Warnung des Landesuntersuchungsamtes Rheinland-Pfalz

Schlankheitsmittel „Minimal By falonfon“ enthält Sibutramin

Stuttgart - 02.10.2018, 17:00 Uhr

Das Schlankheitsmittel „Minimal By falonfon“ enthält anscheinend nicht deklariertes Sibutramin. (m / Foto: LUA)

Das Schlankheitsmittel „Minimal By falonfon“ enthält anscheinend nicht deklariertes Sibutramin. (m / Foto: LUA)


Das Landesuntersuchungsamt (LUA) Rheinland-Pfalz warnt vor dem Schlankheitsmittel „Minimal By falonfon“. Es enthält den Wirkstoff Sibutramin, der früher als Mittel gegen Adipositas eingesetzt wurde, dessen Zulassung aber wegen gravierender Nebenwirkungen ruht. Deklariert ist die Substanz allerdings nicht. Wo das Schlankheitsmittel herkommt, ist laut LUA fraglich, möglicherweise aus Thailand, heißt es.

Das Landesuntersuchungsamt (LUA) Rheinland-Pfalz hat in einem Schlankheitsmittel namens „Minimal By falonfon“ Sibutramin nachgewiesen. Wie die Behörde mitteilt, habe das Mittel keine deutsche Kennzeichnung. Wofür die Kapseln gedacht sind, verrate die Packung dennoch: Auf Englisch stehe dort „let be slim“ [sic!]. Der Wirkstoff Sibutramin sei nicht deklariert, so das LUA.

Die Behörde vermutet, dass das Präparat aus Thailand stammt und über das Internet bestellt wurde. Beschlagnahmt wurde es dann vom Zoll bei der Einfuhrkontrolle. Auffällig bei der Laboranalyse sei gewesen, dass die Sibutramingehalte in den einzelnen Kapseln stark schwanken, heißt es. Laut LUA ist das ein Hinweis auf sehr zweifelhafte Produktionsbedingungen.

Zulassung ruht wegen starker Nebenwirkungen

Sibutramin war früher als Appetitzügler zugelassen (Handelsname: Reductil). Der Wirkstoff gehört zur Gruppe der selektiven Serotonin- und Noradrenalin- Reuptake Inhibitoren (SSNRI). Die Substanz wirkt appetithemmend und verstärkt das Sättigungsgefühl. Es wird diskutiert, ob neben der Wiederaufnahmehemmung der Neurotransmitter die Erhöhung der Thermogenese auch an der Wirkung beteiligt ist. Die These ist aber umstritten.

Sibutramin wurde ursprünglich als Antidepressivum entwickelt, in dieser Indikation aber nicht untersucht oder zugelassen. Aufgrund der erheblichen Nebenwirkungen ruht die Zulassung der Sibutramin-haltigen Arzneimittel seit 2010. Bei Produkten mit Sibutramin handelt es sich daher um nicht zugelassene Arzneimittel, die in Deutschland nicht verkauft werden dürfen. Der Handel mit solchen Mitteln ist nach dem Arzneimittelgesetz eine Straftat, die mit einer Freiheits- oder mit einer Geldstrafe geahndet werden kann.

Sibutramin wird aber immer wieder in Schlankheitsmitteln, vor allem aus dem Internet, nachgewiesen. Deklariert ist es in der Regel nicht. Erst vergangenes Jahr warnte ebenfalls das Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz vor dem Schlankheitsmittel „Slimix – Green coffee bean extract“, das neben Sibutramin noch Phenolphthalein enthielt.

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Eine weitere Gruppe, in der oft undeklarierte Wirsktoffe, wie Sildenafil oder Derivate davon, nachgewiesen werden, sind Potenzmittel. Im Jahr 2016 hatte das LUA in dem Potenzmittel „Black 3K“ Desmethylcarbodenafilein, ein Sildenafil-Derivat, nachgewiesen. Auch hier war die Substanz auf der Verpackung nicht deklariert. Die schwarzen Kapseln wurden als Naturprodukt beispielsweise aus Zimtrinde, Ginseng- oder Süßholzwurzel angepriesen.


Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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