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Urteil des Landgerichts Essen
Zwölf Jahre Haft und Berufsverbot für Bottroper Zyto-Apotheker
Im Skandal um massenhaft gepanschte Krebsmedikamente hat das Landgericht Essen den Apotheker Peter S. am heutigen Freitag zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Die Richter stellten in ihrem Urteil fest, dass in der Apotheke des 48-Jährigen aus Bottrop Infusionslösungen gestreckt, bei den Krankenkassen aber voll abgerechnet wurden.
Das Landgericht Essen hat sein Urteil über Peter S. gesprochen: Die Richter stellen darin fest, dass in der Apotheke des Bottroper Pharmazeuten Infusionslösungen gestreckt, bei den Krankenkassen aber voll abgerechnet wurden. Im Urteil ist von mehr als 14.000 Medikamenten die Rede, die in ihrer Qualität nicht „unerheblich“ gemindert waren. Die Richter verhängten außerdem ein lebenslanges Berufsverbot.
Die Staatsanwaltschaft hatte dreizehneinhalb Jahre Haft gefordert. Sie war überzeugt, dass Peter S. jahrelang lebenswichtige Krebsmedikamente streckte, um seinen luxuriösen Lebensstil zu finanzieren. Der 48-Jährige habe sich auf Kosten von Menschen bereichert, die um ihr Leben bangten, hatte Staatsanwalt Rudolf Jakubowski in seinem Plädoyer argumentiert. „Und das zur Fortsetzung seines luxuriösen Lebensstils – zum Beispiel zum Bau einer Villa mit Wasserrutsche.“
Der Apotheker wurde am Tag der Urteilsverkündung 48 Jahre alt. Seine Verteidiger hatten die Indizienkette insgesamt angezweifelt und einen Freispruch verlangt. Der Angeklagte selbst äußerte sich im Prozess nicht zu den Vorwürfen.
Opfer und Hinterbliebene kritisierten, dass wichtige Fragen in dem Verfahren am Landgericht Essen offengeblieben seien. Vor allem konnte nicht geklärt werden, wie viele Patienten unterdosierte Medikamente bekamen. Anfänglich war die Staatsanwaltschaft von mehr als 1000 betroffenen Patienten ausgegangen.
Der Medikamentenskandal war von zwei Mitarbeitern des Apothekers aufgedeckt worden. Für ihre Enthüllungen wurden sie Ende 2017 mit dem Deutschen Whistleblower-Preis ausgezeichnet.
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