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DAT-Anträge
Digitalisierung könnte zum Mega-Thema auf dem Apothekertag werden
Weitere digitale Dienste
In weiteren Anträgen sprechen dieselben Antragsteller Aspekte der Digitalisierung an, die über das E-Rezept hinausgehen. Sie fordern, den Fokus „auf den digitalen Ausbau der Prozesse der Arzneimitteltherapiesicherheit zu richten“. Eine singuläre Betrachtung des E-Rezeptes als Transportweg sei dagegen abzulehnen. Außerdem solle der Gesetzgeber „die digitalen Dienste Arzneimitteltherapiesicherheit und elektronische Verschreibungen“ gesetzlich definieren. Sie sollten allen Bürgern offenstehen, nicht nur den GKV-Versicherten. Dabei beziehen sich die Antragsteller auf eine Mitteilung der Europäischen Kommission vom 25. April 2018 zur europaweiten Einführung elektronischer Verschreibungen und weiterer digitaler Dienste. Diese Initiative sei aufmerksam zu verfolgen, denn die Europäische Kommission verneine darin den subsidiären Anspruch auf nationale digitale Lösungen, speziell im Arzneimittelbereich, erklären die Antragsteller in ihrer Begründung. Daraufhin erscheine die in Deutschland derzeit vorgesehene Plattformlösung für GKV-Versicherte widersprüchlich. Mindestens die AMTS-Daten müssten allen Bürgern zur Verfügung stehen, erklären die Antragsteller.
Daneben gibt es Anträge zu folgenden weiteren Aspekten der Digitalisierung:
- Die Architektur des E-Rezept solle einen obligaten Kommunikationskanal für den Informationsaustausch zwischen Ärzten und Apothekern vorsehen.
- Gemeinsam mit anderen Heilberufen sollten weitere Nutzanwendungen für die Telematikinfrastruktur gestaltet werden.
- Die ABDA-Datenbank solle so weiter entwickelt werden, dass sie einen Standard setzt.
- Bei der Digitalisierung des Medikationsmanagement solle das Potenzial der Künstlichen Intelligenz im Hinblick auf die effiziente Nutzung in der Apotheke geprüft werden.
Digitalisierung in der Praxis
Neben vielen Gedanken zu weitreichenden Perspektiven sind bei der Digitalisierung auch viele praktische Probleme zu lösen. Um den Nachweis über die Approbation bei der Erstellung von Heilberufeausweisen zu gewährleisten, spricht sich die Apothekerkammer Berlin für ein Zentralregister aller Apotheker aus. Die Apothekerkammer Nordrhein fordert, Digitalisierung und Versorgung im Einklang zu halten. Dafür solle den Apothekerkammern eine „Leitlinienkompetenz“ zur Versorgungsqualität übertragen werden. Die Kammern sollten die Qualitätsparameter der Versorgung und die Teilhabe daran festlegen, heißt es im Antrag. Doch vermutlich ist das Thema Digitalisierung noch größer. Darum beantragen die Berliner Apothekerin Dr. Kerstin Kemmritz und weitere Antragsteller ein Projekt mit dem die Möglichkeiten, Chancen und Risiken telepharmazeutischer Anwendungen evaluiert werden sollen.
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