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„Datenklau“-Prozess
Bellartz-Anwalt will Daniel Bahr als Zeugen
Der Prozess um den mutmaßlichen „Datenklau“ aus dem Bundesgesundheitsministerium zieht sich in die Länge. Das Gericht ist derzeit damit beschäftigt, die zahlreichen Anträge der Verteidigung des Angeklagten Ex-ABDA-Pressesprechers Thomas Bellartz abzuarbeiten. Am heutigen Montag hat es wieder acht Anträge abgelehnt – anschließend hat Bellartz-Anwalt Carsten Wegner den nächsten gestellt: Er will den früheren Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr als Zeugen befragen.
Am heutigen 26. Verhandlungstag im Strafprozess gegen den Apotheke-Adhoc-Herausgeber und Ex-ABDA-Sprecher Thomas Bellartz, und den früher für das Bundesgesundheitsministerium (BMG) tätigen Systemadministrator Christoph H., hat das Gericht acht Beschlüsse gefasst. Es ging um diverse Anträge, die Bellartz‘ Anwalt Carsten Wegner im Verlauf der vergangenen Monate gestellt hat, und die nun nach und nach abgearbeitet werden. Im Fokus standen erneut vor allem Anträge, weitere Zeugen zu laden. Wegner wollte verschiedene Vertreter der Polizei und der Staatsanwaltschaft, darunter auch den Sitzungsvertreter des gegenwärtigen Prozesses, Roland Hennicke, befragen. Das Gericht lehnte jedoch abermals sämtliche Anträge ab. Die Tatsachen, die sie bezeugen sollten, sind zur Überzeugung des Gerichts bereits hinreichend bewiesen, etwa durch die Vernehmung des leitenden Ermittlers in diesem Verfahren, der insgesamt drei Mal vor Gericht erschienen war. Überdies seien die weiteren Beweiserhebungen für die Schuld- und Rechtsfolgefrage nicht erheblich.
„Datenklau“-Verfahren
Bellartz-Prozess
Auch sonst kommt das Verfahren kaum voran. Die Verteidiger wiederholen stets aufs Neue ihre Einschätzung, dass ihren Mandanten nichts anzulasten ist. Vorgeworfen wird Bellartz und H., zwischen Anfang 2009 und Ende 2012 Daten von Staatssekretären und aus dem Apotheken-Fachreferat des BMG ausgespäht zu haben und damit auch gegen Strafvorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes verstoßen zu haben. Bellartz soll H. dafür bezahlt haben, dass dieser ihm die politisch brisanten Mails besorgte. Von den ursprünglich 40 angeklagten Fällen werden mittlerweile zwar nur noch zwei weiter verfolgt. Aber hier bleibt das Gericht dran.
H.'s Verteidiger: Straftatbestand nicht erfüllt
Die Verteidigerin von H., Diana Nadeborn, ging am heutigen Montag auf verschiedene Aktenvermerke der Polizei in dem Verfahren ein, die aus ihrer Sicht zeigen, dass der Straftatbestand des Ausspähens von Daten (§ 202a StGB) nicht erfüllt sein kann: So lasse sich nicht belegen, wo die auf USB-Sticks von H. sichergestellten Mails, ihren Ursprung haben – es sei nur klar, dass es sich um Kopien handele. Tatobjekt, so die Anwältin, könnten aber nur Originaldaten sein. Zudem wies sie erneut darauf hin, dass viele Mails an unterschiedlichen Orten gespeichert waren – und selbst auf die persönlichen Laufwerke hätten die Administratoren Zugriff gehabt. Eine Zugangssicherung hätte H. also nicht überwinden müssen. Doch genau das sieht der Tatbestand des § 202a StGB vor. Es handele sich hier um eine Gesetzeslücke, die auch geplant sei: Der Straftatbestand biete eben keinen wirksamen Schutz gegen Betriebsspionage durch eigene Mitarbeiter.
Anwalt Wegner erklärte abermals, dass bei seinem Mandanten keine Mails oder sonstigen Schriftstücke aus dem BMG gefunden wurden und kritisierte den Ablauf des gesamten Verfahrens. Vom Gericht erbat er einen Tatsachenhinweis, wo Artikel bei Apotheke Adhoc veröffentlicht worden seien, die sich auf Informationen stützten, die nicht auch anderweitig bekannt waren. Zudem beantragte er, Daniel Bahr als Zeugen zu laden. Der FDP-Politiker war in der Zeit der Tatvorwürfe zunächst Staatssekretär im BMG, ab Mai 2011 dann selbst Bundesgesundheitsminister. Er soll sich unter anderem dazu äußern, ob es Mitarbeitern des BMG 2012 nicht gestattet war, private und berufliche Mails zu mischen.
Der Vorsitzende Richter kündigte für den nächsten Verhandlungstermin am 26. September an, mindestens einen weiteren Beschluss zu verkünden – Wegner wird dann noch mindestens einen weiteren Antrag verlesen. Derzeit sind noch vier Termine bis Mitte November anberaumt. Man darf gespannt sein, ob das Gericht bis dahin alle Anträge abgearbeitet hat und ein Urteil sprechen kann.
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