Zwei Jahre nach der kurzen öffnung

Hüffenhardt: Im April 2019 wird wieder vor Gericht verhandelt

Berlin - 19.10.2018, 17:00 Uhr

Erst im kommenden Jahr werden sich wieder Gerichte mit dem DocMorris-Arzneimittelautomaten in Hüffenhardt befassen. (Foto: j /DAZ.online)

Erst im kommenden Jahr werden sich wieder Gerichte mit dem DocMorris-Arzneimittelautomaten in Hüffenhardt befassen. (Foto: j /DAZ.online)


In den vergangenen Monaten war es still geworden um den von DocMorris in Hüffenhardt aufgestellten Arzneimittelautomaten mit Videoberatung. Im Frühjahr 2017 war er für wenige Tage geöffnet – dann intervenierte die Aufsicht. Zudem gab es zivilrechtliche gegen DocMorris. Anfang des Jahres untersagte das Landgericht Mosbach mehrfach den Betrieb des Automaten. Nun steht der Termin für die Berufungsverhandlung: der 10. April 2019.

Von April 2017 bis Anfang 2018 sorgte der Hüffenhardter Arzneimittelautomat für zahlreiche Schlagzeilen: Mit einigem Vorlauf hatte DocMorris in den Räumen einer ehemaligen Apotheke, für die sich kein Nachfolger fand, ein neues Versorgungsmodell praktizieren wollen: Mithilfe einer Videoschaltung zu einem Apotheker der niederländischen Versandapotheke sowie einem großen Kommissionierer sollten die Menschen in der baden-württembergischen Gemeinde mit Arzneimitteln – rezeptfreien wie verschreibungspflichtigen – versorgt werden. Doch schon nach kürzester Zeit ordnete die Behörde die Schließung an. Gegen diese Verfügung vom April 2017 klagt DocMorris vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe – allerdings gibt es dort bis heute keinen Termin. Die erste Jahreshälfte 2019 ist in Aussicht gestellt.

Einen konkreten Termin, wenn auch ebenfalls erst im ersten Halbjahr 2019, gibt es dagegen nunmehr am Oberlandesgericht Karlsruhe. Hier sind insgesamt fünf Berufungsverfahren anhängig. Sie richten sich gegen Urteile des Landgerichts Mosbach. Vier Apotheker – darunter ein Versandapotheker aus NRW – und der Landesapothekerverband Baden-Württemberg hatten nämlich den Zivilrechtsweg gegen DocMorris beschritten und erfolgreich wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche geltend gemacht. Das Gericht befand, dass DocMorris in Hüffenhardt weder eine Apotheke noch einen Versandhandel betreibe. Damit sei die Arzneimittelabgabe unzulässig.Doch der niederländischen Versender wollte auch diese Urteile nicht auf sich sitzen lassen und legte im Februar dieses Jahres Berufung ein.

Wie eine Gerichtssprecherin gegenüber DAZ.online bestätigte, sind für den 10. April 2019 alle fünf am Oberlandesgericht Karlsruhe anhängigen Berufungsverfahren dieses Komplexes terminiert.


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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