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Gesundheitsbehörden zu Lieferengpässen
Hessen und Saarland fordern Reform der Rabattverträge
Die Landesgesundheitsbehörden in Hessen und Im Saarland
fordern eine umfassende Reform des gesamten Vertragssystems der Krankenkassen
im Arzneimittelbereich. Gemeinsam wollen die beiden Länder der
Gesundheitsministerkonferenz empfehlen, dass Rabattverträge für
„lebenswichtige“ Arzneimittel hinterfragt werden und es nur noch
Mehrfachvergaben für Generika gibt. Und: Die Landesbehörden wollen die Apotheker in Sachen E-Health besser mit den Ärzten vernetzen.
Im Juni treffen sich die Gesundheitsminister aller Bundesländer zur 91. Gesundheitsministerkonferenz (GMK). Wie üblich haben die Landesgesundheitsbehörden in den vergangenen Wochen Themen vorbereitet, die den Ministern im Juni dann zum Beschluss vorgelegt werden. Um diese Themen und politischen Forderungen zu finalisieren und zu beschließen, treffen sich noch vor der GMK Anfang Mai die Chefs der Landesgesundheitsbehörden. Zur Sitzung des Behördenchefs bringen die Vertreter aus dem Saarland und Hessen einen Antrag zur Reformierung des Vertragswesens mit, der auch für die Apotheker sehr interessant sein dürfte.
Der Antrag, der DAZ.online vorliegt, trägt den Titel „Steuerungsinstrumente für versorgungsrelevante Arzneimittel“ und beschäftigt sich mit Arzneimittel-Lieferengpässen. Um diesen weiter vorzubeugen, soll die Ministerkonferenz nun das Bundesgesundheitsministerium bitten, zu überprüfen, „inwieweit eine Notwendigkeit gesetzlicher Änderungen oder anderer Maßnahmen besteht“. Das klingt zunächst recht unkonkret – doch die Landesbehörden liefern gleich einen ganzen Ideenkatalog mit, wie man das Vertragsgeschehen im Arzneimittelbereich so ändern kann, dass Lieferengpässe weiter eingedämmt werden können.
Die Forderungen aus Hessen und dem Saarland im Einzelnen:
- Wettbewerbliche Steuerungsinstrumente (Vertragswettbewerb) und die Überprüfung von Preissteuerungsinstrumenten für versorgungsrelevante Arzneimittel sollten „nachjustiert“ werden.
- Rabattverträge für lebenswichtige Arzneimittel sollten „hinterfragt“ werden.
- Ausschreibungen von Krankenkassen und Einkaufsgemeinschaften sollten stets konsequente Mehrfachvergaben mit definierten Liefermengen zur Vermeidung von Lieferausfällen vorsehen.
- Analog den Hilfsmittelverträgen sollten gesetzliche Regelungen für Verhandlungsverträge im Arzneimittelbereich erwogen werden, „um durch den Verhandlungsprozess auch das gegenseitige Verständnis für die besondere Marktsituation zu fördern“.
- Außerdem sollten Anreize für die vermehrte Herstellung von Arzneimitteln in europäischen Produktionsstätten geprüft werden. Zu diesen Anreizen könnten „niedrigere oder keine Abschläge“ gehören, um höhere Produktionskosten in Europa zu kompensieren.
