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Sinkende Erstattungshöchstgrenzen
BAH: Festbetragssystem muss sich mehr am Patienten orientieren
„Kellertreppeneffekt“ bei zuzahlungsfreien Arzneimitteln
Eine weitere Konsequenz der fallenden Erstattungshöchstgrenzen ist, dass die Anzahl der zuzahlungsfreien Arzneimittelpackungen kontinuierlich sinkt. Und zwar innerhalb der letzten zehn Jahre um 70 Prozent. Dr. Christof Ecker, Geschäftsführer bei Ecker + Ecker, bezeichnete diesen Trend am vergangenen Dienstag als „Kellertreppeneffekt“. Aktuell sind nur 5 Prozent der Arzneimittel zuzahlungsfrei.
BAH fordert mehr Differenzierung und Transparenz
Für Kortland ergeben sich aus den Studienergebnissen zwei klare Anhaltspunkte zur Verbesserung. Zum einen fordert der BAH, die Besonderheiten vulnerabler Patientengruppen bei der Bildung von Festbetragsgruppen stärker zu berücksichtigen. Dazu müssten die Arzneimittelgruppen nach therapierelevanten Kriterien, wie etwa Darreichungsform und Indikation, stärker differenziert werden. Sollte dies nicht gelingen, schlägt der BAH vor, dass der G-BA seine Begründungspflicht ausbaut oder durch das BMG beaufsichtigt wird.
Zweitens sei für den Herstellerverband der Anteil an zuzahlungsfreien Arzneimitteln viel zu gering. Dem „Kellertreppeneffekt“ müsse eine Grenze gesetzt werden: Nach Meinung von Kortland sollte der Anteil an verfügbaren zuzahlungsfreien Arzneimitteln bei 25 bis 35 Prozent liegen.
Unabhängig von den Studienergebnissen nannte Kortland im Sinne seiner Mitgliedsunternehmen noch eine weitere Forderung: Und zwar müsse das Festsetzungsverfahren für die Erstattungshöchstbeträge des GKV-Spitzenverbandes für die pharmazeutischen Unternehmen transparenter sein. Er solle dazu seine Stellungnahmen veröffentlichen. „Hier wünsche ich mir eine ähnliche Transparenz, wie der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) sie bei der Festbetragsgruppenbildung schon praktiziert. Denn nur dann sind alle im Boot und nur dann haben wir eine gemeinsame Gesprächsgrundlage“, forderte Kortland.
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