- DAZ.online
- News
- Spektrum
- Versicherte beschweren ...
Techniker Krankenkasse
Versicherte beschweren sich häufiger über Behandlungsfehler
Die Techniker Krankenkasse hat 2017 so viele Verdachtsmeldungen auf Behandlungsfehler verzeichnet wie noch nie. Ein Medizinrechtsexperte der Kasse führt dies darauf zurück, dass die Versicherten kritischer und selbstbewusster geworden sind.
Die Techniker Krankenkasse (TK) hat im vergangenen Jahr einen Rekord bei Verdachtsmeldungen auf Behandlungsfehler verzeichnet. 5500 Versicherte hätten sich 2017 an die Krankenkasse gewendet, weil sie bei sich einen Behandlungsfehler vermuteten. Das sei ein Anstieg um 16 Prozent im Vergleich zu 2016.
Die meisten Beschwerden gab es über Behandlungen beim Chirurgen (1477 Verdachtsfälle). Danach folgten Zahnärzte (920 Verdachtsfälle), Allgemeinmediziner (546 Fälle) und Orthopäden (351 Fälle). Auf die innere Medizin entfielen 221 Beschwerden, Gynäkologen kamen auf 219 und Augenärzte auf 216 Fälle. Im vergangenen Jahr hat die TK den Angaben zufolge mehr als 15 Millionen Euro von Ärzten und Kliniken für die Folgekosten von Fehlbehandlungen zurückgefordert.
Bei jeder dritten Meldung verhärten sich die Hinweise
Medizinrechtsexperte Christian Soltau erklärte: „Die Versicherten sind heute wesentlich kritischer und selbstbewusster als früher.“ Die „Götter in Weiß“ seien heute normale Dienstleister. „Deshalb klingelt bei unserer Beschwerde-Hotline auch häufiger das Telefon.“ Allerdings bestätige sich nicht jeder Verdachtsfall im Laufe der Überprüfung, unterstrich Soltau. Doch bei etwa jedem dritten Fall erhärteten sich die Hinweise auf einen Behandlungsfehler. Daneben dürfte es noch eine hohe Dunkelziffer an unentdeckten Behandlungsfehlern geben.
Sollte sich der Verdacht erhärten, kann die Krankenkasse medizinische Gutachten erstellen lassen. Diese sind für die gesetzlich Versicherten in der Regel kostenfrei und können auch für Schadensersatzverhandlungen mit dem Arzt, dem Krankenhaus, der zuständigen Haftpflichtversicherung oder vor Gericht genutzt werden.
Arzneimittel: Schwere Beweislage
Die deutschen Gesetze müssten nach Soltaus Ansicht noch wesentlich
stärker die Patienten schützen. Bisher müsse der Patient den Fehler eindeutig
nachweisen. Das sei in aller Regel schwer. Beispiel Arzneimittel: Hier müsse ein Patient belegen, dass er es gemäß dem
Beipackzettel eingenommen hat. „Da er das aber nicht beweisen kann und
zusätzlich immer auch eine andere Ursache für einen unerwünschten
Verlauf einer Behandlung denkbar sind, ist es in Deutschland fast
unmöglich, einen Arzneimittelhersteller für ein fehlerhaftes Medikament
zur Verantwortung zu ziehen", so der Medizinrechtsexperte. Noch schlechter sei es jedoch um den Patientenschutz bei Medizinprodukten wie
künstlichen Gelenken, Herzschrittmachern oder Brustimplantaten bestellt.
„Einmal zugelassen steht ihnen der europäische Markt offen und es gibt
keine zentrale Beobachtung, wie häufig die Produkte versagen oder wie
lange sie ihren Dienst tun“, so der Experte der TK.
3 Kommentare
Versager in Weiß
von K. Putnik am 14.03.2018 um 8:35 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Die Statistik der Beschwerden
von Thomas am 13.03.2018 um 11:48 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Typisch TK Verwirrinfos
von Ratatosk am 12.03.2018 um 18:48 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.