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LAV Baden-Württemberg
Über eine halbe Million Euro für Mitglieder erkämpft
Immer mehr Retax-Fälle im Ländle: Rund 14.500 Rezepte hat die Taxationsabteilung des Landesapothekerverbandes Baden-Württemberg für ihre Mitglieder 2017 geprüft. Als „Erbsenzählerei“ bezeichnet Geschäftsführerin Ina Hofferberth dabei das Verhalten der Krankenkassen. Im Vergleich zum Vorjahr gab es 2017 nämlich mehr Retaxationen bei sinkendem Wertvolumen pro Rezept.
Auf der diesjährigen Mitgliederversammlung des Landesapothekerverbandes (LAV) Baden-Württemberg am gestrigen Mittwoch in Stuttgart sorgte eine Bilanz für eine eher verhaltene Stimmung unter den anwesenden Apothekeninhabern: 2017 retaxierten die Krankenkassen Rezepte im Wert von 1.315.588 Euro. Eine Summe, die nur unwesentlich niedriger ist als der Vorjahreswert mit rund 1.350.000 Euro. Mit insgesamt rund 14.500 von den Kassen beanstandeten Rezepten war 2017 jedoch deren Anzahl im Vergleich zum Vorjahr gestiegen (2016: 13.266).
„Es wurden also mehr Rezepte mit einem insgesamt geringeren Wertvolumen geprüft. Gefühlt liegt die deutliche Mehrzahl der eingereichten Rezepte bei einem finanziellen Wert zwischen 10 und 50 Euro. Ich finde, dass es hier wieder in Richtung Erbsenzählerei geht“, fasst LAV-Geschäftsführerin Ina Hofferberth die Entwicklung zusammen.
765.000 Euro berechtigt retaxiert
In rund 6800 Vorgängen prüften die Mitarbeiter der
Fachabteilung Taxation des LAV die Rezepte und unterstützten die Mitglieder bei
den Einsprüchen gegenüber den Krankenkassen. Wie auch in den Jahren zuvor hätte
es auch 2017 wieder zahlreiche unberechtigte Beanstandungen gegeben. „Die Summe
der Retaxationen, die wir für unsere Mitglieder erfolgreich zurückholen
konnten, ist zwar gesunken, liegt aber immer noch über 40 Prozent“, so
Hofferberth. Die LAV-Geschäftsstelle erkämpfte im vergangenen Jahr rund 550.000
Euro für ihre Mitglieder.
765.000 Euro hingegen, rund 58 Prozent, wären berechtigt retaxiert worden. Der häufigste Grund: Die Abgabe eines nicht rabattierten Arzneimittels. „Wenn dann bei eventuellen Lieferengpässen, bei pharmazeutischen Bedenken und bei der Akutversorung auch die Sonder-PZN nicht genutzt wird, kann auch der beste Einspruch aus unserem Retax-Team nichts mehr ausrichten“, fasst Ina Hofferberth die Problematik zusammen. Die LAV-Geschäftsführerin rät, dass die Apotheken ihr Augenmerk trotz Alltagshektik vermehrt auf diese Prozesse lenken müssen. „Denn ansonsten verschenken Apotheker unnötig Geld.“ Auch das versehentliche Vergessen einer reinen Formalität würde trotz tatsächlicher fachlicher Rechtfertigung in diesen Fällen zur kompletten Nichtbezahlung von Rezepten führen. Eine nachträglich Heilung sei dann nicht mehr möglich.
1 Kommentar
Retax
von Florian Becker am 20.07.2018 um 11:16 Uhr
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