Eine Liste aller zurückgerufenen Präparate finden Sie hier. Nicht betroffen sind die Präparate von TAD (Valsacor), Mylan (Dura), Aurobindo und Novartis. Bei letzteren, den Altoriginalen Diovan und Codiovan sowie Provas und Provas comp., werden allerdings Mehrkosten von zum Teil um die 100 Euro fällig. Am besten für die Apotheke ist die namentliche Verordnung der Arzneimittel von TAD, Mylan und Aurobindo.
- DAZ.online
- News
- Apotheke
- Wohl keine weiteren ...
Laut Länderkoordinierungsstelle
Wohl keine weiteren Valsartan-Rückrufe mehr
Während es zu Beginn der Woche immer noch neue Rückrufe valsartanhaltiger Arzneimittel gab, ist es am heutigen Mittwoch ruhig geworden – und das dürfte auch erst einmal so bleiben. Bei der Länderkoordinierungsstelle, die für die Abwicklung des Rückrufs zuständig ist, geht man davon aus, dass alle betroffenen pharmazeutischen Hersteller ihre Präparate nun zurückgerufen haben. Engpässe seien bisher nicht gemeldet worden, heißt es.
Nach 17 chargenbezogenen Rückrufen scheint der Valsartan-Spuk erst
einmal vorbei. Die zuständige Behörde, die
beim Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung angesiedelte
Länderkoordinierungsstelle, geht nach den ihr vorliegenden Informationen davon aus,
dass die betroffenen pharmazeutischen Unternehmen mit Sitz in Bayern, Hessen,
Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen alle Chargen der valsartanhaltigen
Arzneimittel aus Apotheken und vom Großhandel zurückgerufen haben, deren Wirkstoff von dem chinesischen
Hersteller stammt. Das teilte eine Sprecherin
auf Nachfrage von DAZ.online mit. Weiter heißt es, dass Patienten auf valsartanhaltige
Arzneimittel, die nicht von den Verunreinigungen
betroffen sind, umgestellt werden könnten – diese seien schließlich vorhanden.
Patienten sollten sich an ihren Arzt wenden. Die Apotheken seien ebenfalls
informiert und könnten dazu beraten. Engpässe von Medikamenten seien dem Ministerium
bisher nicht gemeldet worden.
Die Behörde weist ferner darauf hin, dass für die Bewertung von Arzneimittelrisiken das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zuständig ist. Von dort aus erfolge auch der Austausch und die Abstimmung mit der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) und den zuständigen Behörden der anderen EU-Mitgliedstaaten. Die Behörden seien dazu in enger Abstimmung. Toxikologische Gutachten würden zurzeit erstellt und ausgewertet.
Zudem habe die EMA am 5. Juli 2018 ein Stufenplanverfahren eingeleitet, in dem alle Daten zu Arzneimittelrisiken von den Zulassungsinhabern valsartanhaltiger Arzneimittel angefordert und ausgewertet werden. Daraus resultierend könnten gegebenenfalls weitere erforderliche Maßnahmen zur Abwehr von Arzneimittelrisiken und erforderliche Anpassungen der Zulassungen eingeleitet werden.
Hinsichtlich eines akuten Risikos für Patienten beruft sich die Länderkoordinierungsstelle ebenfalls auf die Aussage des BfArM: Demnach liegt kein akutes Risiko vor. Sobald es weitere Erkenntnisse gibt, werde das BfArM darüber informieren.
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.