Widerruf der Betriebserlaubnis

Lügen helfen Apothekerin nicht weiter

Berlin - 06.09.2018, 14:30 Uhr

Einer Apothekerin aus Schleswig-Holstein wurde die Betriebserlaubnis für zwei Apotheken entzogen, weil sie mehrfach gegen Apothekenvorschriften verstoßen und zudem die Aufsicht angelogen hat. (j/Foto: Imago)

Einer Apothekerin aus Schleswig-Holstein wurde die Betriebserlaubnis für zwei Apotheken entzogen, weil sie mehrfach gegen Apothekenvorschriften verstoßen und zudem die Aufsicht angelogen hat. (j/Foto: Imago)


Verfallene Ausgangsstoffe, BtM in der Sammelbox und zweifelhafte Rezeptbelieferungen

Doch damit nicht genug. Im Dezember 2017 und Januar 2018 fanden in beiden Apotheken zudem anlassbezogene Revisionen statt. Dabei gab es einiges zu bemängeln: Unter anderem wurde festgestellt, dass eine Vielzahl der Ausgangsstoffe verfallen, aber nicht abgesondert waren, Ausgangstoffe ungeprüft verwendet wurden und Prüfgeräte zur Identitätsprüfung von Ausgangsstoffen nicht vorrätig waren. Zudem gab es Betäubungsmittelfehlbestände, da diese zum Teil nicht in dem dafür vorgesehenen Tresor gelagert, sondern zufällig in einer Sammelbox gefunden wurden. Es zeigte sich auch, dass Betäubungsmitteln aufgrund fehlerhaft ausgefüllter Betäubungsmittelrezepte an eine Arztpraxis abgeben wurden. Weiterhin bemerkte die Aufsicht, dass ein Arzneimittel, obwohl es bereits in der Apotheke abgerechnet wurde, an den Großhandel zurückgeben wurde. Ferner waren Kassenrezepte mit Rabatt-Arzneimitteln bedruckt und abgerechnet, jedoch Arzneimittel anderer Hersteller abgegeben worden. Auch Impfstoffe wurden ohne gültige Verordnung an eine Arztpraxis abgeben – und damit ist die Liste der Verstöße noch nicht vollständig.

Ansehen des Apothekerberufs beeinträchtigt

Die Apothekerin erklärte zwischen den Revisionen zwar, die Mängel abgestellt zu haben. Die Aufsicht fand anschließend aber wieder neue oder auch schon bekannte. Im Juli 2018 widerrief die Behörde sodann die Betriebserlaubnis für die beiden Apotheken, weil die Apothekerin nicht mehr die erforderliche Zuverlässigkeit zum Betrieb einer Apotheke besitze. Sie habe mehrfach gegen die Grundpflichten eines Apothekers verstoßen und durch ihr Verhalten sowohl das Vertrauen der Bevölkerung missbraucht als auch die Gesundheit der Patienten gefährdet. Zudem habe die Überprüfung ein unlauteres Vorgehen bei der Abrechnung gegenüber Krankenkassen ergeben und das Ansehen des Apothekerberufes in der Öffentlichkeit sei durch das Verhalten der Antragstellerin beeinträchtigt.

Die Apothekerin legte Widerspruch ein und wehrte sich zudem mit einem Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz bei Gericht gegen die Anordnung des sofortigen Vollzugs des Bescheids. Sie erklärte, einige der Vorwürfe seien nicht gravierend, andere seien abgestellt worden. Es habe Versehen ihrer Mitarbeiter gegeben, die aber Einzelfälle seien. Künftig werde so etwas nicht mehr vorkommen – mit ihrem Personal habe sie bereits gesprochen. Außerdem reichten die Bußgeldbescheide, um sie zum rechtmäßigen Handeln zu bewegen.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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