„Preis- und
Rabattdruck“ Ursache für Lieferengpässe
Die Antragsteller bemängeln in ihrer Begründung, dass trotz der nach dem Pharmadialog umgesetzten Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgungssituation weiterhin Lieferengpässe auftreten. Aus Sicht der beiden Behörden aus Hessen und dem Saarland gibt es dafür „herstellungsbedingte Ursachen“, also etwa die Zunahme regulatorischer Anforderungen, Produktionsprobleme oder Engpässe bei Ausgangsstoffen. Andere Gründe für Engpässe seien Nachfrageschwankungen, der „Preis- und Rabattdruck“, Verteilungs- und Lagerprobleme sowie unternehmerische Entscheidungen. Dass die Pharmaunternehmen selbst eine Mitschuld an der Situation haben, ist für die Landesbehörden ausgeschlossen. Schließlich seien die Unternehmen „gewinnorientiert“, deswegen sei davon auszugehen, dass sie „alles daransetzen“ Engpässe zu vermeiden. Zwangsmaßnahmen gegenüber der Industrie seien daher „ultima ratio“. Beschließen die Behördenchefs aus allen Bundesländern diesen Antrag im Mai, wandert er weiter in die Gesundheitsministerkonferenz. Dort wäre dann ein Beschluss sehr wahrscheinlich.
Impfstatus festhalten, Apotheker digital vernetzen, Heilpraktiker regulieren
Im März hatte DAZ.online bereits über einen anderen, für die Apotheker sehr wichtigen Antrag aller Landesgesundheitsbehörden berichtet. Um die „Patientenorientierung“ im Gesundheitswesen zu erhöhen, fordern die Behörden, dass die Bundesregierung prüfen soll, ob in jedem Krankenhaus in Deutschland Stationsapotheker arbeiten sollten. Zur Erinnerung: Die niedersächsische Landesregierung bastelt derzeit an einem Gesetzentwurf, der die Einführung von Stationsapothekern in allen niedersächsischen Kliniken vorsieht.
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In den nun neu bekannt gewordenen Anträgen der Landesgesundheitsbehörden befindet sich zudem noch ein weiterer für die Apotheker spannender Vorschlag. Gemeinsam fordern die Landesgesundheitsbehörden aller Länder, dass die Bundesregierung schon bald ein zweites E-Health-Gesetz verabschiedet. Schwerpunkt müsse die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePa) werden. Die Behörden nennen eine Reihe von Mindeststandards, die die Akten erfüllen sollten. Des Weiteren wünschen sie sich, dass der Ausbau der Telematikinfrastruktur, also die digitale Vernetzung der Heilberufler, schneller vorangetrieben wird, insbesondere bei den Kliniken. Aber auch bei den Apotheken bestehe hier dringender Handlungsbedarf. Und: Die Landesbehörden fordern ebenfalls, dass Ärzte und Apotheker besser miteinander kommunizieren, um die Gesamtmedikation und eventuelle Interaktionen von Patienten zu erfassen. Nötig sei hier eine offene IT-Schnittstelle.
Ein anderer interessanter Antrag kommt aus Berlin. Darin fordert die Gesundheitsbehörde der Hauptstadt, dass bei Personal im öffentlichen Gesundheitsdienst grundsätzlich der Impfstatus festgestellt werden müsse. Bei der Bewerbung für eine neue Stelle im öffentlichen Gesundheitsdienst sollten die Gesundheitsberufe stets ihren Impfstatus nachweisen.
Hamburg: Tätigkeit der Heilpraktiker regulieren
Ebenfalls interessant ist, dass die Gesundheitsbehörde aus Hamburg das Heilpraktikerwesen reformieren will. In den vergangenen Monaten und Jahren war die Kritik an den Tätigkeiten der Heilpraktiker angewachsen. Nun fordert Hamburg, dass der Bund eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe einrichten soll, die eine Reform prüft. Die Gesundheitsministerkonferenz hatte das Bundesgesundheitsministerium bereits 2016 darum gebeten, die Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärtern unter Beteiligung der interessierten Länder zu überarbeiten und eventuell auszuweiten, um einen besseren Patientenschutz gewährleisten zu können. Der Bundestag hat eine solche Überprüfung auch beschlossen. Jetzt wollen die Bundesländer aber noch mehr: Denn der Bundestagsbeschluss bezieht sich lediglich auf die Erlaubniserteilung. Jetzt gehe es um die „Regulierung der Tätigkeit der Heilpraktiker“.
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