieder mal in die Presse als Rächer der Enterbten kommen.
Nur die Schlagzeile zählt ! nicht die Fakten !
Wichtig wäre nicht vor allem die Zahl der Beschwerden, sondern das Ausmaß nachgewiesener Fehler ! Alles andere ist Augenwischerei.
Ebenso die Trickserei mit dem zurückgefordert ! Fordern kann man viel, aber wieviel hat man denn mit wieviel Aufwand , bitte in Euro angeben, nicht mir viel oder irgendetwas nichtsagendem, wirklich zurückerhalten, warum hier so sparsam mit Infos, sonst wird ja jeder Nonsens rausgeblasen. Oder sollte am Ende der Aufwand für die Klagerei höher gewesen sein als der Ertrag ! - etwas genaues weiß man hier fast nie.

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