Lunapharm und Bottrop

FDP interessiert sich für Arzneimittel- und Apothekenüberwachung

Berlin - 08.11.2018, 12:50 Uhr

Die FDP-Bundestagsfraktion will von der Bundesregierung wissen, ob nicht auch der Bund in den Arzneimittelskandalen in Bottrop und Brandenburg hätte prüfen müssen, ob die Landesbehörden richtig arbeiten. (m / Foto: imago)

Die FDP-Bundestagsfraktion will von der Bundesregierung wissen, ob nicht auch der Bund in den Arzneimittelskandalen in Bottrop und Brandenburg hätte prüfen müssen, ob die Landesbehörden richtig arbeiten. (m / Foto: imago)


Die Arzneimittelskandale rund um die Bottroper Zyto-Apotheke und den Brandenburger Arzneimittelhändler Lunapharm beschäftigen nun immer häufiger auch die Bundespolitik. Die FDP-Bundestagsfraktion hat das Thema nun in einer Kleinen Anfrage aufgegriffen. Die Liberalen beschäftigen sich insbesondere mit der Rolle der Überwachungsbehörden in beiden Skandalen und weisen in den Fragen darauf hin, dass der Bund die Arzneimittel- und Apothekenüberwachung in den Ländern prüfen muss.

Insbesondere der Zyto-Skandal aus Bottrop hat in den vergangenen Monaten für viele negative Schlagzeilen im Apothekenmarkt gesorgt. Der Bottroper Zyto-Apotheker Peter S. wurde inzwischen dafür verurteilt, Krebsarzneimittel „gepanscht“ zu haben, um so die Krankenkassen zu betrügen. Welcher Schaden damit den Patienten entstanden ist, ist nach wie vor nicht hinreichend geklärt. Im Prozess gegen Peter S. kam allerdings auch heraus, dass die Zyto-Apotheke in Bottrop sehr mangelhaft kontrolliert wurde – jahrelang sollen dort gar keine Kontrollen stattgefunden haben.

Auch im „Lunapharm-Skandal“ standen die Arzneimittelüberwachungsbehörden stark in der Kritik. Zur Erinnerung: Dem Händler wird vorgeworfen, auf illegalem Wege jahrelang Arzneimittel importiert und diese in die Lieferkette eingebracht zu haben. Auch dieser Fall ist noch nicht ganz aufgeklärt. Allerdings hatte die Brandenburger Landesregierung eine Taskforce ins Leben gerufen, die in ihrem Bericht dazu kommt, dass die beim Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (MASGF) angesiedelte Brandenburger Arzneimittelbehörde viel früher hätte sehen müssen, dass bei der Belieferung durch Lunapharm einiges schief laufen könnte. Unter anderem „mangelt [es] im MASGF insgesamt an der Erstellung von allgemeinen Grundsätzen zur Ausübung der Fachaufsicht bezüglich Art, Umfang, Kommunikation und Instrumenten unter Beachtung der Empfehlungen in der Mitteilung des Landesrechnungshofes. Dies befördert individuelle Auslegungen für die Ausgestaltung von Aufsichtsfunktionen durch die aufsichtsführenden Referate“, hieß es damals im Taskforce-Bericht.

Die Arzneimittelüberwachung in Deutschland ist auf Bundesebene nicht klar geregelt: Vielmehr heißt es in Bundesgesetzen, dass die Landesbehörden die Aufsicht über die Arzneimittelübewachungsbehörden übernehmen sollen. Genau diesem Thema widmet sich die FDP-Bundestagsfraktion nun in einer Kleinen Anfrage an die Bundesregierung. Nach recht allgemeinen Fragen dazu, wie die Regierung das Vorgehen der Behörden in den beiden Skandalen bewertet, will die FDP wissen, inwiefern man sich im Bund mit Vertretern der Überwachungsbehörden auf Landesebene ausgetauscht habe.

Hätte der Bund die Überwachung der Länder prüfen müssen?

In ihrem Vorwort weisen die Liberalen darauf hin, dass die Bundesregierung dem Grundgesetz zufolge befugt ist, die Aufsicht über den Vollzug von Bundesrecht durch die Länder auszuüben. Deswegen will die Fraktion auch wissen, in welchem Maße der Bund geprüft habe, ob die Länder die Umsetzung des Arzneimittelgesetzes und des Heilmittelwerbegesetzes auch wirklich gut kontrollieren. Konkret will die FDP erfahren, wie oft die Bundesregierung Beauftragte in die Landesbehörden geschickt hat, um deren Arbeit unter die Lupe zu nehmen.

Die Liberalen sprechen auch ein Interview von Karl Broich, Präsident des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), in der „Welt“ an. Dort hatte Broich gefordert, dass das BfArM in der Zusammenarbeit mit den Ländern mehr Kompetenzen erhalten soll. „Wir müssen als Bundesoberbehörde den Landesbehörden Anweisungen geben können, wenn wir für die Patienten Gefahr im Verzug sehen. Ziel muss es sein, dass es künftig wie bei der FDA eine Anlaufstelle gibt, die eine schnelle Koordination und Kommunikation übernimmt“, hatte der BfArM-Präsident gesagt.

Dass sich in dieser Angelegenheit in dieser Legislaturperiode noch etwas tut, ist gar nicht so unwahrscheinlich. Denn auch Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte als Reaktion auf die Arzneimittelskandale bereits in Aussicht gestellt, dass er versuchen wolle, dem BfArM mehr Überwachungsmöglichkeiten zu geben. Und auch BMG-Abteilungsleiter Thomas Müller hatte gesagt, dass man das Thema nochmals aufgreifen wolle. 



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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