- DAZ.online
- News
- Wirtschaft
- Amazon will indische ...
Kette inklusive Versandhandel
Amazon will indische Apothekenkette übernehmen
Investoren stehen Schlange
Amazons geplante Übernahme von MedPlus könnte, wenn sie Wirklichkeit wird, noch mehr Fusionen und Übernahmen im indischen e-Apotheken-Segment auslösen und damit eine Konsolidierung der Branche im Land herbeiführen, mutmaßt der CEO der Online-Apotheke Netmeds.com Pradeep Dadha, in dem indischen Fachportal „pharmabiz.com“.
Dadha kann dazu auf eigene Erfahrungen verweisen. Netmeds habe von Anfang an internationale Investoren angelockt, zunächst Orbimed, einen in den USA ansässigen globalen Healthcare Investment-Fonds, gefolgt dem kambodschanischen Fonds Tancamm und dem russischen Fonds Sistema. „Aus unserer Perspektive ist das internationale Interesse an diesem Bereich deswegen nicht neues“, erklärt Dadha.
Flipkart ebenfalls auf der Suche
Neben Amazon soll auch dessen Rivale Flipkart auf der Pirsch sein, um seinen Betrieb mit dem Ankauf von e-Apotheken zu diversifizieren. Es wird gemunkelt, Flipkart sei mit bestimmten indischen Online-Apotheken wie 1mg und PharmEasy im Gespräch, um diese an sich zu binden oder zu erwerben. Der Mitbegründer von PharmEasy, Dhaval Shah, bezeichnet Berichte über eine etwaige Übernahme gegenüber „pharmabiz.com“ derzeit als unwahr. „Wir reden mit mehreren Playern wegen strategischer Allianzen“, sagt Shah.
Neues Recht für den Arzneimittel-Versandhandel
Ende April hatte die indische Zentralregierung einen Vorschlag zur Regulierung von Versandapotheken vorgelegt. Bisher ist der Sektor landesweit nicht von einer eigens dafür konzipierten Rechtsvorschrift erfasst und in den Bundestaaten uneinheitlich geregelt. Das soll nun anders werden. Geplant ist eine zentrale Registrierung von Online-Apotheken bei der Central Drugs Standard Control Organisation (CDSCO).
Die Lizenz soll alle drei Jahre zu verlängern sein. Der ordnungsgemäße Betrieb der Einrichtungen soll alle zwei Jahre überwacht werden. Die Versandapotheken sollen dazu verpflichtet werden, mindestens zwölf Stunden pro Tag eine Fachberatung für die Kunden vorzuhalten. Die Abgabe bestimmter Arzneimittelgruppen, wie Narkotika, Psychopharmaka und Tranquilizer im Wege des Versandes soll nicht erlaubt werden, ebenso wenig wie die Werbung für Arzneimittel im Online-Handel.
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.