Was sind die Rahmenvorgaben für Arzneimittel?
Die Kassenärzte und der GKV-Spitzenverband verhandeln jedes Jahr bis Ende September für das Folgejahr ein voraussichtliches Ausgabenvolumen für Arzneimittel und Heilmittel. Die sogenannten Rahmenvorgaben sind also eine Zielvereinbarung. Bei Überschreitung der Ausgaben drohen den Ärzten Vergütungsabzüge, bei Unterschreitung sind gesetzlich Boni vorgesehen. Die auf Bundesebene verhandelten Werte müssen nun bis Ende November in den regionalen Verhandlungen zwischen den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und Landesvertretern der Kassen konkretisiert werden – je nach Arzneimittel- und Behandlungsbedarf. Als Grundlage des Ausgabenvolumens dienen verschiedene Aspekte, etwa die Zahl und Altersstruktur der Versicherten, die Preisentwicklung und der Einsatz innovativer Arzneimittel. Einige dieser Faktoren werden auf Bundesebene ausgehandelt, andere auf Landesebene.
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.