Brandenburger Arzneimittelskandal

Lunapharm-Proben ohne Mängel: Entwarnung auf ganzer Linie?

Berlin - 27.09.2018, 17:00 Uhr

Bei Lunapharm können derzeit keine Medikamente bestellt werden. ( r / Foto: Imago)

Bei Lunapharm können derzeit keine Medikamente bestellt werden. ( r / Foto: Imago)


In der vergangenen Woche kamen die Arbeiten der Lunapharm-Taskforce zum Abschluss. Fast alle Analyseergebnisse der Lunapharm-Arzneimittelproben liegen vor. Bis auf ein Arzneimittel, dessen Haltbarkeitsdatum bereits überschritten war, waren die Proben einwandfrei. Kann eine Gesundheitsgefahr für die betroffenen Patienten nun ausgeschlossen werden?

Die Aufklärung der sogenannten „Lunapharm-Affäre“ macht langsame Fortschritte. So hat die Experten-Taskforce, die im Juli vom Brandenburger Gesundheitsministerium mit der Aufklärung beauftragt wurde, ihre Arbeit offiziell beendet. Im finalen Abschlussbericht wurden auch die Analyseergebnisse der bisher 36 untersuchten Lunapharm-Proben ausgewertet, die zwischen dem 22. Juli und 30. August 2018 sichergestellt wurden. 

Analyse der restlichen Proben folgt

Der in Mahlow ansässige Pharma-Händler Lunapharm soll mutmaßlich in Griechenland oder anderen europäischen Ländern gestohlene Krebsmedikamente in Verkehr gebracht haben. Unter den beschlagnahmten Lunapharm-Arzneimitteln befanden sich auch temperaturempfindliche Biologika. Die Untersuchungen sollen einen Hinweis darauf geben, inwieweit deren Wirksamkeit durch einen möglicherweise unsachgemäßen Transport beeinträchtigt sein könnte.

Insgesamt wurden 39 Packungen sichergestellt. Drei davon – je eine Probe der Arzneimittel Lucentis®, Avastin® und MabThera® – verblieben zunächst beim Landeskriminalamt Brandenburg. Inzwischen hat die Staatsanwaltschaft Potsdam nach eigenen Angaben veranlasst, diese verbleibenden drei Proben ebenfalls analysieren zu lassen. Wann die Ergebnisse hierzu vorliegen, ist derzeit noch nicht bekannt. 



Dr. Bettina Jung, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online
redaktion@daz.online


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3 Kommentare

Ohne Mängel??!

von Gunnar Müller, Detmold am 29.09.2018 um 6:43 Uhr

Falsch, Euer Ehren! Ein gestohlenes Arzneimittel hat den Vertriebsweg verlassen, ist somit ein gefälschtes Arzneimittel und damit nicht verkehrsfähig.
Und wer mit solchen dennoch Handel treibt, dem empfehle ich einen Blick ins AMG (§§ 4, 5, 8, 47) – und vor allem in die Strafbestimmungen des dortigen § 95.

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AW: Ohne Mängel

von Dr. Andreas van de Valk am 07.10.2018 um 18:24 Uhr

Ach ja. Wenn denn das AMG die richtige Rechtsgrundlage wäre.

Nach einem Kurzurlaub hatte ich ePost vom BfArM: Es liegen uns keine Dokumente für den Nachweis gestohlener Medikamente vor. Wenden Sie sich an das LAVG Brandenburg Dezernat G3 ...

Und nun? Welcher schlaue Spruch kommt jetzt?

Sehr ordentlich neben der Sache

von Dr. Andreas van de Valk am 27.09.2018 um 19:57 Uhr

Auf den Rechnungen der griechischen Apotheke war der von ihr beauftragte Logistiker vermerkt. In ca. 95% der Fälle war dies wohl DHL.

Da die EMA bereits im August 2017 die Akten geschlossen hatte, war doch die Frage hinsichtlich wirksam oder unwirksam im Juli 2018 lange erledigt.

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