Neuer IGES-Guide

Fünf-Ländervergleich: Wie Arzneimittel im EU-Ausland erstattet werden

Remagen - 17.07.2018, 12:00 Uhr

Wie funktioniert Arzneimittelerstattung innerhalb der EU? Das IGES hat sich dazu Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien und Spanien angeschaut. (s / Foto: Imago)

Wie funktioniert Arzneimittelerstattung innerhalb der EU? Das IGES hat sich dazu Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien und Spanien angeschaut. (s / Foto: Imago)


Die deutschen Regeln für die Preisbildung und Erstattung werden gerne mit denen in anderen großen EU-Mitgliedstaaten verglichen, zum Beispiel mit Frankreich, Großbritannien, Italien und Spanien. Da wird schon gerne mal voneinander abgeschaut und gelernt. Das IGES Institut hat aktuell einen neuen Fünf-Länder-Guide dazu herausgebracht. 

Der neue Guide des Forschungsinstituts IGES (Institut für Gesundheits- und Sozialforschung) bietet einen informativen Einblick in die Preisbildungs- und Erstattungssysteme für Arzneimittel in Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien und Spanien.

Zusammen machen die fünf Länder mehr als zwei Drittel des gesamten EU-Arzneimittelmarktes aus. Alle haben gesetzliche Krankenversicherungen beziehungsweise einen staatlichen Gesundheitsdienst. Für die 82,5 Millionen Deutschen ist das die GKV und für die etwa 67 Millionen Franzosen die „Assurance maladie”. Die 66 Millionen Briten werden von den „National Health Services“ (NHS) von England, Wales, Schottland und Nordirland versorgt. Die meisten der 61 Millionen Italiener sind in den „Servizio Sanitario Nazionale“ (SSN) eingeschlossen und die 46 Millionen Spanier in das „Sistema Nacional de Salud“ (SNS).

Ein gemeinsames Instrument, das viele Ländern benutzen, sind Referenzpreissysteme. Hierüber kann der Preis in einem Mitgliedstaat die Preise woanders erheblich mitbestimmen. Deswegen werden die Strategien der Pharmaindustrie für den Launch neuer Arzneimittel und deren Preisbildung in Europa immer mehr synchronisiert. 

Frankreich prüft Erstattung alle fünf Jahre

Wie in vielen anderen Ländern, werden in Frankreich nur die Preise für rezeptpflichtige Arzneimittel festgelegt, weil OTC-Arzneimittel ohnehin nicht erstattungsfähig sind. Der Umfang der Erstattung beziehungsweise der Zuzahlung der Patienten richtet sich nach dem medizinischen Nutzen (Service médical rendu, SMR). Außerdem wird mit einer ähnlichen Therapie verglichen und darüber der Zusatznutzen ermittelt (Amélioration du service médical rendu, ASMR).

Arzneimittel auf der Erstattungsliste werden alle fünf Jahre überprüft. Für den Großhandel und die Apotheken gibt es fixe Margen. Die degressive Spanne liegt für die Apotheken zwischen 26,1 und 6 Prozent. Hinzu kommt ein Fixum von 0,53 Euro pro Packung. 

Krebsfonds in Großbritannien

In Großbritannien hat das National Institute for Health and Care Excellence (NICE) eine starke Stellung, wenn es darum geht, welche neuen Arzneimittel die Patienten im Rahmen des NHS bekommen können und was die Pharmahersteller dafür verlangen können. Das Preisbildungssystem für verschiedene Kategorien von Arzneimitteln ist sehr komplex. Im Jahr 2011 wurde ein Fonds für Krebsarzneimittel eingerichtet. Hierüber können Patienten Zugang zu onkologischen Arzneimitteln erhalten, die das NICE als nicht ausreichend kosteneffektiv erachtet hat.



Dr. Helga Blasius (hb), Apothekerin
redaktion@daz.online


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