Nahrungsergänzungsmittel im Test

Ökotest: Gesunde brauchen kein Extra-Magnesium

Stuttgart - 28.06.2018, 12:40 Uhr

Zahlreiche NEM mit Magnesium sind erhältlich. Ökotest hält nichts davon. (Foto: mar_d/ stock.adobe.com)                                     

Zahlreiche NEM mit Magnesium sind erhältlich. Ökotest hält nichts davon. (Foto: mar_d/ stock.adobe.com)                                     


Ökotest hat Magnesium-haltige Nahrungsergänzungsmittel getestet – und kann ihnen nicht viel abgewinnen. Warum? Weil die Tester für gesunde Menschen – und für die sind Nahrungsergänzungsmittel gedacht – keinen Nutzen sehen. Gesunde könnten ihren Bedarf über die Nahrung decken, heißt es. Ein weiterer Kritikpunkt: Viele Produkte sind zu hoch dosiert. Die Apotheken-Präparate schnitten jedenfalls fast alle schlecht ab.

Nahrungsergänzungsmitttel (NEM) sollten nicht mehr als 250 mg Magnesium pro Tagesdosis enthalten. So lautet die Empfehlung des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR). Zur Erinnerung: NEM dienen nicht dazu, einen Mangel auszugleichen, sondern lediglich dazu, die normalen Körperfunktionen aufrechtzuerhalten. 17 von 24 Magnesium-Produkten, die Ökotest sich angesehen hat, erfüllten diese Vorgabe jedoch nicht. Zum Teil war mit der empfohlenen Verzehrmenge die Tagesdosis doppelt so hoch. Und auch sonst kann Ökotest den NEM nicht viel abgewinnen. Denn: Gesunde Menschen brauchen nach Ansicht von Ökotest kein Extra-Magnesium. Der Bedarf von 300 bis 400 mg pro Tag ließe sich über eine ausgewogene Ernährung decken, das gelte auch für den leichten Mehrbedarf in der Stillzeit. Hier sollen Frauen täglich 390 Milligramm zu sich nehmen, sonst 310 mg. 

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Bei Krämpfen soll die Zufuhr erhöht werden

Und was ist bei Krämpfen? Die Aussage der Leitlinie „Krämpfe“ ist: „Die Gabe von Magnesium sollte aufgrund des günstigen Nebenwirkungsprofiles versucht werden, die Wirksamkeit ist nicht ausreichend belegt. Bei Muskelkrämpfen in der Schwangerschaft ist Magnesium möglicherweise wirksam.“ Auch Ökotest-Experte Professor Manfred Schubert-Zsilavecz empfiehlt, bei wiederkehrenden Krämpfen die Magnesium-Zufuhr zu erhöhen. Doch dafür sind seiner Meinung nach nicht zwingend NEM notwendig. So sei beispielweise Magnesium-reiches Mineralwasser eine gute Quelle, sagt er.

Bestes Apothekenpräparat „ausreichend“ 

Von den Apotheken-Präparaten im Test schnitt Magnesium-Diasporal® 400 Extra Kapseln mit „ausreichend“ noch am besten ab – die beste überhaupt vergebene Note war „befriedigend“. Für Diasporal® gab es weitere Abzüge wegen der zu hohen Dosis. Bedenkliche oder kritische Inhaltsstoffe fanden sich nicht, und auch alle geforderten Hinweise, nämlich „Nicht für Kinder unter 4 Jahren“ und „Kann abführend wirken“, waren vorhanden. 

Noten 5 und 6 für Präparate aus der Apotheke

Mit „mangelhaft“ wurden Magnesium ratiopharm 300 mg Beutel und Magnetrans® Ultra 375 mg Kapseln bewertet. Kritikpunkte waren die Dosis und der fehlende Hinweis, dass es nicht für kleine Kinder geeignet ist. Bei Magnetrans® störten sich die Tester zusätzlich noch an chlorierten Verbindungen in der Verpackung. 

Zwei der Apotheken-Präparate erhalten gar die Note 6 – ungenügend. Nämlich Biolectra® Magnesium 300 Kapseln und Magnesium verla® 300 Uno Typ Orange. Hier bemängelte Ökotest neben der überschrittenen Tageshöchstdosis ebenfalls die Deklaration. Bei diesen Präparten fehlte sowohl der Hinweis auf die abführende Wirkung, als auch der, dass Kinder unter vier Jahren das Präparat nicht nehmen sollten. 

Indikation „Mangel“ macht es zum Arzneimittel

Arzneimittel mit Magnesium waren nicht Gegenstand des Tests. Die meisten Apothekenfirmen, deren NEM getestet wurden, haben auch Arzneimittel im Sortiment: In der Regel mit der Indikation „nachgewiesener Magnesiummangel, wenn er Ursache für Störungen der Muskeltätigkeit (neuromuskuläre Störungen, Wadenkrämpfe) ist“ – also eben nicht für gesunde Verbraucher. Bei einem nachgewiesenen Mangel dürfte eine Supplementation sinnvoll und auch von Nutzen sein. Ob mit einem NEM oder einem Arzneimittel spielt wohl in der Praxis eine untergeordnete Rolle, wobei für Arzneimittel höhere Qualitätsanforderungen gelten und im Rahmen der Zulassung ein Wirksamkeitsnachweis erforderlich ist. Für Menschen mit Mangel dürfen NEM aber laut Gesetz nicht beworben werden. Denn Stoffe, die physiologischen Funktionen durch eine pharmakologische, immunologische oder metabolische Wirkung wiederherstellen, korrigieren oder beeinflussen oder die zur Heilung oder Linderung oder zur Verhütung von Krankheiten oder krankhaften Beschwerden bestimmt sind, sind per Definition Arzneimittel.



Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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