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Deutscher Apothekertag
Das sind die wichtigsten DAT-Beschlüsse zur Digitalisierung
Dem Thema Digitalisierung war im Antragsbuch des diesjährigen Deutschen Apothekertages (DAT) ein ganzes Kapitel gewidmet. Gesprochen wurde über die Telepharmazie, den Ausbau der Telematikinfrastruktur und die Anbindung der Apotheker daran, das E-Rezept und künstliche Intelligenz. Die ABDA-Wirtschaftsexpertin Claudia Korf überbrachte den Apothekern zudem eine frohe Botschaft.
Im Mai 2018 trafen sich die Delegierten des Deutschen Ärztetages. Der diesjährige Ärztetag war ein besonderer: Schließlich standen Digitalisierungsthemen im Vordergrund. Über die Entscheidung der Mediziner, das Fernbehandlungsverbot teilweise aufzuheben, wird man wahrscheinlich noch jahrelang reden. Nun waren die Apotheker dran: Auf dem Deutschen Apothekertag lagen der Hauptversammlung mehrere Anträge zum Thema vor. Eine bahnbrechende, den Berufsstand verändernde Entscheidung gab es zwar nicht, aber trotzdem einige wichtige Beschlüsse. Hier eine kurze Zusammenfassung:
- Weil sich der Ausbau der Telematikinfrastruktur
(TI), also der Datenautobahn der Digitalisierung im Gesundheitswesen,
verzögert, brachten die Apotheker aus Hessen und Schleswig-Holstein einen
Antrag ein, der fordert, dass die TI-Einführung „beschleunigt“ und mit „aller
Kraft“ verfolgt werden soll. Bei der Diskussion des Antrages ergriff
ABDA-Wirtschaftsexpertin Claudia Korf das Wort und überbrachte den Apothekern
eine frohe Botschaft: Man habe sich mit den Krankenkassen darauf geeinigt, dass
die Erstausstattung der TI, die in der Apotheke installiert werden muss, damit
sich die Apotheken ans Netz anschließen können, von den Krankenkassen finanziert
wird. Konkret geht es um den Konnektor, also ein Gerät, das die Verbindung
herstellt, und um das Kartenlesegerät. DAV-Chef Fritz Becker fügte hinzu, dass
man kurz vor einem Vertragsabschluss stehe. Der oben genannte Antrag wurde
angenommen.
- Der Apothekerverband Schleswig-Holstein, dessen
Chef Peter Froese sich stark im Themenbereich Digitalisierung engagiert,
beantragte, dass es schon bald einen verbindlichen Zeitplan für die Einführung
des E-Rezeptes und des E-Medikationsplans geben soll. Zur Begründung führt der
Verband in seinem Antrag aus, dass insbesondere in den Rechenzentren große
Änderungen anstehen – ein „Systemwechsel von der kapital- und
personalintensiven Scannertechnologie auf die moderne direkte
Datenverarbeitung“. Der Antrag wurde angenommen.
- Die ABDA selbst stellte den Antrag, das E-Rezept „stufenweise“ einzuführen. ABDA-Präsident Friedemann Schmidt verwies auf das bereits gestartete E-Rezept-Projekt der ABDA und das Testprojekt in Baden-Württemberg. In dem Antrag geht es unter anderem um die Kooperation mit der Ärzteschaft, den Softwareanbietern und den Rechenzentren. Vor der kompletten Einführung soll eine Erprobung stattfinden und der DAV erhebt als Gesellschafter der gematik den Anspruch, das Projekt E-Rezept federführend zu managen. Einstimmig angenommen.
Keine Provision für E-Rezepte, digitale Dienste auch für Privatversicherte, KI fürs Medikationsmanagement
- Erneut war es der Verband aus
Schleswig-Holstein, der in Person von Peter Froese vor einer Kommerzialisierung
im Bereich der E-Rezepte warnte. E-Rezepte dürften nicht zu einem „beliebig
handelbaren Gut“ werden. Es dürfe weder Provisionen für die Vermittlung von
E-Rezepten geben noch Vergütungen an Patienten oder Dritte für die
Übermittlung. Froese warnt in seinem Antrag vor „kapitalgetriebenen internationalen
Handelsplattformen“, die bei einer fehlenden gesetzlichen Regelung „makeln“
könnten. Einstimmig durchgewinkt.
- Im Fokus der Digitalisierungsbemühungen wollte
der Apothekerverband Schleswig-Holstein den Gesetzgeber auffordern, die
Bemühungen beim E-Rezept mit der Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) zu
verbinden. Eine singuläre Betrachtung des E-Rezeptes werde abgelehnt. Ebenfalls
einstimmig angenommen.
- Froeses Verband forderte in einem weiteren
Antrag, dass der Gesetzgeber dafür sorgen soll, dass auch PKV-Versicherte an
die digitalen Dienste und die elektronischen Verordnungen angebunden werden
sollen. Eine große Mehrheit stimmte zu.
- Noch ein Antrag aus dem hohen Norden: Der
Gesetzgeber möge dafür sorgen, dass es in der digitalen Infrastruktur einen
„Kommunikationskanal“ geben werde, in dem sich Apotheker und Ärzte
heilberuflich austauschen können. Einstimmig beschlossen.
- Die Apothekerkammer Nordrhein will die
ABDA-Datenbank so weiterentwickeln, dass es auch „digitale Tools“ zur
patientenorientierten Beratung gibt, in denen die Datenbank genutzt wird. Die
digitalen Applikationen sollen dem Apotheker bei der Bearbeitung des
E-Medikationsplans und der Medikationsanalyse bieten.
- Die
Apotheker wollen evaluieren, inwiefern man die künstliche Intelligenz nutzen
kann, um das Medikationsmanagement effizient zu gestalten. Digital-Experte
Froese warnte davor, dass dies andere Konzerne machen könnten, wenn es nicht
die Apotheker machten. Die Hauptversammlung stimmte zu.
- Die Apothekerkammer Berlin will das Bundesgesundheitsministerium
auffordern, ein Zentralregister für Apotheker aufzubauen, das von der
Bundesapothekerkammer geführt wird. Der Antrag landete im Ausschuss.
- Sollten die Apotheker eigene Projekte starten, in denen die Nutzung von Telepharmazie evaluiert wird? Darüber debattierten die Apotheker auf dem DAT sehr kontrovers. Dr. Kerstin Kemmritz aus Berlin beantragte, dass man die Installation eines solchen Projektes „zur Evaluierung der Möglichkeiten, Chancen und Risiken telepharmazeutischer Anwendungen“ starten solle. Kemmritz erklärte, dass sich die Ärzte auf dem Ärztetag schließlich der Telemedizin geöffnet haben, nun seien die Apotheker dran. Froese erklärte, dass der Antrag richtig und wichtig sei. Einzelne Gegensprecher erinnerten an das Hüffenhardt-Projekt von DocMorris. Stefan Fink aus Thüringen warnte davor, nur ein kleines „Projektchen" zu starten und wollte eine tiefgreifendere Diskussion. Der Antrag wurde knapp in den Ausschuss verwiesen.
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