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Wahlprogramm zur Landtagswahl
FDP Bayern verhindert brisanten Versandhandels-Passus
Am 14. Oktober 2018 wird in Bayern ein neuer Landtag gewählt. Als erste „große“ Partei hat die FDP Bayern am vergangenen Wochenende ihr Wahlprogramm verabschiedet. In einer ersten Version des Wahlprogrammes hatte der Parteivorstand eine Formulierung eingebaut, mit der jegliche Regulierungen im Versandhandel angegriffen werden könnten. Die Gesundheitspolitiker der FDP Bayern konnten das aber in letzter Minute verhindern.
Im Kalenderjahr 2018 stehen in Deutschland zwei Landtagswahlen an: Am 14. Oktober wird in Bayern, zwei Wochen später in Hessen gewählt. Viele Blicke wandern zur Landtagswahl nach Bayern: Kann der neue Ministerpräsident Markus Söder gleich ein starkes Ergebnis für die CSU holen und die absolute Mehrheit halten? Und wie stark schneidet die AfD ab, die bei der Bundestagswahl 2017 in Bayern fast 11 Prozent der Wählerinnen und Wähler überzeugte? Die FDP Bayern würde sich sicherlich schon über 5 Prozent freuen – schließlich ist sie derzeit im Landtag nicht vertreten. Immerhin: In den Umfragen liegen die Liberalen bei 6 Prozent.
Was Themen aus dem Apothekenmarkt betrifft, hat sich in den vergangenen Jahren bei der FDP Bayern Spannendes abgespielt. Einerseits sorgte Matthias Fischbach, Vorstandsmitglied der Liberalen im Freistaat, 2016 für Aufsehen, weil er einen neuen Anlauf hin zu einer großen Liberalisierung forderte. Kurz danach meldeten sich andererseits aber die Landesbosse Albert Duin und Daniel Föst (heute für die FDP im Bundestag) zu Wort und widersprachen dieser Meinung. Duin sagte, dass der Versandhandel den Apothekern das „Fleisch von den Rippen“ schneide. Föst erklärte damals, dass Debatten um die Aufhebung des Fremd- und Mehrbesitzverbotes nicht nötig seien.
Offenbar hat die FDP Bayern bei diesem Thema immer noch zwei Lager. Denn im Antragsbuch zum Landesparteitag der Partei am vergangenen Wochenende, auf dem das Wahlprogramm zur Landtagswahl beschlossen wurde, hatten sich die Antragsteller zwar für einen Erhalt der Apotheke vor Ort ausgesprochen. Gleichzeitig wollte die Parteispitze allerdings einen Passus ins Wahlprogramm einbinden, der die aus ihrer Sicht große Bedeutung des Versandhandels für die Landversorgung unterstreicht. So hieß es im Antragsbuch: „Bayern benötigt auch Notfallkonzepte für die Medikamentenversorgung außerhalb der Geschäftszeiten. Derzeit gibt es Lieferengpässe und Vorhalteprobleme, die die Gesundheit der Patienten gefährden können. Die zeit- und ortsnahe Versorgung mit Medikamenten muss gewährleistet sein. Einschränkungen beim Versand von Arzneimitteln treten wir Freie Demokraten entgegen“.
Insbesondere der letzte
Satz dürfte vielen Apotheker zu denken geben. Denn auch wenn der Satz (vielleicht) nur auf das geplante Rx-Versandverbot bezogen sein könnte, so könnte er doch in dieser Form auf alle anderen Regulierungen im Versandhandel abzielen.
MdB Andrew Ullmann war für eine Änderung
Nach Informationen von DAZ.online hat es genau dieser Passus aber nicht ins Wahlprogramm geschafft, weil auf dem Parteitag ein Adhoc-Antrag gestellt wurde, der eine Umformulierung vorsieht. Im Beschluss heißt es nun: „Wir setzen uns für Rahmenbedingungen ein, die Patientenschutz und einen fairen Wettbewerb zwischen Vor-Ort-Apotheken und dem Arzneimittelversandhandel ermöglichen.“ Dem Vernehmen nach liegt dieser Formulierung ein Änderungsantrag aus dem Landesfachausschuss Gesundheit der FDP Bayern zugrunde. Diesem Gremium gehört unter anderem Andrew Ullmann an, der im Herbst 2017 für die FDP Bayern in den Bundestag eingezogen ist.
Gegenüber DAZ.online zeigte sich Ullmann zufrieden, dass die ursprüngliche Version des Wahlprogrammes beim Punkt „Apotheken“ noch abgeändert wurde. Denn anscheinend hatte der Landesfachausschuss Gesundheit die Sorge, dass der Gesetzgeber bei Umsetzung des ursprünglichen Passus gar keine Eingriffsmöglichkeiten beim Versandhandel mehr gehabt hätte. „Wir können zufrieden sein, dass wir nach der Debatte beim Landesparteitag um die Vor-Ort-Apotheken und den Versandhandel nunmehr ein Wahlprogramm haben, welches uns Freiraum zur Gestaltung des ordnungspolitischen Rahmens ermöglicht. Wir stehen dabei für eine Gesundheitspolitik, welche die Patientinnen und Patienten ins Zentrum stellt und für faire Wettbewerbsbedingungen sorgt. Gerade auch das EuGH-Urteil zum Rabatt von RX-Arzneimitteln hat hier eine Unwucht gebracht.“
Erst in der vergangenen Woche hatte Christine Aschenberg-Dugnus, gesundheitspolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, bei einer Plenardebatte im Bundestag gesagt, dass die FDP strikt gegen ein Rx-Versandverbot sei und dass man versuchen müsse, den Apothekern mit Sicherstellungszuschlägen zu helfen. Ihr Fraktionskollege Ullmann scheint das aber anders zu sehen: „Unabhängig davon wird es unsere Aufgabe in Berlin sein, die Arzneimittelpreisverordnung in den Blick zu nehmen und die heilberuflichen Leistungen endlich angemessen zu vergüten. Wir wollen dazu mit den Apothekerinnen und Apothekern in den Austausch treten. Sicherstellungszuschläge werden die bestehenden Probleme jedoch alleine nicht lösen können“, erklärte der FDP-Politiker gegenüber DAZ.online.
2 Kommentare
FDP - wieder mal nichts verstande
von ratatosk am 27.03.2018 um 0:20 Uhr
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Ausserhalb der Geschäftszeiten
von Dr Schweikert-Wehner am 26.03.2018 um 18:35 Uhr
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