Mehr zum Thema: Serie Medikationsfehler
Krankenhauspharmazie, 36. Jahrgang, Heft 8, August 2015
Fünf Milliliter morgens, mittags und abends. Eine klare Dosieranweisung? Ein Bericht aus der Universitätsklinik Köln zeigt: nein. Bei der Aufnahme in die pädiatrische Abteilung eines Krankenhauses wurde ein Kind, das zuvor ambulant Orfiril® Saft verordnet bekommen hatte, durch eine Pflegekraft auf Ergenyl® Tropfen umgestellt. Der aufnehmdene Stationsarzt hatte die bisherige Verordnung mit „Orfiril® Saft 5 ml–5 ml–5ml“ angegeben. Die Pflegekraft stellte die Mediaktion volumengleich auf Ergenyl® Tropfen um. Dadurch wurde die Menge an verabreichter Valproinsäure verfünffacht (dreimal 1500 mg)! Denn fünf Milliliter Saft entsprechen 300 mg Valproat, während ein Milliliter Tropfen ebenfalls bereits 300 mg Valproat enthält. Das BfArM betont mit diesem Fall, wie wichtig eine vollständige und sichere Verordnung ist: Präparat und Wirkstoff, Konzentration und die Dosierung einschließlich der Darreichungsform.
Das BfArM konnte auch in diesem Fall die pharmazeutischen Unternehmer zur eigenverantwortlichen Änderung der Stärkeangaben bewegen (in Milligramm pro Milliliter).
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Krankenhauspharmazie, 36. Jahrgang, Heft 8, August 2015
Ein Apotheker meldete dem BfArM einen beinahe erfolgten Irrtum, der einigen Apothekenmitarbeitern bekannt sein dürfte: Bei vielen Methotrexat-Fertigspritzen unterschiedlicher Zulassungsinhaber (in Wirkstoff und Darreichungsform identisch) wurden verwirrende Stärkeangaben verwendet. Als Beispiel listet das BfArM eine alte Apothekensoftware-Darstellung im „Bulletin zur Arzneimittelsicherheit“ auf:
In diesem Fall ist eine Änderung der Bezeichnung jedoch nicht so einfach, weil die europäischen Bezüge der zugrunde liegenden Zulassungsverfahren berücksichtigt werden müssen. Lobend hebt das BfArM dabei die Originatorzulassungen von Lantarel® FS hervor, die eindeutige Stärkeangaben in der Arzneimittelbezeichnung aufweisen: Alle Präparate enthalten eine Konzentration von 25 mg/ml, während der Name die in der Spritze enthaltene Gesamtdosis erkennen lässt. Auch andere Generikazulassungen seien diesem Beispiel gefolgt, obwohl ihnen dadurch Mehrkosten durch die Pflege mehrerer Zulassungen entstehen.
In einem weiteren Fall, hatte sich ein Arzt über das Präparat Zinkorotat® 20 mg beschwert. Nach Überprüfung des BfArM bezogen sich bis auf zwei Ausnahmen die Stärkeangaben aller zugelassenen Arzneimittel mit dem Wirkstoff Zink auf den eigentlichen aktiven Wirkstoff. In den zwei genannten Ausnahmen jedoch auf das Salz. Das führe beim Anwender zu unnötigen Missverständnissen. Die Zulassungsinhaber werden deshalb eigenverantwortlich die Arzneimittelbezeichnung dem realen Wirkstoffgehalt anpassen.
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Salz oder Base – das ist hier die Frage!
Krankenhauspharmazie, 39. Jahrgang, Heft 4, April 2018
2 Kommentare
Arzneimittel Kennzeichnung
von Joachim Sievers am 05.04.2018 um 17:54 Uhr
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AW: Arzneimittel Kennzeichnung
von Diana Moll am 06.04.2018 um 9:59 Uhr
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