IQWiG zu Asthma-Antikörper Fasenra

Benralizumab – „Zusatznutzen nicht belegt“

Stuttgart - 17.05.2018, 14:00 Uhr

IQWiG: Kein Zusatznutzen für Benralizumab. Ob der G-BA dieser Einschätzung folgt? (Foto: imago)

IQWiG: Kein Zusatznutzen für Benralizumab. Ob der G-BA dieser Einschätzung folgt? (Foto: imago)


Das IQWiG sieht keinen Zusatznutzen in einer antikörperbasierten Benralizumab-Therapie bei schwerem unkontrolliertem Asthma. Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen nimmt Anstoß an der Vergleichstherapie: Die Asthmatiker seien vor Fasenra® nicht maximal eskaliert worden und erhielten Montelukast – was keine Zulassung bei schwerem Asthma habe. 

Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat Benralizumab bewertet. Der humanisierte Antikörper neutralisiert Interleukin-5 (IL-5). AstraZeneca hat seit Januar 2018 die EU-weite Zulassung. So eignet sich Fasenra® als Add-on-Erhaltungstherapie bei erwachsenen Patienten mit schwerem eosinophilem Asthma, das trotz hochdosierter inhalativer Corticosteroide plus lang wirksame Beta-Agonisten unzureichend kontrolliert ist“ (Fachinformation zu Fasenra®, Stand Januar 2018).

Vergleichstherapie eignet sich nicht zur Nutzenbewertung

Das Urteil des IQWiQ zu Fasenra® dürfte AstraZeneca bitter schmecken: Das Institut schmettert den Zusatznutzen des Antikörpers ab:„Zusatznutzen nicht belegt“. Seine Entscheidung begründet das IQWiG damit, dass die vom pharmazeutischen Unternehmer vorgelegten Daten zur zweckmäßigen Vergleichstherapie ungeeignet sind.

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So seien die Asthmapatienten in den von AstraZeneca eingereichten Studien vor Einsatz des Antikörpers nicht maximal therapeutisch eskaliert gewesen – wie es die Leitlinie GINA vorsehe. Als weiteren Punkt moniert das IQWiG den teilweisen Einsatz des Leukotrienrezeptorantagonisten (LTRA) Montelukast beim Patientenkollektiv. So sei Benralizumab erst bei schwerem eosinophilen Asthma eine Therapieoption, dafür sei jedoch Montelukast nicht zugelassen. Das ist korrekt. Montelukast, als einziger LTRA in Deutschland, hat lediglich die Zulassung zur Therapie des leichten bis mittelgradig persistierenden Asthma bronchiale. Auch wenn rechtlich betrachtet Montelukast nicht bei schwerem Asthma indiziert ist, lässt sich wohl jedoch aus Patienten- und Ärzte-Sicht bei unkontrolliertem Asthma ein Therapieversuch mit diesem Wirkstoff dennoch verstehen. Und ganz verboten ist es nicht: „Grundsätzlich ist Ärzten eine zulassungsüberschreitende Anwendung von Arzneimitteln erlaubt“, schreibt der G-BA zum Off-Label-Use von Arzneimitteln. Für AstraZeneca ist die Einschätzung des IQWiG nicht nachvollziehbar.

AstraZeneca hofft auf den G-BA

Laut AstraZeneca hat das Unternehmen im Nutzendossier ausschließlich Daten eingereicht, die der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) gefordert hatte und die einen Vergleich mit der zweckmäßigen Therapie abbilden. „So umfasst die ZONDA-Studie ausschließlich Patienten mit oraler Corticosteroid-Erhaltungstherapie (OCS), zusätzlich zu ihrer Basistherapie mit hochdosierten inhalativen Corticosteroiden (ICS) und langwirksamen Beta-Agonisten (LABA).“ Auch die Auswertungen aus SIROCCO und CALIMA zeigten einen Vergleich mit der zweckmäßigen Vergleichstherapie: „Die vorgelegten Studiendaten beziehen sich auf Patienten (≥ 300 Eosinophile/μL Blut), die bereits zu Studienbeginn – zusätzlich zur hochdosierten ICS/LABA-Therapie – eine Therapieeskalation mit OCS als Erhaltungstherapie, Tiotropium oder beidem therapeutisch erprobt haben. Die Einschätzung des IQWiG ist deshalb aus Unternehmenssicht nicht nachvollziehbar“, schreibt AstraZeneca.

Den endgültigen Beschluss zum Zusatznutzen von Benralizumab fasst der G-BA. In den meisten Fällen folgt er jedoch den Empfehlungen des von ihm zur Nutzenbewertung beauftragten IQWiG.

Benralizumab bei eosinpophilem Asthma

Benralizumab bindet als humanisierter, afucosylierter, monoklonaler Antikörper hochaffin an die α-Untereinheit des Interleukin-5- Rezeptors (IL-5Rα) auf der Oberfläche von Eosinophilen und Basophilen. Die hohe Affinität von Benralizumab zu natürlichen Killerzellen verstärkt über eine antikörperabhängige Zytotoxität die Apoptose von Eosinophilen und Basophilen. Am Ende der Wirkkaskade steht eine Reduktion der eosinophil-bedingten Entzündung. Die Depletion der Eosinophilen erfolgt rasch, innerhalb von 24 Stunden, und hält über die Dauer des gesamten Dosierungsintervalls an.

Zu den häufigsten unter einer Benralizumab-Therapie beobachteten Nebenwirkungen zählen Pharyngitis, Kopfschmerzen, Überempfindlichkeitsreaktionen wir Urtikaria und Hautausschlag und Reaktionen an der Injektionsstelle.

Die Rolle von Interleukin-5 bei eosinophilem Asthma

Interkleukin-5 spielt vor allem bei eosinophilem Asthma eine zentrale Rolle. Bei dieser Unterform des Asthma bronchiale verstärken eosinophile Granulozyten die Entzündungsreaktion. Das Zytokin Interleukin-5 reguliert diese eosinophilen Granulozyten. Somit kommt der Blockade dieses Zytokins ein enormer Stellenwert in der Unterbrechung der Entzündungskaskade bei eosinophilem Asthma zu. Therapiestrategien, mit denen es so gelingt, die Anzahl der eosinophilen zu reduzieren, sind bei eosinophilem Asthma besonders erfolgreich. Benralizumab führt über eine IL-5-Rezeptor-Bindung an der Oberfläche eosinophiler Granulozyten zur Depletion dieser und bessert so die eosinophile Entzündung.



Celine Müller, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online (cel)
redaktion@daz.online


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