Post für Jens Spahn

Sehr geehrter Herr Minister!

09.10.2018, 20:00 Uhr

Dr. Christian Rotta, Geschäftsführer des Deutschen Apotheker Verlags, hat einen Brief an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn geschrieben. (Bild: jcomp / stock.adobe.com)

Dr. Christian Rotta, Geschäftsführer des Deutschen Apotheker Verlags, hat einen Brief an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn geschrieben. (Bild: jcomp / stock.adobe.com)


Kurz vor der Rede von Bundesundheitsminister Jens Spahn (CDU) steht eigentlich nur eines fest: dass nichts feststeht. Auch zwei Jahre nach dem EuGH-Urteil zur Rx-Preisbindung ist weiterhin alles zwischen einem Rx-Versandverbot und einer teilweisen Aufhebung der Preisbindung auch für deutsche Apotheken drin. Dr. Christian Rotta, Geschäftsführer des Deutschen Apotheker Verlags und Mitglied der DAZ-Redaktion, hat sich dazu entschlossen, Spahn in einem Brief daran zu erinnern, um was es geht: das Beibehalten einer qualitativ hochwertigen Arzneimittelversorgung durch die Apotheke vor Ort.

Sehr geehrter Herr Minister,

wir sind ja alle gespannt wie ein Flitzebogen (den wir natürlich nicht auf Sie richten): Welche Antwort werden Sie uns auf dem Münchner Apothekertag zur nunmehr fast zwei Jahre alten EuGH-Entscheidung geben können, in der die Geltung der Arzneimittelpreisverordnung für ausländische Versandapotheken außer Kraft gesetzt wurde?

Etliche von uns bezeichnen dieses Judikat als hanebüchen, manche gar als „Schandurteil“. Diese Wortwahl mag für Sie etwas degoutant klingen, aber so empfinden wir es tatsächlich, wenn eine Handvoll Richter mit selektiv-getrübtem Blick auf die Arzneimittelversorgung der Bevölkerung ihre Halbwahrheiten, lobbygeprägte Botschaften und abenteuerliche Schlussfolgerungen in juristischem Gewande zum Besten geben. Sie merken: Bei uns sitzt der Stachel frappanter Unkenntnis und mangelnder Wertschätzung pharmazeutischer Leistungen, die durch das Urteil wabern, tief.

Aber vergessen wir kurze Zeit die Vergangenheit. Lassen Sie uns den Blick nach vorne richten, zumal der Grundtenor des Luxemburger Urteils bei Ihnen und anderen Gesundheitspolitikern ja auf nahezu einhellige Ablehnung gestoßen ist und auch von Juristen gnadenlos auseinander genommen wurde. Gefreut haben sich über den Luxemburger Paukenschlag eigentlich nur die üblichen Verdächtigen und „kreativen Zerstörer“ unseres bestehenden Systems einer flächendeckenden Arzneimittelversorgung – frei nach dem zynischen Motto: Zuerst müssen wir mit der Verwässerung der Arzneimittelpreisverordnung das Netz bestehender Vor-Ort-Apotheken durchlöchern, um dann samaritergleich die Notwendigkeit des Arzneimittelversandhandels propagieren zu können.

Dies vorausgesetzt, sehr geehrter Jens Spahn, erhoffen und erwarten wir sehnsüchtigst, dass Sie uns in München gesetzgeberische Maßnahmen präsentieren, welche die berühmten Spieße bei ausländischen Arzneimittelversendern und inländischen Apotheken wieder gleich lang werden lassen. Uns ist es ernst und unsere Erwartungen an Sie sind groß. Daran ändert auch der Umstand nichts, dass unsere Standesvertretung in Berlin in den letzten Wochen bei dem Thema auf Tauchstation gegangen ist, sich selbst ein Schweigegelübte auferlegt hat und sogar die Online-Petition unseres engagierten Kollegen Christian Redmann nicht unterstützte. Aber da wissen Sie selbst sicher mehr als wir (Apropos: Schade, dass Sie sehr kurzfristig ein Interview mit uns abgeblasen haben. Welcher Klein-Geist steckte da denn dahinter?).

