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Zeitungsbericht
2017: Kassen gaben 10,5 Millionen Euro für Homöopathie aus
Die Diskussionen rund um die Apothekenpflicht und die Erstattung von Homöopathie flammen derzeit wieder auf. Im Streit um die Satzungsleistungen der Kassen berichtet die Stuttgarter Zeitung nun über spannende Zahlen: Dem Bericht zufolge haben die Kassen, die ihren Versicherten solche Angebote machen, im vergangenen Jahr insgesamt 10,5 Millionen Euro für die Homöopathie ausgegeben. Die Zahl der Kritiker in der Politik und im Kassenlager mehrt sich demnach.
Homöopathika gehören grundsätzlich nicht zum Leistungskatalog der GKV. Ausnahmen sind – wie bei allen OTC-Verordnungen – Rezepte für Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr und das Vorliegen einer „Ausnahmeindikation“, die der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) festlegt. Dann gibt es für die Kassen aber noch die Möglichkeit, den Versicherten (auch Erwachsenen), im Rahmen einer Satzungsleistung individuelle Erstattungsangebote zu machen. Zahlreiche Krankenkassen nutzen diese Möglichkeit und haben die unterschiedlichsten Erstattungsmuster erarbeitet, mit denen nicht selten Marketing betrieben wird.
Genau diese Programme stehen aber im Zentrum der Kritik: Die Gegner der Homöopathie fordern seit Jahren, dass die Kassen – auch im Rahmen ihrer Satzungsleistungen – nur noch Präparate erstatten dürfen, für die es einen eindeutigen Wirksamkeitsnachweis gibt. Wie viel die Kassen aber insgesamt für die Homöopathie ausgaben, das war bislang nicht bekannt. Bislang lagen lediglich Studien und Schätzungen darüber vor, wie hoch die Gesamtausgaben bei allen Kassen in diesem Bereich sind. Das zum Spiegel-Verlag gehörende Magazin „Bento“ hatte beispielsweise bei vier großen Kassen nachgefragt, wie viel sie für Homöopathika ausgeben – und keine konkrete Antwort erhalten. Die Ausgaben lägen im „Promillebereich“, erklärte demnach beispielsweise die TK.
Die Stuttgarter Nachrichten hingegen berichten nun aus einem Papier des Bundesgesundheitsministeriums, aus dem konkrete Zahlen über alle Kassenarten hinweg genannt werden sollen. Demnach wurden etwa eine Million „Verordnungen“ zu Lasten der GKV ausgestellt, die ein Gesamtvolumen von rund 10,5 Millionen Euro gehabt hätten. Fraglich ist allerdings, ob damit nur die „echten“ Verordnungen – also beispielsweise für Kinder – gemeint sind, oder ob diese Zahlen schon die Erstattungen im Rahmen der Satzungsleistungen beinhalten.
Hersteller vs. Politik und Kassen
Die Stuttgarter Zeitung hatte zuletzt vermehrt über den Streit um die Homöopathie berichtet. Beispielsweise sprach sich G-BA-Chef Josef Hecken in einem Artikel gegen die Erstattung aus. Hecken erklärte nun erneut: „Wenn die Hersteller mit der gefühlten Evidenz bei den Patienten argumentierten“, könne man auch die Erstattung einer „katholischen Pilgerfahrt nach Lourdes“ durch die Kassen beantragen.
In einem Interview mit dem Gesundheitsmagazin „Medwatch“ hatte sich zuletzt auch Martin Litsch, Chef des AOK-Bundesverbandes, skeptisch in Sachen Homöopathie-Erstattung ausgesprochen. Die Stuttgarter Zeitung zitiert nun auch den CDU-Politiker Erwin Rüddel, der auch Vorsitzender des Gesundheitsausschusses ist: „Wenn der Nutzennachweis fehlt, kann ein Medikament auch nicht von der Kasse bezahlt werden.“
Verständlicherweise wehren sich die Hersteller gegen diese Attacken. In dem Bericht erklärt ein Sprecher der Deutschen Homöopathie-Union, dass die Homöopathie bei richtigem Einsatz „den Therapie-Erfolg bei einer Vielzahl von Erkrankungen unterstützen“ könne. Auch der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller verteidigt sowohl die Kassen-Programme als auch die Apothekenpflicht von Homöopathika. Im vergangenen Jahr betonte der Verband in einem Papier beispielsweise die hohe pharmazeutische Qualität und Unbedenklichkeit wie auch die Bedeutung der Apothekenpflicht.
Hennrich: Keine Registrierung mehr für Homöopathika
Der CDU-Arzneimittelexperte hat nun einen „Kompromissvorschlag“ präsentiert: Er wolle gesetzlich klarstellen, dass die Kassen Arzneimittel der besonderen Therapierichtung nur erstatten dürfen, „wenn diese in einem förmlichen Zulassungsverfahren ihre Wirksamkeit nachgewiesen haben“. Die Möglichkeit der Registrierung, für die der Nachweis der bloßen Unbedenklichkeit ausreicht, würde demnach wegfallen.
7 Kommentare
Im Ernst...
von Pharmi am 25.09.2018 um 11:53 Uhr
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AW: Im Ernst
von Karl Friedrich Müller am 25.09.2018 um 13:28 Uhr
AW: Im Ernst
von Hans am 25.09.2018 um 14:10 Uhr
AW: Im Ernst
von RPGNo1 am 25.09.2018 um 16:09 Uhr
AW: Im Ernst
von Pharmi am 26.09.2018 um 23:47 Uhr
AW: Im Ernst
von Pharmi am 27.09.2018 um 0:07 Uhr
AW: Im Ernst
von RPGNo1 am 27.09.2018 um 14:39 Uhr
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