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DAT-Anträge
Digitalisierung könnte zum Mega-Thema auf dem Apothekertag werden
Auf dem Weg zum E-Rezept und anderen digitalen Anwendungen sind noch viele Fragen offen. Dies zeigen die zahlreichen Anträge zu diesen Themen für den Deutschen Apothekertag. Dabei geht es um die Vernetzung mit den Ärzten, die Chancen für die AMTS und die Risiken durch kommerzielle Interessen.
Mit ihrem Modellprojekt zum E-Rezept zeigt die ABDA sich demonstrativ aufgeschlossen für die Digitalisierung. Das Modellprojekt soll die erste Stufe für die flächendeckende Einführung des E-Rezepts sein. Dieses Stufenkonzept möchte sich die ABDA durch einen Antrag des Geschäftsführenden ABDA-Vorstands beim Deutschen Apothekertag bestätigen lassen. Darin wird die angestrebte Kooperation der Apotheker mit den Ärzten, den Softwarehäusern und den Rechenzentren erwähnt. Die freie Apothekenwahl und der Datenschutz seien dabei unverzichtbar.
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Doch die Digitalisierung geht weit über das E-Rezept hinaus. Darum bildet sie beim Apothekertag ein eigenes Antragskapitel mit vielen Anträgen. Diese zeigen das große Potenzial der Neuerungen, aber auch mögliche Fallstricke. Die hier zitierten Anträge wurden aus der Zusammenstellung für die Sitzung des ABDA-Gesamtvorstandes am 29. August entnommen. Daher sind noch Änderungen oder Ergänzungen möglich.
Mit einem Leitantrag soll der Gesundheitsminister aufgefordert werden, „die Einführung der Telematikinfrastruktur mit aller Kraft konsequent und beschleunigt zu verfolgen“. Die notwendigen Geräte und Softwarebestandteile müssten auch in Apotheken zeitnah zur Verfügung stehen. Dieser Antrag beruht offenbar auf der Erkenntnis, dass sich derzeit sehr viele Ärzte an die Telematikinfrastruktur anschließen. Um miteinander kommunizieren können, sollten dann auch die Apotheker daran beteiligt sein. Gemäß einem Antrag des Apothekerverbandes Schleswig-Holstein soll die Bundesregierung außerdem einen klaren Zeitplan für die Einführung der flächendeckenden digitalen Grundlagen zur Prüfung der Arzneimitteltherapiesicherheit und zum E-Rezept vorlegen, um Planungssicherheit zu schaffen.
Risiken des E-Rezeptes
In einem weiteren Antrag fordert dieser Verband sicherzustellen, dass E-Rezepte „nicht zu einem beliebig handelbaren Gut werden“. Es dürfe weder Provisionen für die Vermittlung noch Vergütungen an Patienten oder Dritte für die Übermittlung von E-Rezepten an Apotheken geben. Wenn solche Regelungen fehlen würden, könnten internationale Handelsplattformen für Waren aller Art E-Rezepte als digitales Handelsgut entgegennehmen, makeln und kostenpflichtig an Apotheken weiterleiten, heißt es in der Begründung des Antrags. Krankenkassen könnten dies ausnutzen, um wirtschaftliche Vorteile zu realisieren. Durch Provisionen für den Umgang mit E-Rezepten könnte dies weiter verschärft werden. Daraus könnten existenzielle Risiken für deutsche Apotheken entstehen. Andere europäische Länder hätten diese Probleme durch strikte Bestimmungen gemeistert, erklären die Antragsteller des Apothekerverbandes Schleswig-Holstein.
Weitere digitale Dienste
In weiteren Anträgen sprechen dieselben Antragsteller Aspekte der Digitalisierung an, die über das E-Rezept hinausgehen. Sie fordern, den Fokus „auf den digitalen Ausbau der Prozesse der Arzneimitteltherapiesicherheit zu richten“. Eine singuläre Betrachtung des E-Rezeptes als Transportweg sei dagegen abzulehnen. Außerdem solle der Gesetzgeber „die digitalen Dienste Arzneimitteltherapiesicherheit und elektronische Verschreibungen“ gesetzlich definieren. Sie sollten allen Bürgern offenstehen, nicht nur den GKV-Versicherten. Dabei beziehen sich die Antragsteller auf eine Mitteilung der Europäischen Kommission vom 25. April 2018 zur europaweiten Einführung elektronischer Verschreibungen und weiterer digitaler Dienste. Diese Initiative sei aufmerksam zu verfolgen, denn die Europäische Kommission verneine darin den subsidiären Anspruch auf nationale digitale Lösungen, speziell im Arzneimittelbereich, erklären die Antragsteller in ihrer Begründung. Daraufhin erscheine die in Deutschland derzeit vorgesehene Plattformlösung für GKV-Versicherte widersprüchlich. Mindestens die AMTS-Daten müssten allen Bürgern zur Verfügung stehen, erklären die Antragsteller.
Daneben gibt es Anträge zu folgenden weiteren Aspekten der Digitalisierung:
- Die Architektur des E-Rezept solle einen obligaten Kommunikationskanal für den Informationsaustausch zwischen Ärzten und Apothekern vorsehen.
- Gemeinsam mit anderen Heilberufen sollten weitere Nutzanwendungen für die Telematikinfrastruktur gestaltet werden.
- Die ABDA-Datenbank solle so weiter entwickelt werden, dass sie einen Standard setzt.
- Bei der Digitalisierung des Medikationsmanagement solle das Potenzial der Künstlichen Intelligenz im Hinblick auf die effiziente Nutzung in der Apotheke geprüft werden.
Digitalisierung in der Praxis
Neben vielen Gedanken zu weitreichenden Perspektiven sind bei der Digitalisierung auch viele praktische Probleme zu lösen. Um den Nachweis über die Approbation bei der Erstellung von Heilberufeausweisen zu gewährleisten, spricht sich die Apothekerkammer Berlin für ein Zentralregister aller Apotheker aus. Die Apothekerkammer Nordrhein fordert, Digitalisierung und Versorgung im Einklang zu halten. Dafür solle den Apothekerkammern eine „Leitlinienkompetenz“ zur Versorgungsqualität übertragen werden. Die Kammern sollten die Qualitätsparameter der Versorgung und die Teilhabe daran festlegen, heißt es im Antrag. Doch vermutlich ist das Thema Digitalisierung noch größer. Darum beantragen die Berliner Apothekerin Dr. Kerstin Kemmritz und weitere Antragsteller ein Projekt mit dem die Möglichkeiten, Chancen und Risiken telepharmazeutischer Anwendungen evaluiert werden sollen.
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