Gespannt sind wir auch, wie Sie mit Ihrem ganz persönlichen Dilemma umgehen, dass Sie der Koalitionsvertrag zu etwas verpflichtet, für was Sie persönlich keinerlei Sympathie hegen: Sie sind kein Freund des Rx-Versandhandelsverbots – das wissen wir und verkneifen uns, Sie dabei als bloßes Opfer der Einflüstereien Ihres alten Kumpels Max M. zu sehen. Nein, dies wäre zu simpel. Sie haben auch hier, wenn wir Sie richtig einschätzen, Größeres im Sinn: Digitalstrategie heißt das ubiquitäre Zauberwort, ohne das heute kaum eine Politikerrede auskommt. Das mag – etwas heruntergekocht – im WWW–Entwicklungsland Deutschland ja auch durchaus seine Berechtigung haben, hat jedoch mit der preisrechtlichen Wiederherstellung der gleich langen Spieße nichts zu tun (zumindest so lange Pillen nicht aus dem 3-D-Drucker oder dem heimischen PC kullern). Seit dem EuGH-Urteil geht es nämlich allein um die Wiederherstellung der Gleichbehandlung von Vor-Ort-Apotheken und Unternehmen, die das höchst traditionelle Geschäft des Versandhandels („Neckermann macht’s möglich“) betreiben und bei denen allenfalls der Bestellweg digital ist. Und hier ist die spannende Frage, welche Mittel und Wege im Lichte (oder besser: im Schatten) der EuGH-Entscheidung geeignet sind, die preisrechtliche Privilegierung ausländischer Versandapotheken zu beseitigen. Ein generelles nationales Versandhandelsverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel wäre dabei ordnungspolitisch und zur Sicherung einer flächendeckenden Arzneimittelversorgung das optimale Mittel der Wahl. Das wissen wir spätestens seit dem May/Bauer-Dettling-Gutachten zum Thema.

Nicht auszuschließen ist freilich, dass Sie, sehr geehrter Minister, im Gleichklang mit den interessengeleiteten Freunden des Versandhandels dagegen rechtliche Bedenken ins Feld führen. Besonders plausibel sind solche Einwände allerdings nicht: Bereits 2016 hat der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestags ein solches Rx-Versandverbot in zwei überzeugenden Stellungnahmen sowohl für verfassungsfest als auch für unionrechtskonform erklärt. Wir haben beide Expertisen auf DAZ.online noch einmal allgemein zugänglich gemacht. Auf die ausgerollten Leimruten halbgarer juristischer und zeitlicher (Notifizierungs-)Einwände sollten wir deshalb nicht treten. Schon einmal, nämlich 2003 unter der Ägide Ulla Schmidts, wurde uns weisgemacht, dass es unionsrechtlich geboten sei, in Deutschland den Versandhandel auch mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zuzulassen. Knapp vier Wochen nach der Verabschiedung des entsprechenden Gesetzes im Deutschen Bundestag (und noch vor seinem Inkrafttreten am 1. Januar 2004) entschied der Europäische Gerichtshof das Gegenteil und strafte den vorauseilenden Gehorsam des Deutschen Bundestags Lügen. Deswegen ist Ihre Partei noch heute auf Ulla Schmidt sauer. Dies sollte uns allen, sehr geehrter Herr Minister, eine Lehre sein, zumal die damalige EuGH-Entscheidung immer noch rechtlich einschlägig ist. Das mussten sogar die EuGH-Kollegen in ihrem Urteil vom 19. Oktober 2016 konzedieren.

Lieber Herr Spahn, wie gesagt: Wir sind gespannt. Und vielleicht zaubern Sie ja tatsächlich eine Alternative aus dem Hut, die ebenso wirkungsvoll ist wie ein Rx-Versandhandelsverbot. Wenn dem so ist: Chapeau! Und wenn nicht…? Dann könnte – nicht nur für Sie – der diesjährige Apothekertag etwas turbulenter werden als üblich. Denn so eine Hauptversammlung ist ja (hoffentlich) kein Streichelzoo.

Es grüßt erwartungsfroh Christian Rotta


Dr. Christian Rotta (cr), Geschäftsführer Mediengruppe Deutscher Apotheker Verlag
redaktion@deutsche-apotheker-zeitung.de


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