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Der Markt der rezeptfreien Arzneimittel in der Schweiz wird derzeit gesetzlich neu aufgeteilt. Die Abgabekategorie der apothekenpflichtigen OTC-Arzneimittel wird aufgehoben, und auch in Richtung Freiverkäuflichkeit soll es Liberalisierungen geben. Während der Einzelhandel um neue Marktanteile kämpft, ringen die Apotheker um die Arzneimittelsicherheit.
Zu den Zielen der letzten Änderung der Schweizer Heilmittelgesetzes gehört die Stärkung der Selbstmedikation. Damit die Patienten einen besseren Zugang zu rezeptfreien Arzneimitteln erhalten, wird die Abgabekategorie C abgeschafft. Damit kann möglicherweise ein großer Teil der rund 640 rezeptfreien, bisher apothekenpflichtigen Arzneimittel demnächst auch in Drogerien abgegeben werden. Zur Liste C gehören mehrere Schmerzmittel, wie etwa Ibuprofen in verschiedenen Dosierungen, Hydrocortison als Salbe, Doxylamin, Dihydrocodein-Tropfen in verschiedenen Dosierungen und Levonorgestrel („Pille danach“). Enthalten sind auch mehrere Erkältungs-Kombinationen, die beispielsweise Ephedrin und Codein beinhalten.
Weiterhin wird bei 400 Produkten, die bisher nur nach Fachberatung in Apotheken und Drogerien erhältlich waren (Kategorie D), geprüft, ob sie in die Kategorie E umgeteilt werden können. Sie wären dann überall im Einzelhandel zu kaufen.
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Letzte heiße Phase der Umteilung
Seit
Ende 2017 überprüft eine Expertenkommission beim Schweizerischen
Heilmittelinstitut Swissmedic die rund 1000 Medikamente, die neu
eingestuft werden sollen. Eingebunden in die sogenannte Umteilung sind
diverse Fachverbände wie der Ärzteverband FMH, Vertreter der Apothekerschaft,
Drogisten und die Interessengemeinschaft Detailhandel. Bis Ende Juni fanden bereits
sechs Meetings der Experten statt, bei denen die Zuteilung der jeweiligen
Arzneimittel zu den Abgabekategorien wissenschaftlich diskutiert wurde. Nun gehe
der Prozess in die letzte heiße Phase, berichtet die Neue Zürcher Zeitung (NZZ).
Das „Wunschsortiment“ von Migros
Es liegt auf der Hand, dass die Markbeteiligten hart darum ringen, wer welches Stück von dem 761 Millionen Franken-„Kuchen“ der rezeptfreien Arzneimittel (2017) abbekommt.
Die Rolle des Störenfrieds fällt nach einem aktuellen Bericht in der NZZ dem größten Einzelhandelsunternehmen der Schweiz Migros zu. Gehe es nach den Vorstellungen der Detailhändler, so würden künftig sämtliche Einreibemittel gegen Muskel- und Gelenkschmerzen sowie Mittel gegen Husten und Erkältung frei erhältlich sein. Auch Produkte gegen Übersäuerung des Magens und Sodbrennen und Vitaminprodukte in allen Dosierungen sowie diverse andere Mittel hätten die Großverteiler gerne in ihren Regale stehen. „Wir wollen etwa den gleichen Standard erreichen, wie ihn Deutschland hat“, wird Martin Schläpfer, Leiter Direktion Wirtschaftspolitik beim Migros-Genossenschafts-Bund zitiert. „Was in den Drogeriediscountern jenseits der Grenze frei verkauft wird, soll auch im Schweizer Detailhandel erhältlich sein.“ Sollte dies gelingen, rechnet Schläpfer mit Preissenkungen von rund 20 Prozent.
Apotheker warnen vor umfassender Liberalisierung
Von einer solch umfassenden Liberalisierung wollten Apotheker, Drogisten und Hersteller jedoch nichts wissen. Ihre Verbände pochten darauf, dass jedes einzelne Arzneimittel aufgrund von klar definierten Kriterien beurteilt wird. PharmaSuisse-Präsident Fabian Vaucher warnt eindringlich vor den Folgen einer zu wenig kontrollierten Marktöffnung. Medikamente seien keine normale Handelsware. Wenn der Kunde nicht beraten werde, könne großer Schaden angerichtet werden. Vaucher kann überdies nicht verstehen, warum die Großverteiler unter Führung der Migros so vehement für ein möglichst breites Sortiment in ihren Läden kämpfen. Sie betrieben doch inzwischen bereits selber Shop-in-Shop-Apotheken, betont er, wie etwa Coop die Vitality-Apotheken. Auch in mehreren Migros-Filialen in Zürich, Basel und Bern seien sogenannte Shop-in-Shop-Geschäfte eröffnet worden.
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Der Geschäftsführer des Schweizerischen Fachverbandes für Selbstmedikation Martin Bangerter geht davon aus, dass Swissmedic den Bedenken der Apotheker und anderer Marktbeteiligter Rechnung trägt. Er rechnet laut NZZ auch nicht damit, dass sehr viele Arzneimittel von der Kategorie D in die Kategorie E umgeteilt werden.
Nervosität spürbar
Die
Nervosität unter den betroffenen Verbänden sei spürbar, resümiert die Neue
Zürcher Zeitung die angespannte Lage. Für den 28. August habe die Swissmedic
ein weiteres Meeting der Fachexperten geplant, bei dem die letzten wichtigen
Entscheide fallen sollen. Die Listen mit der neuen Zuteilung sollen dann im
November 2018 im Sinne einer Vorinformation veröffentlicht werden, bevor sie
über das Heilmittelgesetz als neue Kategorisierung am 1. Januar 2019 in
Kraft treten.
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