AMK zu Colchicum-Dispert

Druckfehler: Colchizin nicht „verschreibungspflichtig“

Stuttgart - 18.04.2018, 11:25 Uhr

Zwei Chargen Colchicum-Dispert werden zurückgerufen. (Foto: Johannes Bürger Ysatfabrik)

Zwei Chargen Colchicum-Dispert werden zurückgerufen. (Foto: Johannes Bürger Ysatfabrik)


Die Firma Johannes Bürger Ysatfabrik ruft zwei Chargen Colchicum-Dispert® zurück. Auf den Faltschachteln fehlten Angaben, unter anderem der Status „verschreibungspflichtig“, teilt der Hersteller über die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) mit. Eine Apotheke hatte den Fehler an die AMK gemeldet.

Bei zwei Chargen des Arzneimittels Colchicum-Dispert® fehlt auf der Faltschachtel die Bezeichnung „Verschreibungspflichtig“ sowie die Zulassungsnummer. Beim Nachdruck der Schachteln habe es einen Fehler gegeben und die Angaben seien nicht übertragen worden, teilt der Hersteller über die AMK mit. Diese hatte nämlich aus einer Apotheke diesbezüglich eine Meldung erhalten. Betroffen sind laut AMK die 20er-Packungen mit der Chargen-Bezeichnung: 046054, 047391.

Der Hersteller, die Johannes Bürger Ysatfabrik, bittet Apotehken ihre Warenbestände zu überprüfen und Packungen aus den betroffenen Chargen zur Gutschrift mittels APG-Formular über den pharmazeutischen Großhandel zurückzusenden. 

Colchizin

Das Alkaloid der Herbstzeitlosen (Colchicum autumnale) gilt laut Leitlinie bei der Behandlung akuter Gichtanfälle als Mittel der zweiten Wahl – wenn Corticosteroide und NSAR nicht eingesetzt werden können. Colchizin ist ein Mitose-Hemmstoff. Es blockiert die Ausbildung der Spindelfasern, indem es an Tubulin, den  Hauptbestandteil der Mikrotubuli des Cytoskeletts, bindet. Dadurch wird die Zellteilung blockiert, außerdem hat Colchizin Einfluss auf die Migration von Leukozyten. Beim akuten Gichtanfall lindert es die Beschwerden. Man geht davon aus, dass die Hemmung der Invasion von Leukozyten in den Gichtherd für diese Wirkung verantwortlich ist.

Tropfen in der Kritik

Neben der 20er Packung ist Colchicum-Dispert® in einer Packung à 50 Stück auf dem Markt. Außerdem gibt es mit Colchysat-Tropfen noch eine flüssige Form von Colchizin, das als Mittel der zweiten Wahl zur Behandlung akuter Gichtanfälle eingesetzt wird. Die Tropfen sind allerdings ein wenig die Kritik geraten. So hält die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) sie für entbehrlich. Bei Einnahme einer Flüssigkeit käme es leichter aus Versehen zu einer Überdosierung. Über entsprechende Fälle hatte die AkdÄ auch berichtet.

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In diesem Zusammenhang hatte die AkdÄ auch darauf hingewiesen, dass es Defizite bei der Aufklärung der Patienten gibt. So zitierte sie damals eine Befragung von Gicht-Patienten, die mit Colchicin behandelt worden waren. Demnach wussten einige nicht ausreichend über Dosierung und Nebenwirkungen Bescheid. Vor allem die maximale Tagesdosis hätten viele nicht gekannt, heißt es. Bei der Abgabe in der Apotheke sollte unbedingt auf die richtige Dosierung hingewiesen werden. Am besten vermerkt man das Dosierschema auf der Packung, so dass es auch im Akutfall parat ist. Zudem sollten Patienten über Symptome einer Intoxikation informiert werden.

Die AKdÄ wies auch darauf hin, dass bestehende Kontraindikationen, wie eingeschränkte Nierenfunktion, Lebererkrankungen und mögliche Interaktionen – insbesondere mit Inhibitoren von P-Glycoprotein oder CYP3A4 – unbedingt zu beachten sind. Auch bei den dokumentierten Vergiftungsfällen erhielten Patienten zum Teil interagierende Arzneimittel oder eine für die individuelle Nierenfunktion zu hohe Dosis. Die Frage nach anderen eingenommenen Arzneimitteln sollte bei der Abgabe in der Apotheke ohnehin nie fehlen. Colchizin ist einer der Wirkstoffe, bei dem sie sogar lebensrettend sein kann.



Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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