impfstoff-Verträge im Nordosten

Hersteller werfen AOK „Borniertheit“ vor

Berlin - 27.06.2018, 09:00 Uhr

Sanofi kämpft gegen die Grippeimpfstoffvereinbarung im Nordosten. Bislang ohne Erfolg. (Foto: Imago)

Sanofi kämpft gegen die Grippeimpfstoffvereinbarung im Nordosten. Bislang ohne Erfolg. (Foto: Imago)


Die AOK Nordost hat am vergangenen Montag erfreut verkündet, dass das Landessozialgericht Hessen ihre Grippeimpfstoffvereinbarung mit den Apothekerverbänden der Region bestätigt hat. Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie wirft der Kasse nun „Borniertheit“ vor – und fordert den Gesetzgeber auf, für klare Regelungen zu sorgen.

Nicht nur Kassen, Apotheken und Hersteller ringen mit der Grippeimpfstoffversorgung im Nordosten der Republik. Auch verschiedene Gerichte sind unterschiedlicher Auffassung, ob das Modell, das die AOK Nordost mit den Apothekerverbänden von Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern realisiert, rechtlich haltbar ist oder nicht. Während die Vergabekammer des Bundes auf Antrag von GlaxoSmithKline im Mai entschied, dass die Vereinbarung zum tetravalenten Grippeimpfstoff zum Festpreis für die kommende Saison, nicht zulässig sei, kam das Landessozialgericht Hessen jetzt in einem von Sanofi geführten Eilverfahren zum gegenteiligen Ergebnis. Als Akteure der Selbstverwaltung hätten Kasse und Apothekerverbände auf der Grundlage des § 129 Abs. 5 SGB V eine weitgehende Regelungskompetenz – und die Grippeimpfstoffvereinbarung sehen die Sozialrechtler hiervon offensichtlich noch gedeckt.

Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI), der schon frühzeitig harsche Kritik an der Vereinbarung der AOK geäußert hatte, sieht nun umso mehr den Gesetzgeber gefordert. Im Verband hat man kein Verständnis, dass die AOK Nordost nach wie vor an ihrer Praxis festhalten will, die de facto zu einer Lieferung durch nur einen Hersteller – Mylan – führen wird. Es sei schließlich schon seit Jahren klar – und zwar keinesfalls nur der Industrie, sondern auch Politik und Gesellschaft –, dass exklusive Verträge für die Impfstoffversorgung ein hohes Risiko für Lieferengpässe bergen, erklärt der BPI in einer Pressemitteilung. BPI-Vorstandschef Martin Zentgraf meint: „Die Borniertheit, mit der die AOK Nordost das Urteil des Landessozialgerichts Frankfurt auslegt, lässt vermuten, dass es der Kasse in Wahrheit um etwas anderes geht, als um die Versorgungssicherheit“.

BPI: Der Gesetzgeber wollte es anders

Der BPI verweist darauf, dass auch die Gesundheitsministerkonferenz zuletzt den Preisdruck und die Rabattverträge der Kassen als Mitursachen für Lieferengpässe bei versorgungsrelevanten Stoffen ausgemacht habe. In der Folge hat sie das Bundesgesundheitsministerium gebeten, die Notwendigkeit gesetzlicher Änderungen oder anderer Maßnahmen zu prüfen. Zudem betont der BPI, dass der Gesetzgeber mit dem Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz (AMVSG) das klare Ziel formuliert habe, die Möglichkeit der Impfstoffausschreibungen zu beenden.Tatsächlich haben auch schon einige Politiker das Vorgehen der AOK Nordost kritisiert.

Für Zentgraf gibt es nun nur eine sichere Lösung: „Die divergente rechtliche Betrachtung zeigt eines: Hier ist der Gesetzgeber gefordert, schnellstmöglich für klare gesetzliche Regelungen zu sorgen, die die Impfstoffversorgung auf sichere Füße stellen.“

Die Reaktion von Sanofi fiel im Vergleich zum Verband nüchtern aus. Man habe „die Entscheidung im Eilverfahren zur Kenntnis genommen“, lässt das Unternehmen wissen. Und weiter: „Aus Sicht von Sanofi Pasteur ist diese Auslegung des § 129 SGB V weder mit dem Wortlaut der Regelung noch mit dem Willen des Gesetzgebers vereinbar“. Das Unternehmen prüft nun, ob es den Streit m Hauptsacheverfahren fortführen will.


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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