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Schweiz
Experten fordern Rezeptpflicht für Codein-Hustensäfte
In der Schweiz sind Codein-haltige Hustensäfte nicht rezeptpflichtig, aber das könnte sich bald ändern. Wie das Konsumentenmagazin „Espresso“ von Radio SRF 1 berichtet, werden diese von Jugendlichen seit geraumer Zeit als Partydroge und von Heroinabhängigen als Ersatz-Rauschmittel missbraucht. Suchtpräventionsstellen und die Kantonsapothekervereinigung fordern deshalb eine Verschärfung der Abgaberegelungen.
Codein-haltige Hustensäfte gehören in der Schweiz in die Abgabekategorie C. Sie dürfen damit von Fachpersonal in Apotheken ohne ärztliches Rezept abgegeben werden, allerdings nur nach einer fachlichen Beratung. Hiermit soll gewährleistet werden, dass die Altersbeschränkung eingehalten wird und dass sie nicht an Kunden abgegeben werden, die diese vermutlich missbräuchlich verwenden.
Verstärkte Nachfrage deutet auf Missbrauch hin
Dies soll in den letzten Jahren um sich gegriffen haben, berichtet das Verbrauchermagazin „Espresso“ von Radio SRF 1. Konkrete Zahlen über den Missbrauch weist der Sender zwar nicht vor, aber der Schweizerische Apothekerverband Pharmasuisse, das Bundesamt für Gesundheit BAG und auch die Schweizerische Kantonsapothekervereinigung sollen bestätigt haben, dass durch die verstärkte Nachfrage auf einen nicht bestimmungsgemäßen Einsatz geschlossen werden könne.
„Schmiermittel für das soziale Leben“
Urs Rohr von der Stadtzürcher Suchtpräventionsstelle siedelt die Verwendung von Codein-haltigen Hustensäften vor allem in der Hip-Hop-Kultur an: „Es fand eine Heroisierung dieser Hustensäfte statt, ähnlich wie in den 70er- und 80er-Jahren beim Gebrauch von Cannabis im Zusammenhang mit der Reggae- und Rastakultur“, beschreibt Rohr die Entwicklung. „Außerdem wird Codein als Schmiermittel für das soziale Leben gebraucht oder missbraucht.“ Wegen der Rezeptpflicht in Nachbarländern gibt es laut SRF 1 überdies einen regelrechten Einkaufstourismus, unter anderem aus der deutschen Hip-Hop-Szene, die sich in Schweizer Apotheken mit ihrer Partydroge „eindeckt“. Eine Flasche soll dort für sieben bis acht Franken zu haben sein.
Schwarze Schafe
Für die Aufsicht der Apotheken sind in der Schweiz die Kantonsapotheker zuständig. Laut Auskunft des Präsidenten der Kantonsapothekervereinigung Stephan Luterbacher, Luzern, finden auch Kontrollen statt. Weist die Buchhaltung einer Apotheke besonders hohe Umsätze mit Codein-haltigen Hustensäften aus, so seien Verwarnungen und Verfügungen möglich. Fehlbare Apotheker könnten damit bestraft werden, dass die Präparate in ihrer Apotheke nur noch gegen ein ärztliches Rezept abgegeben werden dürfen. Der Suchtexperte Urs Rohr stellt der Apothekerzunft in Sachen Sorgfaltspflicht insgesamt aber ein gutes Zeugnis aus.
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