NDMA-Kontamination

Staatsanwaltschaften ermitteln zu Valsartan-Verunreinigungen

Karlsruhe - 05.09.2018, 17:50 Uhr

Nach Informationen von DAZ.online ermitteln gleich mehrere Staatsanwaltschaften in Deutschland wegen der Verunreinigungen des Blutdrucksenkers Valsartan mit dem wahrscheinlich krebserregenden Stoff NDMA. (s / Foto: Imago)

Nach Informationen von DAZ.online ermitteln gleich mehrere Staatsanwaltschaften in Deutschland wegen der Verunreinigungen des Blutdrucksenkers Valsartan mit dem wahrscheinlich krebserregenden Stoff NDMA. (s / Foto: Imago)


Staatsanwaltschaft: Hersteller muss prüfen, nicht Vertreiber

Wie sieht es in Bezug auf Produkte der Firma Ratiopharm aus? Die Staatsanwaltschaft Ulm prüft derzeit, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten, sagt ein Sprecher – der zu möglichen Beschuldigten jedoch keine Angaben machen möchte. Unklar sei allerdings, inwiefern Vertreter deutscher Generikafirmen überhaupt strafrechtlich belangt werden können. Sein derzeitiger Kenntnisstand sei, dass diese womöglich ihre Arzneimittel nicht auf unerwartete Verunreinigungen, etwa mit NDMA, prüfen müssten. „Diese Verpflichtung trifft den Hersteller, nicht den Vertreiber“, sagt der Sprecher – und meint mit „Hersteller“ den chinesischen Wirkstofflieferanten Zhejiang Huahai Pharmaceutical.

Dieser müsse Änderungen beim Ablauf der Herstellung bei den Behörden anzeigen, was anschließend geprüft werde – wie etwa bei der Europäischen Aufsichtsbehörde EDQM. Hierauf könnten sich die Generika-Hersteller möglicherweise berufen, um nicht für die Verunreinigungen verantwortlich gemacht zu werden. 

Die für Henning Arzneimittel örtlich zuständige Staatsanwaltschaft Wiesbaden führt derzeit keine Ermittlungsverfahren in Sachen Valsartan durch, erklärt ein Sprecher. Angesprochen auf die Frage, ob beispielsweise in Bezug auf Produkte von AAA-Pharma Ermittlungen laufen, erklärt auch die Staatsanwaltschaft Stuttgart, dass keine derartigen Verfahren anhängig sind.

Derweil beginnen mehrere Anwaltskanzleien, betroffene Patienten anzusprechen, um sie juristisch zu beraten und zu vertreten. Teils werden zu diesem Zweck eigene Webseiten angelegt. Eine Kanzlei in Freiburg hält am morgigen Donnerstagabend eine Informationsveranstaltung ab. Neben Informationen über das Medikament sowie den Rückruf wollen die Fachanwälte für Medizinrecht einen Überblick über die Rechte betroffener Patienten geben – so etwa zu Auskunftsrechten gegenüber Pharmafirmen oder auch zu Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen bereits erkrankter Personen.



Hinnerk Feldwisch-Drentrup, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


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3 Kommentare

Leider ...

von Kritiker am 09.09.2018 um 5:16 Uhr

... scheinen die Staatsanwaltschaften nicht viel in der Hand zu haben.

Auf Basis der zZ öffentlich bekannten Informationen würde ich mich wundern, wenn Verantwortlichen der Generikabranche schwere Straftaten nachgewiesen werden können.

Die Gesetzgebung war im Arzneimittel bereich (wie in anderen Bereichen) ganz einfach schlampig.

Die Wahrscheinlichkeit, dass es zur positiven Veränderung kommt, erscheint leider sehr gering. Die Bundesregierung ist ja nicht einmal zur Schaffung von den aktuellen Gegebenheiten Rechnung tragenden Einwanderungs- und Ausländerrecht in der Lage. Die Missstände Verbleib von Gefährdern/Schwerkriminellen im Land und Abschiebung sozial integrierter Ausländer sind lange bekannt. Jedoch sind keine ernsthaften Bemühungen der Bundesregierung erkennbar, dies ändern zu wollen.

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Valsartan

von Hans-Martin Scheil am 05.09.2018 um 20:26 Uhr

Zum Thema Valsartan haben wir jetzt für Betroffene und Interessenten eine Facebook-Gruppe mit dem Namen "Valsartan-Skandal" eingerichtet. Hier der Link: https://www.facebook.com/groups/242178453170238/

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Staatsanwaltschaften ermitteln

von HP Müller am 05.09.2018 um 19:50 Uhr

Es gibt keine Behörde, die dem chinesischen Wirkstoffhersteller erlaubt hätte, sein Produkt mit DMNA anzureichern.
Der Hersteller des Fertigarzneimittels hat gem. § 11 AMWHV durch Prüfungen vor Ort (also in diesem Fall in China) sicherzustellen, dass die Wirkstoffherstellung ordnungsgemäß erfolgt. Dies geschieht aber nach den diversen Einlassungen des Pharmaexperte Prof. Veit nicht, weil der AM-Hersteller keinen Zugang zu den Herstellungsdokumenten des chinesischen Wirkstoffherstellers hätte.

Das ist noch dreister als als die Argumentation im VW-Abgas Skandal. Dort hat man sich immerhin nicht getraut zu behaupten, "die Motoren seien eine black-box" für den Hersteller. Beim Valsartan wird aber genau das gemacht. Wir wissen nichts über den Hauptbestandteil unseres Arzneimittels, wird hier frech von Pro Generika behauptet.

Wer aber irgendeinen billigen Dreck aus China in sein Arzneimittel rührt, ohne zu Wissen was in China abläuft, nimmt billigend in Kauf, bedenkliche Arzneimittel in den Verkehr zu bringen, und das ist strafbar.

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