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Medizinalhanf aus Deutschland
BfArM startet neue Ausschreibung für Cannabisanbau
Neues Verfahren – neues Glück für den deutschen Cannabisanbau: Am gestrigen Donnerstag hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte eine neue Ausschreibung zum Cannabisanbau in Deutschland veröffentlicht. Das Gesamtvolumen beträgt diesmal 10,4 Tonnen für vier Jahre. Die Behörde plant, die Zuschläge in der ersten Jahreshälfte 2019 zu vergeben.
Zweiter Versuch für die erste legale deutsche Cannabisernte: Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat am gestrigen Donnerstag eine neue Ausschreibung zum Anbau von Medizinalhanf veröffentlicht.
10,4 Tonnen für vier Jahre
Laut einer Pressemeldung der Arzneimittelbehörde ist dabei ein Gesamtvolumen von 10,4 Tonnen für vier Jahre vorgesehen. Die Bewerbungsfrist endet am 22. Oktober 2018. Das BfArM plant, die Zuschläge in der ersten Hälfte des kommenden Jahres zu erteilen. Bei erfolgreichem Ablauf soll Cannabis aus deutschem Anbau ab 2020 zur Verfügung stehen.
Die neue Ausschreibung sieht 13 Lose zu je 200 Kilogramm Jahresmenge vor. Ein Bieter kann maximal für fünf Lose einen Zuschlag erhalten. Insofern ist vorgesehen, mit mindestens drei Bietern jeweils einen Vertrag über Anbau, Ernte, Weiterverarbeitung und Lieferung von Cannabis in standardisierter pharmazeutischer Qualität zu schließen. Unternehmen, die den Zuschlag erhalten, müssen den Anbau unter betäubungs- und arzneimittelrechtlichen Vorgaben umsetzen.
Erste Ausschreibung wurde gestoppt
Die erste Ausschreibung hat das BfArM aufgrund eines Beschlusses des OLG Düsseldorf vom März 2018 aufheben müssen. Das Gericht hatte die Auffassung des Unternehmens Lexamed bestätigt, die verbleibende Frist zur Einreichung der vollständigen Bewerbungsunterlagen sei nach einer Änderung des Verfahrens nicht mehr ausreichend gewesen.
Insgesamt hatten sich an dem ersten Verfahren 118 Bieter beziehungsweise Bietergemeinschaften beteiligt. In dem ersten Verfahren waren 6,6 Tonnen für vier Jahre veranschlagt. Experten hielten diese Menge für zu gering. Auch ist es fraglich, ob das neue Ausschreibungsvolumen von 10,4 Tonnen den exponentiell gestiegenen Bedarf decken wird.
Haben es deutsche Bewerber diesmal leichter?
Ein häufiger Kritikpunkt an dem ersten Verfahren war, dass es als Bewerbungsvoraussetzung galt, Erfahrungen im Cannabisanbau zu haben. Für deutsche Unternehmen ist das unmöglich, da es in der Bundesrepublik bislang illegal war, Hanfpflanzen zu züchten – auch für medizinische Zwecke.
Auch im neuen Ausschreibungstext werden von den Bietern detaillierte Angaben über Umfang und Erfahrungen in der Medizinalhanfproduktion abgefragt. Zwar werden laut der Veröffentlichung als Bewerberqualifikation auch Erfahrungen bei der Produktion anderer Arzneipflanzen akzeptiert. Die Anforderungen scheinen jedoch höher, so müssen Bewerber dabei eine separate Anbau- und Verarbeitungsreferenz nachweisen. Ist der Bieter dagegen bereits im Medizinalhanf-Geschäft, genügt eine Cannabisreferenz. Somit ist es für deutsche Bewerber vermutlich nach wie vor von Vorteil, sich mit ausländischen Cannabisproduzenten zusammen zu schließen, auch wenn es offiziell keine Bedingung ist.
1 Kommentar
"Mitverdienen"
von Kassensklave am 20.07.2018 um 22:00 Uhr
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